Schuhkartonbuchhaltung
Mal wieder: Ein kleinerer Lieferant hat mir eine Mahnung geschickt. Nicht unfreundlich, aber auffordernd sachlich und meiner Meinung nach im Tonfall der langjährigen Geschäftsbeziehung, immerhin haben wir bislang immer einen recht lockeren Umgang miteinander gehabt, nicht angemessen. Anbei waren sieben Rechnungskopien aus dem letzten Jahr.
Vier davon habe ich teilweise schon vor Monaten bezahlt, die anderen drei sind mit ziemlicher Sicherheit nie bei mir angekommen. Der Aufforderung, "bitte teilen Sie uns mit wann und wohin Sie die Rechnungsbeträge überwiesen haben", werde ich nicht nachkommen. Die Bankverbindungen wechseln bei diesem Lieferanten nämlich häufiger mal – sollen die doch selber suchen.
Die drei offenen Posten werde ich aber selbstverständlich überweisen und hoffe, dass ich dabei das richtige Konto erwische.
Vier davon habe ich teilweise schon vor Monaten bezahlt, die anderen drei sind mit ziemlicher Sicherheit nie bei mir angekommen. Der Aufforderung, "bitte teilen Sie uns mit wann und wohin Sie die Rechnungsbeträge überwiesen haben", werde ich nicht nachkommen. Die Bankverbindungen wechseln bei diesem Lieferanten nämlich häufiger mal – sollen die doch selber suchen.
Die drei offenen Posten werde ich aber selbstverständlich überweisen und hoffe, dass ich dabei das richtige Konto erwische.
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Kommentare
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Hamburger Jung am :
Sebastian Winkelmann am :
dennis am :
Chantall am :
Inso am :
whocares am :
Lutz am :
Auch Lutz am :
Da kann man sein Geld ja genauso gut schreddern.
lol
Chantall am :
Nick am :
Das fing gut an und endete grausam daneben.
Darlegungspflicht hat tatsächlich der Schuldner.
Sollte der Schuldner jetzt - wie Björn - eingeschnappt um des nicht 'kumpelhafen' Tonfalls des Lieferanten der Bitte des Lieferanten nicht nachkommen, kann der Lieferant (sofern er nicht intelligent genug ist, wirklich erst alle Zahlungseingänge zu kontrollieren) seine Forderung einklagen.
Ab da hat dann Björn die Pflicht zu beweisen, dass (und wann und wohin) die Forderungen beglichen wurden.
Diesen ganzen Weg kann man vermeiden, indem man
1. Als Lieferant seine Buchhaltung in Ordnung bringt, oder
2. Weniger Leberwurst is(s)t
nico am :
wieso eigentlich bgb, müsste in so einem fall nicht hgb gelten??
Philipp am :
nitpicker am :