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Instant-Kaffee

Ein Typ, gerade mal zehn Tage älter als ich, betrat den Laden. Erster Gedanke: Verdächtige Person, irgendwie wirkte er so. Aber er ging mit seiner Tasche in der Hand zunächst zielstrebig nach hinten. "Der will nur Leergut abgeben", dachte ich noch. Da drehte er um und ging in den Kaffeegang.

Sofort eilte ich ins Büro, aber da war der Mann tatsächlich schon auf dem Weg zur Leergutannahme. Aber warum hat er den Umweg genommen? Ich sah mir schnell die Videoaufzeichnung an: Bingo. Ein Glas Instantkaffee (sind ja nicht alle Sorten in der Vitrine) hat er im Vorbeigehen aus dem Regal genommen und sich in die Innentasche seiner Jacke gesteckt.
Nachdem er seine Flaschen in den Automaten gesteckt hatte, ging er zur Kasse, legte den Leergutbon auf den Tisch und ließ sich sein Geld auszahlen.
In dem Moment kam ich dazu, und gaaaaanz zufällig fiel ihm in dem Moment ein, dass er ja noch eine Packung Kaffee dabei hat und nur vergessen hat, diese zu bezahlen. Ich glaubte ihm kein Wort. Die anwesenden Kollegen glaubten ihm kein Wort und auch die Polizei glaubte ihm kein Wort. Komisch, dabei war die Geschichte doch so glaubwürdig. :-)

Aber er glänzte mal wieder mit dem typischen Ladendieb-Halbwissen, das uns hier schon so oft in solchen Situationen begegnet ist: "Ich habe keinen Diebstahl begangen, ich war noch nicht aus dem Laden, ich war noch an der Kasse..." Und so weiter und bla, bla, bla...

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Kommentare

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jj am :

gewahrsamsenklave, und so... ;-)

buckel am :

Gibt ja auch genug Spezialisten die meinen es sei ja ganz praktisch anstatt eines Einkaufswagens einfach alles in den mitgebrachten Rucksack zu stopfen. Kann auch dumm ausgehen wenn man mal an den Falschen gerät. Das am Eingang meist der Hinweis steht, man soll keine Ware in mitgebrachte Taschen stopfen hat schon seinen juristischen Hintergrund.

Genauso wie die "ich hab so Durst ich trink die Cola schon im Laden leer" Leute.

PC-Ente am :

Innentasche anstelle Einkaufskorb ist schon sehr verdächtig, aber ist es denn wirklich Diebstahl, wenn er noch an der Kasse bezahlt hat?

Daxon am :

Weil laut Gesetzesbücher(!) der Diebstahl dann vollendet ist, wenn der Artikel nicht mehr sichtbar/greifbar für das Personal ist. Sprich: Einkaufstasche, Jackentasche, etc. pp.

pete am :

ohne je darüber nachgedacht zuhaben:
Warum ist es bereits Diebstahl, wenn der Kunde den Laden noch nicht verlassen hat und somit theoretisch auch noch bezahlen könnte?

Anonymus am :

Auch wenn es leider etwas belehrend klingt: Wie wäre es, einfach mal selber darüber nachzudenken? (Z. B. in enger Anlehnung an den konkreten Fall, der klar geschildert wurde.)

Dirk66 am :

Du hast dir den Besitz schon angeeignet, wenn du es in die eigene Tasche steckst (Gewahrsamsenklave). Vor der Bezahlung gehört der Kaffee aber noch Björn, und du darfst ihn nur offen tragen.

d am :

den besitz muss ich mir wohl auch aneigenen, sonst käme das ding kaum zur kasse. oder gibt es im supermarkt jetzt träger?

Anonymus am :

Die Leute, die Herr Harste hier bei solchen Gelegenheiten so porträtiert, das sind schon recht armselige Gestalten. Fällt mir halt immer wieder auf.

Schwarzmaler am :

An mir hättste als Kunde keine Freude. Tüte in der Hand, vage Vorstellung was ich kaufen will. Gezielt irgendwo hingehen. Dinge anschauen, rausnehmen, im Laden umschauen, besseres finden, Dinge zurückbringen, irgendwas kaufen und manchmal auch nicht. Da könntest du zwanzig Minuten per Kamera zuschauen ohne Ergebnis. Am Ende gehe ich aus dem Laden, habe nichts gekauft (und nichts geklaut ;-) ) und geh doch zum Dönermann.

hgoi32j am :

Du verdammter Nichtklauer! Der Mitarbeiter der dir wegen deinem verdächtigen Verhalten beim einkaufen zuguckt kostet auch Geld! Und wer bezahlts? Die ehrlichen und unverpeilten Kunden!!!
Der Ladendieb wird dann erwischt und zahlt seine Strafe, du zahlst garnichts!!!!!!!einself

NewsShit! am :

Ich halte es ja so, das einstecken oder Verzehren von Ware - noch vor dem Bezahlen - als versuchten Diebstahl anzusehen.

Dann gewöhnen sich einige diese Marotten ganz schnell ab und es gibt auch keinen Stress.

Entweder in den Wagen oder eben in der Hand getragen ... woanders hat Ware vor deren Bezahlung nix zu suchen.

Lord am :

Da gabs neulich in nem Blog eines RA einen interessanten Beitrag. Und demnach kann es mal bitterböse für Björn ausgehen.
Anbei: was da auf Schildern steht bezüglich Rucksäcken interessiert nicht, und vor der Kasse kann ich mit der Ware machen was ich will, auch essen; außer ich hab nicht genug Geld dabei.

Noch so ein Märchen ist man müsse an der Kasse den Inhalt seiner Tasche(n) der Kassiererin zeigen. Oder gar dem Hilfsscherif, will sagen dem Clown in "Uniform" der sich wie Django vorkommt, aber weniger verdient als meine Frisöse.

In Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen kommt man mit etwas Zeitaufwand zu einem fetten Gutschein & einer Entschuldigungsanzeige in der lokalen Tageszeitung... Und der Kassierer&Secourity zu teuren Strafbefehlen.
Tip: Mal bei MediaMArkt ausprobieren, die Verkäufer haben da eh wenig Ahnung und von Kundenrechten gleich nochmals nicht ;-)

Anonymus am :

Daß der Kunde gewisse Rechte hat, ist klar und letztlich nicht überraschend. Das heißt aber letztlich nur, daß bestimmte Beschriftungen in bestimmten Geschäften nicht 1:1 zu nehmen sind (oder sogar entfernt werden müssen, sofern es einen Kläger gibt).

Und auch ohne besondere Rechtskenntnisse dürfte einigen Verbrauchern klar sein, daß nicht alles, was sich das Verkaufspersonal (meist auf Anordnung des Chefs) herausnimmt, geduldet werden muß.

Andererseits hat aber Herr Harste hier oft genug erläutert, wie er vorgeht. Mir ist dabei nicht aufgefallen, daß er und seine Mitarbeiter ein faires und überlegtes Vorgehen in problematischen Situationen vermissen ließen. Nach seinen Beschreibungen würde ich das betr. Handling in seinem Geschäft durchaus schon vorbildlich nennen.

Daxon am :

Naja, die Sache in dem BLog war etwas anders - da ging es um das allgemeine "Taschenverbot" und die "Taschenkontrollen".

Jedoch besagen die Gesetzesbücher(!) eindeutig, dass der Diebstahl dann vollendet ist, wenn der Artikel nicht mehr sichtbar/greifbar für das Personal ist. Sprich: Einkaufstasche, Jackentasche, etc. pp. Und sobald Björn jemand entdeckt, der Dinge "unsichtbar verstaut" (wie z.B. jede 2te Oma mit ihrem Einkaufswägelchen), kann ihr ihn festhalten, da auf frischer Tat ertappt - und die Tat war eben schon vollendet.

Buhei am :

QUOTE:
Jedoch besagen die Gesetzesbücher(citation needed) eindeutig, dass der Diebstahl dann vollendet ist, wenn der Artikel nicht mehr sichtbar/greifbar für das Personal ist.

There, fixed it for you.

Ole am :

Hö? Ich praktiziere seit Jahren, die Waren in die innen-liegenden Taschen, meines grün-beigen Prakers (Größe XXL) abzulegen. Bisher musste ich auch nich nie etwas zahlen. ;-)
Problematisch wird es nur bei Kelloggs Familienpackungen.

Btw. schmeckt Instant-Kaffee heute etwa halbwegs schmackhaft ? Ich habe es nur als Camping-Notlösung in Errinerung und auch dann war es noch eine Zumutung.

Jensi am :

Kann man trinken. Im Gegensatz zu früher hat sich das verbessert, finde ich jedenfalls.

Altersschaetzlaie am :

"Ein Typ, gerade mal zehn Tage älter als ich"

HGöh, Björn, wie konntest Du das so genau schätzen bzw. erkennen?

Altersschaetzlaie am :

Das klar. Ich dachte - weils am Anfang vom Beitrag steht - Björn wär das gleich so irgendwie klar gewesen.

mia-maria am :

Ja, ach. Die hatten da doch längst die Polizei gerfen und des Herren Personalien aufgenommen.
Für die Kripo reicht das aber nicht, Madame! :-P

mia-maria am :

Pardon. Mein u hakt. Sollte natürlich "gerufen" heißen. >_

Daniello am :

Hab auch mal erstaunt gelesen, dass es völlig egal ist, ob man die Ware nun im Rucksack oder im Einkaufswagen oder in der Jackeninnentasche durch den Laden transportiert. Erst beim nicht-bezahlen an der Kasse wird es zum Diebstahl.

Aber, das kann natürlich Quatsch sein: jeder Dödel kann ja irgendwas ins Netz schreiben... ein Link zu einem Urteil hierzu oder sowas wäre sicher am sinnvollsten.

Anon am :

als unbescholtener Einkäufer verlange ich immer sofort die Polizei wenn mich ein Ladendetekiv/Inhaber des Diebstahls beschuldigt. Ausserdem mache ich Ihn darauf aufmerksam das diverse rechtliche Schritte folgen wenn seine Behauptung nicht haltbar ist.
Erstaunlicherweise hat bisher jeder Ladendetektiv/Inhaber den Schwanz ein- und mich ziehen lassen.

Jesse James am :

Hm, ich bin in meinem ganzen Leben noch nie von einem Ladendetektiv/Inhaber des Diebstahls verdächtigt worden. Bei dir scheint das öfter vorzukommen?

Anon am :

nun, das könnte daran liegen das ich auch mit Jeans & T-Shirt in hochpreisige Läden gehe und stöber (weil ich dort potentiell kaufen könnte wenn ich wollte). Vermutlich falle ich damit dann ich von Björn so oft beschriebene Clientel

Frackträger am :

Jeans und T-Shirt sind aber auch wirklich sehr ungewöhnliche Kleidungsstücke. Kein Wunder, dass Du damit auffälltst.

whocares am :

Es reicht schon völlig aus, einen Rucksack dabei zu haben, weil man in der Innenstadt keine Lust auf Parkplatzstreß hat und daher einfach mit dem Rad kommt. Schließfach kommt auch nicht in Frage, da ich gelegentlich Wertgegenstände im Rucksack führe und Händler grundsätzlich keine Haftung im Falle des Falles übernehmen wollen.

Meine Erfahrung ist aber die gleiche: Die freundliche Bitte nach der Polizei scheint das Verdachtsmoment des Ladenschnüffelers urplötzlich aufzulösen (mit einer Ausnahme, die letzten Endes das Vorstrafenregister des Schnüfflers unwesentlich erweiterte).

Hedwig am :

wenn das stimmt, dass alles björn gehört, bis ich es bezahle und ich es offen tragen muss denn wäre es ja eigebntlich auch strafbar was bei ihm im laen akputt zu machen, also absichtlich is ja klar. aber ist ja bestimmt jeder_jedem schon mal passiert dass er_sie ne bierflasche fallen lässt und bei unserm supermarkt um die ecke muss mensch die dann nciht bezahlen... wenn die jetzt aber eigentlich noch björn gehört müsste menshc die ja eigentlich doch bezahlen...???

Ausgeloggter am :

Köstlich! Schlampige Dauerkleinschreibung, tippfehlerbehaftet und leserverachtend wie sonstwas, aber immer schön "geschlechtergerecht". So siehts also bei Euch im Hirnkastl innen drinnen aus.

Eingeloggter am :

naja, lieber lesbare Tippfehler als ausländische Fremdwörter zu verwenden. Der Duden kennt nämlich diese "Hirnkastl" nicht

Siggy am :

"Ein Typ, gerade mal zehn Tage älter als ich, betrat den Laden. Erster Gedanke: Verdächtige Person, irgendwie wirkte er so."

Was 10 Tage ausmachen, das ist schon Wahnsinn.

Superblogger am :

Sollte es tatsächlich so sein, dass das Verräumen von Ware in eine mitgebrachte Tasche schon vollendeter Diebstahl ist, dann sollte man

a) das schleunigst korrigieren, das das absoluter Quatsch ist.
b) freundlich auf den (sowieso vorhandenen) "Achtung-Diebstahlschildern" darauf hinweisen.

Weil so gesehen klaue ich jeden Tag in meiner Mittagspause.
Interessante Sache, das.

ManuelD am :

Es ist hier wichtig, genau zu unterscheiden: Eine Straftat besteht immer aus einer objektiven Komponente (die Handlung und das Ergebnis) sowie einer subjektiven Komponente (Der innere Wille = Vorsatz).

Der objektive Tatbestand des Diebstahles kann tatsächlich schon erfüllt sein, wenn vor der Kasse ein Gegenstand in eine Tasche gesteckt wird.


Damit das Ganze zum Diebstahl wird, müssen aber die Gegenstände auch mit dem Willen in die Tasche gesteckt werden, einen Diebstahl zu begehen. Kein vernünftiger Mensch (oder Richter) wird aus dem Umstand, dass jemand alle Einkaufsgegenstände in seinem Rucksack transportiert, auf einen Diebstahlsvorsatz schließen.

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