Verdienststrukturerhebung
In der Verdienststrukturerhebung werden Daten zu Verdiensten erfasst. Sie sind untergliedert nach Wirtschaftszweigen und persönlichen Angaben über die Arbeitnehmer wie Geschlecht, Geburtsjahr, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Beruf und Ausbildungsabschluss. Zudem werden Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis erhoben: Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden, Angaben zu Tarifvertrag, Leistungsgruppe, Art der Beschäftigung und den Umfang des Urlaubsanspruchs. […]Den vollständigen Text mit der kompletten Beschreibung der Verdienststrukturerhebung könnt ihr auf der verlinkten Seite nachlesen.
Diesmal hatte es mich getroffen. Für April 2018 sollte ich für jeden einzelnen Mitarbeiter, es waren damals in beiden Märkten immerhin zusammen 35 Leute, unter anderem folgende Daten abliefern:
· Verdienstregelung (z. B. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag)Das waren im Prinzip die wesentlichen Fragen. Eigentlich ist das gar nicht so schwer. Die meisten dieser Daten finden sich auf den Gehaltsabrechnungen von April 2018 und Dezember 2018. Sowas wie Schul- und Ausbildungsabschlüsse und die faktisch geleisteten Stunden und die Daten zum Urlaub sind etwas mühsamer herauszufinden. Das ist für jeden Einzelnen eine relativ überschaubare Arbeit von vielleicht 10-15 Minuten. Aber das mal 35 ist eben schon eine Ansage … Ist aber nun mit Hilfe unseres externen Lohnbüros erledigt worden.
· Geburtsjahr
· Datum des Beschäftigungsbeginns
· Personengruppe (z. B. Azubi, Aushilfen, Vorruheständler)
· Tätigkeitsschlüssel (Berufsbezeichnung, Anforderung, Abschlüsse etc.)
· regelmäßige Arbeitszeit
· Im Monat April 2018 bezahlte Stunden (ohne Überstunden)
· Im Monat April 2018 bezahlte Überstunden
· Bruttomonatsverdienst
· Zuschläge (z. B. für Schicht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit)
· Lohnsteuer
· Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
· Anzahl sozialversicherungspflichtige Arbeitstage im Jahr 2018
· Bruttojahresverdienst 2018
· Sonderzahlungen 2018
· Urlaubsanspruch
Ignorieren hatte übrigens auch nichts, da drohten bis zu 5000 Euro Strafe.