Von der Stadt Bremen gab es übrigens schon eine Antwort auf meine Anfrage hinsichtlich der Sitzgelegenheiten auf dem Parkstreifen: Für Gastronomiebetriebe gibt es tatsächlich Ausnahmegenehmigungen, so wie auch in diesem Fall. Diese Regelung wurde zu Corona-Zeiten gelockert, um die Gastronomie zu unterstützen.
Für Verkaufsstände ist sowas nicht vorgesehen. Macht aber nix.
Ich habe mal eine E-Mail ans Ordnungsamt Bremen geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier in der unmittelbaren Nachbarschaft meines Supermarktes in der Gastfeldstraße 29-33 bietet ein Imbiss seinen Kunden Sitzgelegenheiten auf dem Parkstreifen an. Dies belegt etwa zwei PKW-Stellplätze.
Diese Sitzplätze sind vor dem Straßenverkehr durch eine fest installierte (im Kopfsteinpflaster festgedübelte) Wand geschützt.
Die Idee, nicht vorhandene Ladenfläche auf diese Weise zu erweitern, finde ich gut und würde das gerne für mein Geschäft ebenfalls so tun.
Im Sommer ließen sich z.B. optisch ansprechend großzügige Platzierungen mit Blumen und anderen Pflanzen dort unterbringen.
Benötige ich dafür eine Sondergenehmigung oder kann ich die zwei Parkplätze (oder auch gerne den gesamten Parkstreifen) einfach mit von mir fest installierten Regalen/Möbeln dauerhaft von parkenden Autos freihalten und für mich nutzen?
Natürlich können wir da draußen keine normale Ware aus dem Trockensortiment unterbringen, aber die üblichen Freiluft-Artikel wie Blumen oder Obst&Gemüse könnte man dort richtig großzügig platzieren. Vielleicht auch in einer Art Zelt, das man aus dicker Plane fertigt und so gestaltet, dass es in der Nacht quasi abschließbar ist, so dass die Ware darin verbleiben kann. Die Möglichkeiten sind ja vielfältig und jede zusätzliche Fläche würde unsere legendäre Platznot hier im Gebäude zumindest ein wenig lindern.
Parkplätze gibt es ohnehin zu viele hier im Stadtteil. Autos kann man schließlich auch einfach vor Einfahrten oder direkt auf den Kreuzungen abstellen.