Der Marktleiter eines Edeka-Marktes in Delmenhorst hatte die Idee, an etlichen Orten in der Stadt Werbung anbringen zu lassen. Die Botschaften sind mit Kreidesprühfarbe auf Gehwege gesprüht worden und verursachen damit sicherlich keinen materiellen Schaden an der jeweiligen Pflasterung. Erinnert hat mich das an eine Aktion eines Optikers vor vielen Jahren, der ebenfalls Schablonen nutze, um Botschaften auf dem Gehweg zu hinterlassen. Damals sogar noch weniger Schlimm, die Werbung wurde mit einem Hochdruckreiniger in den Schmutz der Steine gesprüht. Selbst dafür hagelte es damals Kritik, denn auch das war eine unerlaubte Sondernutzung.
Klar könnte man jetzt sagen, dass die gesamte Aktion bestimmt eher ein Erfolg für das Geschäft war und vor allem unterm Strich niemandem geschadet hat – aber letzteres tun andere Dinge auch nicht. Vielleicht auch nur in meinem persönlichen Mind Set, aber ich gehöre ja auch zu denen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß an einer roten Ampel stehen bleiben, auch wenn weit und breit kein anderes Auto zu sehen ist. "Auch schlechte Werbung ist Werbung" mag zutreffen, aber ich persönlich falle eben lieber nicht und schon gar nicht negativ auf.
Von der Stadt Bremen gab es übrigens schon eine Antwort auf meine Anfrage hinsichtlich der Sitzgelegenheiten auf dem Parkstreifen: Für Gastronomiebetriebe gibt es tatsächlich Ausnahmegenehmigungen, so wie auch in diesem Fall. Diese Regelung wurde zu Corona-Zeiten gelockert, um die Gastronomie zu unterstützen.
Für Verkaufsstände ist sowas nicht vorgesehen. Macht aber nix.
Ich habe mal eine E-Mail ans Ordnungsamt Bremen geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier in der unmittelbaren Nachbarschaft meines Supermarktes in der Gastfeldstraße 29-33 bietet ein Imbiss seinen Kunden Sitzgelegenheiten auf dem Parkstreifen an. Dies belegt etwa zwei PKW-Stellplätze.
Diese Sitzplätze sind vor dem Straßenverkehr durch eine fest installierte (im Kopfsteinpflaster festgedübelte) Wand geschützt.
Die Idee, nicht vorhandene Ladenfläche auf diese Weise zu erweitern, finde ich gut und würde das gerne für mein Geschäft ebenfalls so tun.
Im Sommer ließen sich z.B. optisch ansprechend großzügige Platzierungen mit Blumen und anderen Pflanzen dort unterbringen.
Benötige ich dafür eine Sondergenehmigung oder kann ich die zwei Parkplätze (oder auch gerne den gesamten Parkstreifen) einfach mit von mir fest installierten Regalen/Möbeln dauerhaft von parkenden Autos freihalten und für mich nutzen?
Natürlich können wir da draußen keine normale Ware aus dem Trockensortiment unterbringen, aber die üblichen Freiluft-Artikel wie Blumen oder Obst&Gemüse könnte man dort richtig großzügig platzieren. Vielleicht auch in einer Art Zelt, das man aus dicker Plane fertigt und so gestaltet, dass es in der Nacht quasi abschließbar ist, so dass die Ware darin verbleiben kann. Die Möglichkeiten sind ja vielfältig und jede zusätzliche Fläche würde unsere legendäre Platznot hier im Gebäude zumindest ein wenig lindern.
Parkplätze gibt es ohnehin zu viele hier im Stadtteil. Autos kann man schließlich auch einfach vor Einfahrten oder direkt auf den Kreuzungen abstellen.
Da der Platz drinnen momentan immer knapper wird, haben wir einen Teil der Blumen jetzt vor dem Laden auf dem Gehweg stehen. Ich bin mit dieser Fläche eigentlich immer recht vorsichtig, da das öffentlicher Grund ist. Andererseits haben wir hier genug Läden im Umkreis, die auf dem Gehweg ihre komplette Gemüseauslage fest installiert haben und dagegen sind meine zwei mobilen Container schon richtig harmlos.
Das sind übrigens Geranien und Fuchsien für 99 Cent!