Beschädigte Teile
E-Mail unserer Versicherung:
Offenbar nicht.
(Betraf nicht uns, sondern offenbar irgendeinen anderen Kunden.)
"Sehr geehrte Damen und Herren,Ich dachte immer, dass das für jemanden, der es schafft, eine Geschäftsversicherung abzuschließen, auch ohne vorhergehende Erklärung klar sein sollte.
aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass im Schadenfall die beschädigten Teile bis zur endgültigen Regulierung aufbewahrt werden müssen."
Offenbar nicht.
(Betraf nicht uns, sondern offenbar irgendeinen anderen Kunden.)