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Beschädigte Teile

E-Mail unserer Versicherung:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass im Schadenfall die beschädigten Teile bis zur endgültigen Regulierung aufbewahrt werden müssen.
"
Ich dachte immer, dass das für jemanden, der es schafft, eine Geschäftsversicherung abzuschließen, auch ohne vorhergehende Erklärung klar sein sollte.

Offenbar nicht. :-P

(Betraf nicht uns, sondern offenbar irgendeinen anderen Kunden.)