Alles was man aus den Kartons auspacken kann, soll bei uns ausgepackt werden. Bestandteil unserer Packanweisung ist, dass wir grundsätzlich keine Kartonplatzierung haben. Außer da, wo man den Karton zwingend zur Warenpräsentation braucht. Ist vielleicht Auslegungssache und die Notwendigkeit für den Karton mag im Auge des im jeweiligen Betrachters liegen.
Aber egal, welche Betrachtungsweise man heranzieht, dass das Betrachten der Rückseite der Packungen für den Kunden die weniger optimale Alternative ist, sollte einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagen können.
1. Wir packen die Ware normalerweise ohne Karton die Regale.
2. Die Vorderseite der Ware muss den Kunden zugewandt sein.
3. Der Regalplatz für ein Produkt reicht von der linken Kante des dazugehörigen Etiketts bis zur linken Kante des nächsten Etiketts auf der rechten Seite.
Man kann auch die Packeinweisung einfach als Klopapier verwenden …
Manche Produkte in Kartonverpackungen haben von ihren Herstellern die Möglichkeit bekommen, sie sowohl quer als auch hochkant in die Regale zu stellen. Dazu sind die Vorder- und die Rückseite unterschiedlich gestaltet, was uns Händlern die Möglichkeit gibt, den Platz in den Regalen besser nutzen zu können.
Jedem neuen Mitarbeiter erkläre ich während der Einweisung, dass es solche Produkte gibt und dass man sie dann entsprechend mit der richtigen Seite nach vorne in die Regale stapelt. Um das zu veranschaulichen, zeige ich immer an den Kaffeefiltern unserer Eigenmarke, wie das gemeint ist.
So war das nicht gemeint:
Kann man so ins Regal stellen, aber dann ist's halt nicht so toll …
… der Abstand zum nächsten Etikett rechts zeigt den vorhandenen Platz für den Artikel.
Grmpf.
Es könnte so einfach sein, wenn sich alle daran hielten.
(Für Außenstehende: Die großen Gläser müssen zweireihig, die kleinen Gläser rechts daneben jedoch nur mit einem "Facing" hier ins Regal gestellt werden.)
Auszug aus unserer Packanweisung:
Versperren Sie keine Gänge. Sammeln Sie die Pappe und Folie in einem Einkaufswagen oder Rollbehälter und nicht auf dem Boden oder auf/zwischen anderer Ware. Dies behindert Kunden und stellt eine Gefahrenquelle dar.
Ich habe mich nie mit einer Unterschrift dazu verpflichtet, die beachten zu müssen.
Auszug aus unserer Packanweisung:
"Unbedingt auf Ordnung in den Regalen achten! Kein Durcheinander, sondern die Artikel ordentlich hinter-/nebeneinander packen. Dabei ist die vorgegebene Platzierung zwingend einzuhalten. […]"
Kam wohl noch nicht bei jedem an …