"Die hatte ich so in Gedanken in die Tasche gesteckt, weil ich die Hände frei haben wollte und hatte nur vergessen, die an der Kasse auszupacken", versuchte sich der junge Mann herauszureden.
Sorry, selbst mit zugedrückten Hühneraugen ist das da auf dem Video nichts, was ich als "in Gedanken eingesteckt" durchgehen lassen würde. Aber der Herr war ja friedlich und hatte seinen Ausweis dabei und so ließ sich das alles unkompliziert Regeln. Hausverbot ist erteilt, Anzeige folgt …
"Guck mal bei dem Typen hinterher, der gerade vorm Brotregal steht", rief Ines mir zu, als sie in mein Büro kam. "Der sieht irgendwie so heruntergekommen aus", ergänzte sie, während ich bereits die Software für die Videoüberwachung aufrief.
Der junge Mann stand immer noch vor besagtem Regal und angelte sich gerade zwei Brötchen aus der Schütte. Er benutzte dafür sogar die Zange, brav.
Weniger brav war, dass er sich beim Weg durch die Getränkeabteilung versucht unauffällig ein Paket Kerrygold-Butter in die linke Hosentasche stopfte.
Es folgte das übliche Prozedere in Form der Kombination Anzeige und Hausverbot.
Großes Rätselraten unter den Kollegen: Hat der Mann versucht, eine Flasche Müllermilch zu klauen oder wollte er sie tatsächlich nur in die Tasche stecken, um die Hände freizubekommen für den Rest des Einkaufs?
Der Kollege plädierte für ersteres und forderte ein Hausverbot, ich schwankte jedoch und entschied mich dann dagegen.