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Mein Berichtsheft in Echtzeit (Teil 36)

Bei uns im Lager gab es ein Regal, in dem abgelaufene oder beschädigte Waren zwischengelagert wurden, die dann immer mal in einer ruhigen Minuten für die Abschriften aufgeschrieben und entsorgt wurden. Das galt natürlich nicht für auslaufende oder sämtliche frischen oder kühlpflichtigen Produkte, aber ich erinnere mich noch gut an das Regal voller Bruch. Oft genug musste ich auch ran. Dann saß man immer mal 1-2 Stunden am Schreibtisch im Lager und hat die Listen gefüllt.



Am Dienstag Nachmittag habe ich die Getränke-Bestellung gemacht.
Am Mittwoch habe ich das Lager aufgeräumt, insbesondere das Regal für unsere Eigenbedarfs-Materialien, die "Bruchborte" (Das Regal in das verdorbene Ware kommt) und der Bereich über unserem Tiefkühlhaus.
Samstag habe ich die Reste meiner Getränke-Bestellung weggepackt.
Papppresse ausleeren, Leergut annehmen, Preise für Kasse suchen, Gutschriften schreiben, Kunden beraten.



Fruchtsaftgetränke

Sie werden aus Mineral- oder Trinkwasser, Zucker oder Süßstoff ("Diät-Fruchtsaftgetränk" zur Brennwertverminderung) und Fruchtsäften (Fruchtsaftkonzentrat), Fruchtnektar oder Fruchtsirup (Dicksäfte) hergestellt.
Fruchtsaftgetränke müssen nur einen sehr geringen Fruchtanteil aufweisen. Ein Apfelfruchtsaftgetränk muss mindestens 30% Fruchtgehalt haben, wie alle anderen Kernobst- oder Traubensäfte auch. Ein Orangensaftgetränk hingegen benötigt (wie alle aus Zitrusfrüchten bestehenden Fruchtsaftgetränke) nur einen Fruchtgehalt von mindestens 6 Prozent.
Fruchtsaftgetränke aus Zitrusfrüchten werden auch oft "Orangeade" oder "Zitronade" genannt.
Der Gehalt an Fruchtbestandteilen ist genau wie beim Fruchtnektar deutlich auf dem Etikett kenntlich zu machen durch den Hinweis "mit mindestens … % Fruchtsaft".

Beispiele:
- "mit mindestens 30% Apfelsaft"
- "mit mindestens 10% Orangensaft"