Außerordentliche Kündigung der Geschäftsbeziehung
Post vom Finanzdienstleister Concardis, die mich zunächst zusammenzucken ließ:
Hat sich damit wohl endgültig erledigt.
Süß aber irgendwie, dass wir zwar ein paar Jahre lang schon nicht mehr die Kartenzahlung nutzen, aber ich dennoch ein wertvoller Kunde bin.
Außerordentliche Kündigung der Geschäftsbeziehung Geschäftspartner-Nr.: xxxNachdem ich kurz mein E-Mail-Archiv nach der angegebenen Geschäftspartnernummer durchsucht hatte, war ich schlauer: Das ist, bzw. war der alte Vertrag, über den die Kreditkarten vom Onlineshop abgerechnet wurden. Die Geschichte, die mich auch immer wieder unsinnigerweise bis vor ein paar Jahren mit diesem PCI-DSS-Krempel genervt hat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Ihr Partner für die Abwicklung von Kartenzahlung ist uns aufgefallen, dass Sie über einen längeren Zeitraum die Vorteile der Kartenakzeptanz nicht mehr über uns genutzt haben.
Im Rahmen des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung (GWG) verlangt der Gesetzgeber von uns, inaktive Konten zu deaktivieren.
In diesem Fall sind wir leider dazu verpflichtet, die Geschäftsbeziehung zu beenden und kündigen Ihren Vertrag zur Kreditkartenakzeptanz daher außerordentlich und mit sofortiger Wirkung.
Wir bedauern diese Entscheidung sehr und möchten Ihnen versichern, dass Sie ein wertvoller Kunde für uns sind. Gerne möchten wir Sie für die Reaktivierung Ihrer Kartenakzeptanz begeistern. Wir beraten Sie gerne zu den vielen Vorteilen des bargeldlosen Bezahlens: […]
Hat sich damit wohl endgültig erledigt.
Süß aber irgendwie, dass wir zwar ein paar Jahre lang schon nicht mehr die Kartenzahlung nutzen, aber ich dennoch ein wertvoller Kunde bin.