Beschiss oder Verwirrung?
Ein Mann, mir nicht ganz unbekannt aber auch kein täglicher Stammkunde, klingelte an der Leergutannahme. Er hätte fünf Flaschen in den Automaten gesteckt und plötzlich hätte dieser die Annahme mit einer Fehlermeldung abgebrochen, ohne dass ein Bon gedruckt wurde.
Ein Kollege wollte gerade schon den Bon für fünf Flaschen manuell an der Kasse drucken, als ich ihn noch zu warten bat und mir die Geschehnisse vor dem Leergutautomaten auf der Videoaufzeichnung ansah. Der Mann hatte vier Flaschen in den Automaten gesteckt, als tatsächlich (aber aus auf dem Video nicht erkennbaren Gründen) die Annahme abbrach. Zu erkennen war jedoch, dass wie gewöhnlich in solchen Fällen ein Bon mit der bis dahin aufgelaufenen Summe gedruckt wurde. Bevor der Mann auf den Klingelknopf drückte, nahm er den Papierstreifen aus dem Drucker und steckte ihn in seine Jackentasche.
Er erklärte, dass er wohl "in Gedanken" war, da er auch noch ein Telefongespräch im Headset hat. Kann natürlich sein und irren ist menschlich und im Zweifel für den Angeklagten und so nahm ich seine Entschuldigung an und die Erklärung, dass das keine Absicht gewesen sei.
Im Nachhinein erklärte mir der Kollege, dass bei dem Kunden schon häufiger "der Bon nicht raus kam". Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …
Ein Kollege wollte gerade schon den Bon für fünf Flaschen manuell an der Kasse drucken, als ich ihn noch zu warten bat und mir die Geschehnisse vor dem Leergutautomaten auf der Videoaufzeichnung ansah. Der Mann hatte vier Flaschen in den Automaten gesteckt, als tatsächlich (aber aus auf dem Video nicht erkennbaren Gründen) die Annahme abbrach. Zu erkennen war jedoch, dass wie gewöhnlich in solchen Fällen ein Bon mit der bis dahin aufgelaufenen Summe gedruckt wurde. Bevor der Mann auf den Klingelknopf drückte, nahm er den Papierstreifen aus dem Drucker und steckte ihn in seine Jackentasche.
Er erklärte, dass er wohl "in Gedanken" war, da er auch noch ein Telefongespräch im Headset hat. Kann natürlich sein und irren ist menschlich und im Zweifel für den Angeklagten und so nahm ich seine Entschuldigung an und die Erklärung, dass das keine Absicht gewesen sei.
Im Nachhinein erklärte mir der Kollege, dass bei dem Kunden schon häufiger "der Bon nicht raus kam". Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …