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Brief an die Staatsanwaltschaft

Nachdem mich sein Bruder nun angesprochen hatte, kam ich doch ins Grübeln. Was ist eigentlich mit dem erbeuteten Geld passiert? Daher gab es nun eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bremen. Mehr Infos braucht es an dieser Stelle eigentlich nicht, es steht ja alles in dem Schreiben drin. Es geht übrigens um diesen Fall:
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10. Dezember 2009 hat in meinem Geschäft in der Gastfeldstraße 29-33 ein Raubüberfall stattgefunden. (Reg.-Nr. xxx)

Der Täter wurde kurz darauf von der Polizei gestellt, die Beute (ca. 900€) wurden angeblich sichergestellt.

Da in so einer Sache ja immer etwas Zeit vergeht, hatte ich den Fall irgendwann gänzlich aus den Augen verloren und wurde nun vor ein paar Tagen wieder daran erinnert, weil der Bruder des Täters mich bat, seinen Bruder hier wieder einkaufen zu lassen. Ich beantworte das lapidar damit, dass ich vielleicht darüber nachdenken würde, wenn er das Geld wieder abliefert, das ich bis heute nicht zurückbekommen habe. (Weder von ihm, noch von der Polizei, noch von der Staatsanwaltschaft…)

Außer der alten Reg.-Nr. liegt mir darüber NICHTS vor, zumal ich auch nie die Daten des Täters bekommen habe – dennoch werde ich jetzt so lange an der Sache dranbleiben, bis ich die Beute zurückbekommen habe.
Bin mal gespannt, ob da überhaupt irgendeine Reaktion folgt und wie die Sache möglicherweise noch ausgeht.

(Selbst wenn ich die Kohle wiederbekomme, wird der Typ meinen Laden übrigens nie wieder betreten dürfen. Der Drops ist sowas von gelutscht, das könnt ihr euch wohl denken…)

Aufenthalt

Post von der Staatsanwaltschaft:
…das Verfahren kann zurzeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des beschuldigten bisher nicht hat ermittelt werden können. Alle insoweit erforderlichen Maßnahmen sind indessen veranlasst worden.
Ist ja eigentlich auch egal. Wenn sie den Typen irgendwann vielleicht mal haben, kommt das Schreiben mit dem Textbaustein, dass die Schuld als gering anzusehen ist und auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung es nicht gebieten würde, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Rhabarberbarbera…

Sortieren der Tagespost

Mit der Tagespost kamen hier jeweils ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei hier aus der Stadt, der Staatsanwaltschaft Bremen und der Berufsschule meines Azubis an. Drei Briefe, bei denen man schon vor dem Öffnen einen Knoten im Bauch hat, weil sich jeweils eine Hiobsbotschaft darin befinden könnte. Alle drei Schreiben entpuppten sich dann als wenig aufregend:
Anwalt: Werbung für ein Seminarangebot.

Staatsanwaltschaft: Verfahren gegen LD eingestellt.

Schule: Einladung zum Betriebssprechtag.
Durchatmen, weiterarbeiten. :-)