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Aber die ist von hier!

Ich muss immer schmunzeln, wenn der Leergutautomat eine Flasche nicht annimmt (*) und Kunden dann beinahe reflexartig sagen: "Die habe ich aber hier gekauft!"

Ja, haben Sie, aber das weiß ja die Maschine nicht. :-)


*) Das Problem war beim alten Gerät größer, aber auch beim neuen Automaten gibt es immer mal vereinzelte Gebinde, die nicht erkannt werden. Sei es, weil sich die Flasche nicht in der Datenbank befindet oder weil das einzelne Exemplar zu sehr von der vorgegebenen Form abweicht.

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Kommentare

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DerBanker am :

"Ja, die [Maschine] ist neu, da hat die noch nicht hier gearbeitet."

GDM am :

Aus Sicht des Kunden:
hier in den Getränkemärkten kommt oft reflexartig "Die habe Sie aber nicht hier gekauft!". Es wurden dann halt Sonderposten eingekauft, nicht eingepflegt und die Annahme des Mehrwegleerguts wird verweigert. Doof nur, wenn ich dann den Kasten nirgendswo loswerde. Habe mir jetzt schon angewöhnt bei "exotischen" Getränken den Kassenzettel im Handschuhfach zu lassen, um mir die Diskussionen zu sparen…
Natürlich kann nicht jeder Verkäufer das komplette Sortiment kennen, irgendwo sollte es dann aber zu mindest eine Liste oä über die verkauften Sonderposten geben, sonst habe ich bald den Keller voller "nicht hier gekauft"-Kästen. ;-)

Zumsel am :

Oder der Automat steif und feste behauptet: Das ist keine Kiste, die Du mir da unten reingestellt hast.

Neh, ist klar. War nur eine 6er-Kiste mit 1-l-Flaschen. Dann eben nicht.

PS: War nicht bei Dir. 8-)

eigentlichegal am :

Gibt es das denn auch beim Bezahlen, dass Pfand nicht berechnet wird, weil ein Eintrag in der Datenbank fehlt?

kiter am :

Ist es nicht so, wenn Läden eine Sorte Flaschen (Ein-, Mehrweg, Glas, Plastik) ausgeben, sie auch gleichwertige annehmen müssen, auch wenn die nicht bei ihnen gekauft wurden?

Björn Harste am :

Klar, alles schon vorgekommen. Sogar bei uns.

Moritz am :

Das gilt nur für Einweggebinde, nicht für Mehrweg. Bei Mehrweg muss nur das zurückgenommen werden, was tatsächlich auch verkauft wird.

Krischan am :

Bei Mehrweg gilt: Was verkauft wird, wird auch zurückgenommen. Da gibt es, soweit ich weiss, kein Recht des Kunden, anderes Mehrweg abzugeben.
Bei Einweg gilt: Wer EW-Plastik verkauft, muss EW-Plastik zurücknehmen, und zwar alles. Für Dosen und Glas gilt das entsprechend auch. Da gehts also nach Gebinde-Fraktionen.

Jaxom am :

Viel schlimmer finde ich die Wortwahl einiger dieser Automaten, von der ich mich manchmal regelrecht angegriffen fühle. Insbesondere da ich die Anzahl der Flaschen, die der Automat wirklich nicht akzeptieren konnte, locker an der rechten Hand eines tollpatschigen Sägewerkmitarbeiters abzählen kann.

"MARKT AKZEPTIERT MARKE NICHT"
"GEBINDE NICHT AKZEPTIERT"

Ehrlich wäre ja sowas wie "Entschuldigung, ich bin gerade zu blöd dieses Gebinde zu erkennen, könnten Sie dieses bitte etwas drehen, ausbeulen und es erneut probieren?"

Tobi am :

Nein, das gilt nur für Einweggebinde. Bei Mehrweg muss der Markt rechtlich gesehen nur genau dieselben (noch nicht einmal die gleichen aus einem anderen Laden!) Flaschen/Rahmen annehmen die er auch verkauft hat.

John Doe am :

Gilt nur für Einweg:
Laden verkauft EW-Dosen, muss alle EW-Dosen annehmen,
Laden verkauft EW-Glasflaschen, muss alle EW-Glasflaschen annehmen,
Laden verkauft EW-PET-Flaschen, muss alle EW-PET-Flaschen annehmen.
Dabei gibt es noch eine Einschränkung nach Verkaufsfläche, so dass Tankstellen und Büdchen nur das zurücknehmen müssen, was sie tatsächlich verkaufen (Coca-Cola 0,33l PET, da verkauft wird, jedoch keine Coca-Cola 0,5l PET und Sprite 0,5l PET).
Zum Thema Mehrweg:
Kaufland ist sehr kulant und nimmt quasi alles, egal wo gekauft, auch die Leergutbons sind deutschlandweit in jeder Filiale einlösbar.

eigentlichegal am :

Die Antwort hat jetzt irgendwie mein Vorurteil "Wenn es um Kassieren geht, dann funktioniert immer alles reibungslos. Aber beim Auszahlen kann es schon mal Probleme für den Kunden geben, an sein Geld zu kommen" kaputt gemacht.
:-)

eigentlichegal am :

Naja, mit der Großschreiberei hast du es IMHO dramatisiert und sooo schlimm finde ich die Formulierungen wirklich nicht.
Ob ein Gebinde nicht erkannt oder nicht akzeptiert wird: Wo ist der Unterschied?
Und vermutlich wärst du noch viel unzufriedener, wenn ein Automat ein Gebinde wirklich nicht erkennt und dann fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass man es nur irgendwie anders einwerfen muss.
"Jetzt hab ich das dutzendmal eingeworfen und der will das immer noch nicht. Das hätte der mit auch gleich sagen können, dass er das Gebinde nicht akzeptiert"

Nicht der Andere am :

Ja, zuzüglich zu Plastik und Glas noch die Materialart Dose als Differenzierungsmöglichkeit bei Einweg. Und unter 200qm Verkaufsfläche muss man nur Marken zurücknehmen, die man auch selbst verkauft.

Wobei gerade die Kleinflächler wie Kioske und Tankstellen mehr verkaufen, als zurücknehmen dürften und somit für jede Minderrücknahme wegen der ausbleibenden Mehrwertsteuerrückerstattung beim Großhändler 5 Cent einbüßen. Aber, naja, andererseits verlangen sie von vornherein Zusatzrücknahme halt an Björn und Co..

Aber im übergeordneten Beitrag ging's ja um Kästen. Die muss man natürlich nur zurücknehmen, wenn man sie auch verkauft, genau wie die enthaltenen Mehrwegflaschen.

Sven am :

Nein die Bons sind nicht überall einlösbar. Selber schon mehrfach getestet.

Arne am :

Wie viele andere schon angemerkt haben gilt das für Einweg-Behälter des gleichen Typs.

Lustigerweise hat unser DB Service Store schonmal Bierdosen abgelehnt weil sie nicht die richtige Marke hatten. Die Diskussion war mir dann zu doof.

Und unser Markkauf lehnt Einweg-Glasflaschen ab die nicht bei ihnen erhältlich sind, obwohl sie auch Getränke in Einweg-Glas verkaufen.

Sepp am :

Und was ist das Ergebnis? Konsequenz nur Einweg kaufen, das kann man wenigstens überall zurückgeben?
Die spinnen doch in der Politik, die von Lobbyisten bezahlt solche Regelungen erfinden.

Tobi am :

Ja stimmt, Kaufland nimmt aus Kulanz alle Mehrweggebinde zurück.
Allerdings scheint es üblich zu sein, dass sie das Leergut, welches sie dann nicht weiterreichen können, einfach vernichten:
https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/brauereichef-kaempft-um-sein-leergut-art-9191363

Nicht der Andere am :

Dann müsste die Politik die Großhändler aber vorher zwingen, daß Einweg von Westerland nach Berchtesgaden durchgeschleust - und keinesfalls kostengünstiger weggeworfen - wird. Bei Nutzung von Standardflaschen gäb's ein solches Problem ja garnicht erst.

Tobi am :

Für das Mehrwegpfand hat keiner aus der Politik irgendwelche Regelungen erfunden.
Das bleibt einzig und allein den Abfüllern und Händlern überlassen.

Zitat Wikipedia: "Für Mehrwegverpackungen besteht [...] grundsätzlich weder eine Pfand- noch eine allgemeine Rücknahmepflicht. Aus juristischer Sicht ist das Mehrwegpfand eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, nur dieser ist – ggf. nach Vorlage eines Kaufbeleges – zur Rücknahme der tatsächlich dort gekauften Verpackung und Erstattung des vereinbarten Pfandbetrages verpflichtet."

TT am :

Naja, was soll ein Händler mit Mehrwegflaschen machen, die er garnicht verkauft? Er kann sie ja nicht zurückgeben, müsste sie im Extremfall wegwerfen.

Patsy am :

Du fühlst dich von einem Leergutautomaten persönlich angegriffen? :-O

Stell dir immer vor, der steht den ganzen Tag da und muss alles über sich ergehen lassen. Und es ist nicht jeder so verständnisvoll. Nimm es nicht zu Herzen, manchmal haben auch Automaten einen schlechten Tag ;-)

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