Skip to content

Bisschen Schadenfreude

In einer regionalen Facebook-Gruppe bittet eine Frau um Hilfe, die einen Wasserschaden in ihrem Keller hatte und deren Waschmaschine dadurch nun zerstört ist: Bei welchem Nachbarn hier im Stadtteil kann sie ihre Wäsche waschen, bis eine neue Maschine organisiert ist?

Abgesehen davon, dass es hier an jeder Ecke (fast wortwörtlich) einen Waschsalon gibt, worauf sie auch selber hätte kommen können, gönne ich ihr dieses kleine Unglück. Mit einer unbekannten Zahl an Ladendiebstählen bei mir hat sie sich im Laufe vieler Wochen hochgerechnet mit Waren im Gegenwert von mindestens einer günstigen neuen Waschmaschine eingedeckt.

Nüsse für über 40 Euro

Gestern Abend wollte jemand mal wieder Nüsse klauen. Nach Pistazien ist das Portfolio der Ladendiebe inzwischen auf das komplette Nusssortiment angewachsen. Zumindest bei uns ist es so, dass mindestens drei von vier Ladendieben Nüsse eingesteckt haben. Früher waren vor allem Alkohol und Kaffee die begehrtesten Waren*, aber inzwischen werden Butter & Käse, Schokolade und eben auch Nüsse hier am häufigsten gestohlen.

Das mit den Nüssen verursacht einen dermaßen hohen Schaden, dass wir einige Artikel konsequent aus dem Sortiment verbannen werden. Unter anderem viele Produkte von Seeberger, die gestern im Wert von weit über 40 Euro den Weg in die Tasche einer Frau gefunden haben.

*) Unangefochten auf Platz eins stehen Tabakwaren, aber die sind bei uns so konsequent unter Verschluss, dass der Diebstahl im Grunde gegen Null geht.


Dauer-LD in der Seitenstraße

"Der B. lungert gerade mit einem anderen Typen vorm Laden herum", informierte mich eine Kollegin. "B." ist ein Ladendieb, der hier schon viel Schaden verursacht hat und der uns schon so oft besucht und von uns schon so oft angezeigt wurde, dass Ines seine persönlichen Daten inzwischen sogar schon auswendig kennt. Kein Witz.

Vor dem Laden herumzulungern ist leider nicht verboten und daher haben wir auch keine Handhabe, aber gucken wollte ich trotzdem mal. Ich ging nach vorne, trat durch die Tür – kein B. zu sehen. Ich spazierte die 20 Meter bis zur nächsten Seitenstraße, da hockten die beiden Männer nebeneinander auf einem Stromkasten, der dort steht.

Als B. mich erblickte kam gewohnte Attitüde in seinem üblichen schmalzigen Tonfall: "Guten Tag, der Herr, wie geht es Ihnen, der Herr?" Ich ertrage diesen Spruch nicht. Da hat man einen dabei erwischt, für fast hundert Euro Ware zu klauen und der redet einen direkt oder auch in der dritten Person mit "der Herr" an. Wahh! Ein dunkelviolettes Hämatom am Kinn wäre eine Zierde in seinem zarten Antlitz gewesen, aber das dachte ich nur.

Ich verdrehte erst die Augen und mich dann um und ging zurück.

Oh, ein neuer Textbaustein

Post von der Staatsanwaltschaft Bremen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Tatverdächtige ist zur Tatzeit noch keine 14 Jahre alt gewesen und somit strafunmündig. Eine Strafverfolgung ist deshalb nicht möglich. Ich habe daher das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Durch diese Einstellung werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt. Sie müssen sie jedoch selbst gesondert geltend machen.
Dass Kinder, die vielleicht einfach nur mal aus Unerfahrenheit oder für eine Mutprobe etwas geklaut (oder eine andere Tat begangen) haben, nicht gleich für den Rest ihres Lebens im Knast versauern, ist ja prinzipiell eine richtige Regelung. Ich habe selber ein Kind und würde mir, wenn da mal aus welchen Gründen auch immer so etwas passiert, natürlich ebenfalls einen entsprechenden Umgang wünschen.

Ich bin zugegebenermaßen dennoch ein Befürworter davon, diese Altersgrenze zumindest mal grundlegend zu überdenken, Vielleicht wäre ein Modell ähnlich dem Three-Strikes-Law nicht so verkehrt. Keiner kann mir erzählen, dass zwei Dreizehnjährige, die eine alte Frau mit einem Messer bedrohen und ausrauben, noch nicht die geistige Reife haben, um die Konsequenzen dieser Tat zu überblicken.

So auch ein dreizehnjähriger Ladendieb, der mit seiner Tante hier war und geklaut hat. Als er die Ware in der Hand hielt, unterhielten die beiden sich offenbar darüber, die Tante wusste definitiv von dem geplanten Diebstahl. Aber letztendlich eingesteckt und in der Tasche aus dem Laden gebracht hatte der Junge die Beute. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt.
Dabei würde ich jede Wette eingehen, und auch die anwesenden Polizisten sahen das so, dass das nicht die erste Erfahrung des jungen Mannes mit der Polizei war. Er wusste genau, wie er sich für die Durchsuchung hinstellen musste, was ihn erwarten würde und wie er sich gegenüber den Polizisten verhalten musste. Abgesehen davon, dass auch das vorhergehende Einstecken der Ware mitsamt Blick zur Kamera sehr routiniert aussah, wirkte der Junge auch in der Gegenwart der Polizei nicht so, als würde er diese Erfahrung gerade zum ersten Mal machen.

Ich würde mich nicht wundern, wenn das nun so für den Rest seines vierzehnten Lebensjahres noch genau so weitergehen würde, weil ihm ja nach unserem Gesetz definitiv nichts passieren kann.

Der rechte Mittelfinger des LD

Nachdem wir mit dem Ladendieb, der fünf Packungen Nüsse stehlen wollte, fertig waren, begleiteten ihn die drei hinzugerufenen Polizisten nach draußen. Als er allen vorangehend durch die Lagertür schritt, zeigte er noch schnell einen Stinkefinger in Ines' Richtung, die auf der Bürotreppe stand.

Alter, jetzt hat er es ihr aber so richtig gezeigt!!!111einself

(Nun ist die Dame schwer traumatisiert und wird nach der voraussichtlich dreimonatigen Psychotherapie wieder langsam ins Arbeitsleben eingegliedert werden.)

Ein Rucksack voller Käse

An der Pinnwand neben meiner Bürotür hing ein Zettel mit Kassenbon. Darauf der Hinweis auf einen Kunden, der am Vorabend nur eine Dose Katzenfutter gekauft, aber möglicherweise parallel dazu einen Diebstahl begangen haben könnte. Eine Kundin will eine verdächtige Bewegung bei ihm beobachtet haben. Tzja, hätte sie mal eher was gesagt und nicht erst an der Kasse …

Nachdem wir die Videoaufzeichnung angesehen hatten, waren wir nämlich schlauer. Die "verdächtige Bewegung", die unsere Kundin aufgrund ihres Weges tatsächlich eher nur flüchtig aus dem Augenwinkel gesehen haben kann, war leider nicht nur eine komische Bewegung …

Der Mann hatte sich einen kompletten Rucksack voll mit Käse gepackt. Darunter etliche Stücke Grana Padano für jeweils mehrere Euro, eine Handvoll Bio-Feta für über vier Euro pro Packung und dann noch anderen Käse, den wir in der Kameraperspektive leider nicht genauer identifizieren konnten. Alles zusammen hatte wohl einen Verkaufswert von knapp 100 Euro.

Die Ware geht ganz sicher an irgendwelche Hehlerbuden, wie eigentlich immer, wenn solche Mengen entwendet werden. Wenn man die irgendwie ausheben und verschwinden lassen könnte, wäre vermutlich schon viel gewonnen … :-(

(Es war übrigens dieser Typ, wie uns beim Sichten der Videoaufzeichnung auffiel.)

Wegen anderer Straftaten

Mit der Tagespost kam auch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen hier an. Die Kollegin, die mir die Post in die Hand drückte, ließ ich mitraten. "Na, was meinst du?", scherzte ich. "Ist es der Textbaustein, dass der Täter nicht zu ermitteln ist, ist es der Textbaustein, dass er wegen anderer schwererer Straftaten bereits eine Strafe zu erwarten hat oder wurde das Verfahren eingestellt, da der Schaden nur gering und die Begegnung mit der Polizei und der Justiz bei diesem ersten Vorfall als abschreckend genug angesehen wurde?"

Sie tippte auf Täter nicht zu ermitteln, aber das war's nicht, siehe unten. Aber wenigstens sind die Schreiben der StA hinsichtlich ihrer verwendeten Texte sehr zuverlässig. :-P


Neuer LD-Name

Dass Ladendiebe oftmals irgendwelche Namen bekommen, um sie intern besser unterscheiden können zu kennen, hatte ich hier in der Vergangenheit schon erwähnt. Der "Knipser" und die "Toastbrot-Oma" sind nur zwei davon.

In den letzten Wochen und Monaten war schon mehrmals ein Mann hier bei uns, der ebenfalls im großen Stil geklaut und dabei erheblichen Sachschaden verursacht hat. Bei seinem vorletzten Besuch hatte er den kompletten Regalbestand Toffifee in seinem Rucksack verschwinden lassen und konnte mit seiner Beute leider flüchten. Aber wir wussten von dem Diebstahl und hatten natürlich die Bilder aus der Videoanlage gesichert und auch im Kollegenkreis herumgezeigt. Dass wir nun Bilder ihm hatten und wussten, wie der Typ aussieht, ist ihm bei seinem nächsten Diebstahl zum Verhängnis geworden. Wir haben nun also seine Daten und er ein halbes Dutzend Anzeigen, eben auch für zurückliegende Fälle.

Da er einen schottischen Nachnamen hat, der mit "Mc" anfängt, heißt der Kerl bei uns nun intern "Mc Toffifee". Das klingt aber zugegebenermaßen irgendwie sehr viel cooler, als es sein sollte.

Weggenommene Zigaretten

Wir hatten einen Dreizehnjährigen beim Diebstahl erwischt. Da er nicht kooperativ sein wollte und wir mit seinen Eltern auch nicht weiterkamen, holten wir die Polizei dazu. Ist dann vielleicht auch noch etwas abschreckender – wenngleich ich an dieser Stelle zugeben muss, dass der Jungen trotz des Alter vermutlich schon reichlich Erfahrungen auf der anderen Seite des Gesetzes gesammelt hat. Der Diebstahl war routiniert und auch der Umgang mit den Beamten.

Bei der Durchsuchung fanden sie neben mehreren hundert Euro Bargeld auch eine angebrochene Schachtel Zigaretten. "Das sind meine", gab der Junge zu. Der Beamte nahm ihm die Schachtel weg und ließ sie uns zur Entsorgung zurück. "Die darfst du gar nicht haben."

Weiter soll es um den Diebstahl hier jetzt gar nicht gehen. Aber ich musste noch eine Weile über die Sache mit den Zigaretten nachdenken. Darf man mit 13 Jahren tatsächlich keine Schachtel Zigaretten mit sich führen?

Werfen wir doch mal einen Blick auf Absatz 1 des §10 ("Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren") aus dem Jugendschutzgesetz. Dort steht:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Die Absätze 2-4 beinhalten Verkaufsautomaten, Onlineshops und E-Produkte.

Im Klartext steht im Gesetz nur, dass Minderjährige Tabakerzeugnisse nicht kaufen dürfen und man nicht zulassen darf, dass Minderjährige diese konsumieren. Von besitzen und mit sich führen steht da nichts.

Dass der Knirps seine Zigaretten losgeworden ist, bedaure ich nicht. Aber ob das so absolut korrekt war, was der Polizist da gemacht hat? Wie seht ihr das?

Geldloses Einkaufen

Eine Kollegin rief mich auf der internen Leitung an und meldete mir einen VP, eine verdächtige Person: "Guck mal hinter dem mit der blauen Jacke und dem Rucksack hinterher, der isst mitten im Laden ein Brötchen von uns und guckt sich dauernd um, auch zu den Kameras!"

Er hatte einen Einkaufskorb dabei, in dem eine Auswahl an Lebensmitteln im Wert von etwa 15 Euro lag. Das alles waren keine typischen Klauartikel, insgesamt wirkte das alles relativ unverdächtig. Nur dass er dieses Brötchen gegessen hatte, war seltsam. Wer im Kleinen unehrlich ist, ist es auch im Großen.

An der Kasse stellte er alle Artikel aus dem Korb auf das Förderband. Vom Brötchen war keine Rede. Als wir ihn darauf ansprachen, bezahlte er das Brötchen, aber auch nur dieses. Für alle anderen Artikel hatte er nämlich überhaupt kein Geld dabei, behauptete er zumindest.

Was sollte das denn wohl werden?!

Spontanes Erscheinen der Polizei

Ein Mann kam in den Laden, ging in die Getränkeabteilung und steckte sich vier Dosen Bier in die mitgebrachte Umhängetasche. Er war Ines schon im Vorbeigehen aufgefallen, sie rief mich an und ich guckte ihm dann im Livebild der Videoanlage bei seiner Aktion zu.

Ich zog mir meine Jacke an, um als Zivilist getarnt am Eingang auf ihn zu warten. Das wäre bis hier hin kaum eine Erwähnung wert gewesen.

In dem Moment, in dem Ines und ich vorne im Eingangsbereich ankamen, hielt gerade ein Streifenwagen der Polizei genau vor unserer Tür an. Die beiden aussteigenden Beamten fragte ich, ob sie kurz Zeit für uns hätten. Bei uns sei nämlich gerade ein Mann im Laden, der im Begriff war, den Diebstahl von zumindest vier Dosen Bier zu vollenden.
Die beiden überlegten kurz, nickten mit dem Kopf und kamen rein. Eigentlich hatten sie angehalten, um den Halter eines Fahrzeugs, das auf dem Parkstreifen stand, darauf aufmerksam zu machen, dass der TÜV des Wagens abgelaufen war. "Dann hat der jetzt Glück gehabt", schmunzelte der Polizist.

Der Rest verlief unspektakulär. Aber wie der Mann vollkommen unerwartet direkt in die Arme der Polizei lief, sorgte für einen herrlich überraschten Gesichtsausdruck und große Verwunderung: "Habt ihr die jetzt extra für mich gerufen?"

Geklauter Pilot FriXion

Ich werde mich auch für den Rest meiner beruflichen Laufbahn hier im Laden nicht daran gewöhnen, dass Leute immer wieder Dinge stehlen. Das gehört seit jeher zu unserem Tagesgeschäft dazu und entsprechend lebe ich damit – aber das Kopfschütteln bleibt. Jetzt haben wir eine leere Packung im Schreibwarenregal gefunden, irgendjemand hatte sich einen Pilot "Frixion Ball" Tintenroller eingesteckt. Ist das Geiz oder Sparsamkeit oder einfach nur der Nervenkitzel, der die Leute dazu antreibt, sowas zu tun?


Verurteilt: Der Knipser

Post von der Staatsanwaltschaft. Einer der bekannten vorgefertigten Texte: "… der Beschuldigte ist wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt worden …"

Es geht um den Mann, den wir hier intern immer als "Knipser" bezeichnet haben und der im Laufe der Zeit mit seinen "besonders schweren" (Zitat Staatsanwaltschaft) Diebstählen einen erheblichen Schaden bei uns verursacht hat.

Was die "erhebliche Strafe" im Detail für ihn bedeutet, werde ich nicht erfahren, geht mich ja auch nichts an – aber falls der Typ mal eine Weile gesiebte Luft atmen muss, würde mich das doch unbestreitbar mit einer gewissen Genugtuung erfüllen.