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Das Sonderpreisetikett und das DPG-Logo

Beim Leergut lag diese Smoothie-Flasche, die jemand manuell angenommen hatte. Die Flasche hatten wir einst zum Sonderpreis verkauft, was an dem roten Label zu erkennen ist, das über dem originalen Strichcode klebt. Hätte der- oder diejenige Mitarbeiter/in das Etikett nicht auch noch über das in Spezialfarbe gedruckte Pfandlogo geklebt, so dass dieses nicht beschädigt/zerstört worden wäre, hätten wir diese Flaschen jetzt sehr viel einfacher dem Automaten zuführen können.

Dabei ist mitdenken doch sooooo einfach. :-(


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Kommentare

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Das einzig Gute am :

Immerhin wurde der Barcode des Produktes komplett abgedeckt, was nach wie vor viele Beschäftigte im LEH nicht auf die Reihe bekommen.

Jodelschnepfe am :

Mit einem kompletten Überkleben wird die Rückgabe am Pfandautomaten aber später verhindert. Der Aufkleber hätte auch an einer anderen Stelle der Flasche befestigt werden können.

Das einzig Gute am :

Ach was? Ich schrieb nicht ohne Grund vom "Barcode des Produktes". Und nein, ein Aufkleben an anderer Stelle wäre aus Gründen eben nicht sinnvoll gewesen – eine zum DPG-Label versetzte Anbringung hingegen schon.

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