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Schlagring in der Tasche

Bei einem jüngeren Ladendieb fand der Polizist bei der Durchsuchung einen Schlagring. Fand dieser gar nicht so lustig, denn nach §2, Abs. 3 des Waffengesetzes gelten diese ausnahmslos als verbotene Waffen. Der Durchsuchte fand die Konfiszierung dagegen nicht so lustig, das war dem Polizisten allerdings relativ egal.

Aber schon erschreckend, was die Leute so mit sich herumschleppen …

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