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Schwupps, erwischt!

Das ging ja schnell. Die diebische Kundin von gestern war wieder da und hat wieder ihren Rucksack gefüllt – mit Waren im Gesamtwert von knapp 10 Euro.

Als sie in den Laden kam, klingelten bereits bei sämtlichen Kolleginnen und Kollegen die Alarmglöckchen. Wir ließen uns allesamt nichts anmerken und guckten ihr über die Videoanlage einfach zu. Komisch war schon, dass sie direkt nach dem Betreten des Marktes allerhand Geraffel aus ihrer Tasche nahm und in der Hand hielt, anstatt Handy, Schlüssel, Notizbuch und was weiß ich noch alles einfach bequem in dem kleinen Rucksack zu belassen. Warum sie das tat, ist nun klar: Sie brauchte den Platz für ihr Diebesgut.

Der Rest verlief gewohnt unspektakulär: Nachdem sie die Kasse passiert hatte und dort nur ihren Leergutbon einlöste, sprachen wir sie an und gingen mit ihr nach hinten. Die eingesteckte Ware wurde ihr ab- und ihre persönlichen Daten aufgenommen, das Hausverbot wurde ausgesprochen und die Frau nach draußen geleitet. Anzeige folgt.

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Kommentare

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Ich bins nur am :

Wie lange macht die das wohl schon so? Sie war ja gut bekannt im Laden.

Hans am :

Wie war denn ihre Reaktion? Du hattest ja geschrieben sie sei Stammkundin - da würde man ja irgendwie erwarten, dass es ihr besonders unangenehm sein könnte oder so. Zumindest stelle ich mir das so vor.

Raoul am :

Hätte ich auch geschätzt. Vor allem, wenn sie, wie Björn schrieb, „mehrmals täglich“ ( :-O ) kommt. Das passiert zwar vielen, aber damit ist dann in aller Regel nicht der Supermarkteinkauf gemeint – die muß ja wirklich verdammt viel Zeit haben. Und umso krasser, so stelle ich es mir zumindest vor, ist es, wenn diese Alltagsroutine dann komplett wegbricht.

Aber vermutlich klaut sie halt künftig einfach bei Penny.

Heinz Wäscher am :

Mich würde interessieren, ob es erfahrungsgemäß irgendwann einmal zu einem Gerichtsprozess kommen wird oder ob solche Ersttäterinnen den Strafbefehl einfach akzeptieren und die geforderten Tagessätze anstandslos bezahlen?

naja am :

Strafbefehl? Tagessätze? Gericht?
Das wird wegen mangenden Interesses der Allgemeinheit eingestellt, ob nun Ersttat oder zum zehnten Mal erwischt.

Silvan am :

Aber wehe man stellt sich am Abend der Eröffnung des Weihnachtsmarktes mit einem Banner vor das Schaufenster von Karstadt Sport in Dortmund. Dann wird man wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetztes belangt und darf 500 € für ne Einstellung berappen oder es vor Gericht versuchen. Ein Banner das niemandem im Weg war. Mit einer einfachen Anti Fifa/Katar Botschaft. Dafür hat die Polizei und Staatsanwaltschaft in NRW Zeit und Ressourcen

Heinz Wäscher am :

In dem Teil von NRW, in dem ich lebe, verschickt das zuständige Amtsgericht eigentlich gerne „gelbe Briefumschläge” - die bzw. der Beschuldigte kann ja widersprechen falls die Anschuldigungen nicht zutreffen sollten. Vor Gericht wird dann meistens nach § 153a StPO eingestellt und eine karitative Einrichtung darf sich über eine kleine Geldspende freuen.

Panther am :

Kleiner Tipp: Es versacken schon gewichtigere Angelegenheiten in den Akten ;-)

strizl am :

Wer sagt dass sie Ersttäterin ist? Und warum sollte sie den Strafbefehl nicht "anstandslos" bezahlen? Der Sachverhalt ist ja eindeutig.

Hendrick am :

Sehr enttäuschend, wenn man merkt, daß (liebgewonnene) Stammkunden solches getan haben.

Marvin am :

Ich frage mich ja immer, wenn von "Stammkunden" gesprochen wird - wann wird man als solcher wahrgenommen?
Ich kaufe seit rund 8 Jahren i.d.R. einmal die Woche bei "unserem" Edeka ein. Etwas größer als der Laden von Björn (inkl. Fleischtheke und Bäckerei im Laden) aber inhabergeführt und kein riesen E-Center. Ich wüsste nur aufgrund des Schilds am Eingang, wer der Chef ist, kann mir nicht vorstellen, dass der mich als "Stammkunden" wahrnimmt, auch wenn ich grob überschlagen rund 40.000€ in seinen Laden getragen habe. Vielleicht kann Björn das mal einordnen

Raoul am :

Ich würde mal schätzen, Du solltest irgendwie auffallen. Wenn Du ein außergewöhnliches Bratpfannengesicht hast, mal ausgerutscht und in‘s Zotter-Regal geschlittert bist oder an der Kasse mit hochrotem Kopf sagtest „Ich hab die Karte vergessen! Sorry!“, wird man Dich sicher eher in Erinnerung behalten als wenn Du einfach nur brav Deine Moneten unauffällig in den Supermarkt trägst.

Hängt natürlich auch von der Größe des Marktes ab. Wenn Du allwöchentlich in einem Tante-Emma-Laden 300 Euro lässt, wird das mehr auffallen als bei einem 1500 m² Supermarkt, dessen Inhaber hauptsächlich damit beschäftigt ist, den nächsten Diebstahl zu verhindern und täglich 2000 weitere Kunden sieht.

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