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SPages am :

"Zigarettenautomaten in Supermärkten könnten Fall für EuGH werden"

Durch das Auswählen einer Zigarettenschachtel und dem Fall aufs Kassenband ist die Kaufhandlung ja noch nicht abgeschlossen. Sollte ich aufgrund der "Schockbilder" vom kauf ansehen wollen dann kann ich dies ja der Kassenkraft immer noch Problemlos mitteilen. Ein Raucher welcher versehentlich die falsch Marke gewählt hat bekommt das doch auch hin?

Meinung eines Nichtrauchers, der aber meint das alles für Menschen vordenken (wollen) keine gute Idee ist.

Anonym am :

Also ob sich ein Raucher, der bewusst eine Sorte wählt, sich dann plötzlich von den Schockbildern vom Kauf abhalten lässt..

Raoul am :

Vor allem wurde für normale Automaten ja bereits rechtskräftig entschieden, daß ein Warnhinweis auf dem Automaten reicht und nicht jedes Packungssymbol einen eigenen braucht – somit kann man im Notfall auch im Supermarkt einfach ein winziges Schildchen danebenkleben.

Und selbst ohne: „ Nach der deutschen Verordnung dürfen die Aufdrucke »zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, einschließlich des Anbietens zum Verkauf« nicht verdeckt werden“

Auch nach dem Druck auf‘s Knöpfchen ist der Prozess des Anbietens zum Verkauf ja längst nicht abgeschlossen, das geschieht frühestens mit der Übergabe der Schachtel an den Kassierer. Die Klage ist somit in jeglicher Hinsicht populistischer Bullshit.

Dieser am :

Wiewohl ich insbesondere gegen dieses Prozessiererei gegen einzelne 'arme Schweine' (Kostenbelastung für die zufällig(??) ausgewählten Beklagten) bin:

Nein.
Das "Anbieten zum Verkauf" ist eben bereits das Bereithalten, Verfügbarmachen (z.B.) im Ladengeschäft.

Ich schrieb es in anderem Zusammenhang schon einmal:
Damit, dass der Händler eine Ware X im Laden zum Verkauf vorhält, bietet er sie an. Er fordert den Kunden damit dazu auf, ein Kaufangebot abzugeben (Kunde nimmt die Ware und legt sie aufs Kassenband), welches der Händler dann iaR annehmen wird (== Vertragsschluss).

Das "Anbieten zum Verkauf" findet aber bereits mit der Platzierung im Laden statt. Die Klage ist somit zwar unfair gegenüber den Beklagten, aber sachlich berechtigt.

Inwieweit das Gesetz, auf dem die Klage basiert, sinnvoll/gut/... ist eine weitere, aber andere Frage.


Disclaimer: Nichtraucher, Nichtvaper, der den Kram auch nicht einatmen will. Rücksichtsvolle Raucher dennoch/deshalb sehr willkommen.

Saved you a click am :

"Das Überraschende bei dem Test war, dass keiner der Hafer -Drinks schlechter als "befriedigend" bewertet wurde."

John Doe am :

Das ist wirklich überraschend.
Dieses mal ohne sensorische Tests?
Ist glaube ich z. B. bei Ökotest üblich.

Nicht der Andere am :

Ökotest macht ausschließlich Schadstoffmessungen und ökologische Bewertungen. Die eigentlich Qualität des vermeintlichen Testgegenstandes spielt überhaupt keine Rolle. Und so ist es eine reine Schutzmaßnahme seitens Ökotest, daß bei jedwedem Produkttest nicht irgendjemand destilliertes Wasser
ins vermeintliche Testfeld einbringt. Das würde bei Ökotest in jeder Produktkategorie vorhersehbar Bestwerte abstauben und jeden "Vergleich" gewinnen.

Nicht der Andere am :

P.S.: Vor kurzem hat Ökotest mal Deos "getestet" und dabei wohl den Vogel abgeschossen. Zur Wirkdauer haben sie entsprechende Studien von den Herstellern angefordert.

QUOTE Ökotest:
Als Goldstandard zur Beurteilung der Wirkung von Deos gelten sogenannte Sniff-Tests. Legten die Anbieter keine oder, aus unserer Sicht, nur wenig aussagekräftige Studien vor, haben wir das unter dem Testergebnis Weitere Mängel bewertet.


Megapeinlich, der Laden, leider.

Klodeckel am :

Der Laden ist nicht nur peinlich, sondern für den normalen Konsumenten völlig unbrauchbar und überflüssig.
Die würden auch das leckerste Bier mit mangelhaft bewerten, wenn der Kleber, mit dem die Etiketten auf die Flasche gebracht werden, irgendwelche Schadstoffe enthielten.

Azalea am :

Ein Haferdrink mit Stabilisatoren und Aromen (laut Herstellerseite) wird Testsieger?
Ich bleibe lieber beim dmBio Haferdrink Natur.

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