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Hinterlegte Postadresse

Inzwischen zum dritten Mal habe ich bei unserem Telefonanbieter um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung des Telefonanschlusses in unserem Markt in der Münchener Straße gebeten. Die Kündigung ist dort längst angekommen und eine Bestätigung sei auch bereits schon an die hinterlegte Postadresse rausgegangen: "Geschworenenweg 29-33 ist doch richtig, oder?"

Ähm, nein. Die genannte Straße ist hier nur ein paar hundert Meter entfernt und fängt auch mit einem "G" an, aber das war's schon. Auch nicht versehentlich werde ich diese Anschrift angegeben haben, denn mit dem Geschworenenweg habe ich exakt nichts zu tun. Kurioserweise steht in der hinterlegten Adresse die gleiche Hausnummer wie hier in der Gastfeldstraße, wer weiß, was da bei der Eingabe der Adresse mal schiefgegangen war.

Aber nun soll der Brief noch einmal rausgehen, diesmal an die richtige Adresse. Hoffen wir's. Ganz so dringend ist das alles jedoch auch nicht, für den Anschluss darf ich nämlich ohnehin noch bis April 2021 bezahlen. Wäre eben nur schön, das Thema vollständig abhaken zu können.

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Kommentare

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Erbse2 am :

Rosa T? Bei meinem Umzug wurde aus Xyzallee der Xyzweg, aus der plz 12345 wurde eine 54321, aus dem Wunsch der nummernmitnahme wurde eine neue Nummer.
Wenigstens konnte alles am Telefon unkompliziert geradegebogen werden.

Manchmal fragt man sich echt....

Jemand am :

Ich habe mir einmal was bei der Telekom an die Arbeitsadresse liefern lassen. Ich habe danach 5 Jahre lang versucht, die Adresse als meine Hauptadresse streichen zu lassen, da ich grundsätzlich jeden Brief von der Telekom nur so bekommen habe, dass sie mir eine Kopie des Schreibens zugesendet haben mit dem Zusatz "wir konnten Sie nicht erreichen und haben sie hier ermittelt". Das war ein Stress!

Anonym am :

Warum ist keine vorherige Kündigung aus wichtigem Grund möglich? Störung der Geschäftsgrundlage ist eigentlich typischerweise die Geschäftsaufgabe.

Anonym am :

So etwas interessiert doch die Telekom nicht. Bei meinem letzten Umzug wollte ich zu einem neuen Anbieter wechseln. Laut Telekom wäre eine Sonderkündigung nicht möglich, wenn sie am anderen Wohnort ihren Service auch leisten können. Okay, in den Vertrag geschaut und gesehen: Restlaufzeit der 2 Jahre nur noch 5 Monate, die schaffe ich auch noch mit Telekom.
Nur hat mir da die Telekom dann mitgeteilt, dass ich bei einem Umzug eine neue Vertragslaufzeit von 2 Jahren hätte. WTF? Ich wollte weg von der Telekom und mich nicht neu binden. Mein Argument, dass eine neue Vertragslaufzeit ja auch bedeuten würde, dass ich einen neuen Vertrag eingehen würde und dass daher ja der alte Vertrag aufgelöst worden wäre, also eine Kündigung wegen Umzug sehr wohl möglich sei, war ihnen nicht logisch genug.
Am Ende habe ich den alten Anschluss 5 Monate als toten Anschluss an der alten Anschrift weiter bezahlt und mir gleich den neuen Anschluss in der neuen Wohnung geholt.

Besserwisser am :

Das habe ich vor Jahren (10-12 Jahre her) auch schon genau so erlebt

Gnarfy am :

Wenn ich es richtig durchschaue, wird kein Geschäft aufgegegen, sondern lediglich eine Filiale geschlossen. Der Betrieb besteht weiterhin, die Telekom wird gerne die Leistung an einem anderen Standort anbieten.

TOMRA am :

Ob Nah & Gut eine Filiale von EDEKA ist?
Da es wahrscheinlich nur der Name ist und vermutlich Inhaber bzw. Rechtsform identisch sein werden, ist womöglich Grauzone.

Anonym am :

Würde ich auf jeden Fall probieren, Filialschließung sollte genau so passen.

Anonym am :

Kündigung faxen und Sendebestätigung inklusive gefaxtem Text aufbewahren - feddich. Der Rest ist deren Bier.

Andreas am :

Ich habe bei der Telekom mal einen DSL-Anschluss in die Beispielstädter Chaussee 123 bestellt. In der Auftragsbestätigung stand plötzlich der Beispielstädter Kirchenweg 123, der zwar um die Ecke ist, aber eben nicht meine Adresse.

Das Kuriose daran: Den Auftrag habe ich komplett online durchgeführt. Das heißt also, dass da irgendjemand die Online-Aufträge manuell in ein anderes System abtippt und sich dabei vertan haben muss!

Anonym am :

Nicht zwangsläufig: ich habe mal mit einem System gearbeitet, dass Kundenadressen auf Korrektheit abgeglichen hat. Wir bekamen zwar die Daten per Papier und haben die tatsächlich abgetippt aber wenn wir dort "Beispielstädter Chaussee" getippt haben und das System hat beschlossen, dass es diese nicht gäbe, dann hat es uns das als Fehler raus geworfen. So etwas war gerade bei Neubaugebieten (bis zu einem Jahr nach Einzug) oder dort, wo eine Straße umbenannt wurde, ein arges Problem. Wir mussten dann immer der IT Bescheid geben, die dann nach 2-3 Tagen die neue Straße eingepflegt hat und konnten dann erst weiter arbeiten.
Bis ein Kollege auf den Trichter kam, dass diese Überprüfung nicht bei Adressänderungen lief! Also einfach erst einmal eine falsche Adresse eingegeben, gespeichert und dann per Adressänderung die korrekte rein.
Inzwischen schmeißt das Programm zwar eine Fehlermeldung aus, wenn es eine Anschrift nicht kennt, wir können dies aber per einfachem Klick übergehen.

Lucas am :

Jaja, immer schön auf die Telekom hauen...
Als Blogleser solltet Ihr alle wissen, dass Björn für seine Märkte die Telefon-Anschlüsse nicht (mehr) bei dem Postnachfolgeunternehmen hat. Schaut mal in die Tags. :-D

Schakaline am :

Besonders schön wird es dann evtl. für den Nachmieter der Räume, der dann keinen Anschluss kriegt weil der Neustädter Fischmarkt immer noch die Leitung belegt, obwohl Jörgs Nebenbude schon vor Monaten dort ausgezogen ist. Vor allem weil bei Drittanbietern wie SWB dann die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht so einfach ist wie bei der Telekom, die regeln das nämlich mit ihren eigenen Kunden intern, man ist ja nicht doof...

Nicht der Andere am :

Hat ja beides dieselbe Postleitzahl. Möglicherweise hat sich einmal ein Bearbeiter bei der obligaten Dropdown-Straßenauswahl verhauen.

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