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Neuer Zaun, selber Scheiß

"Mach doch ein Schild an den Zaun, dass die Einfahrt freizuhalten ist", wurde mir bereits mehrfach geraten. Ehrlich? Das Schild könnte 2x2 Meter groß und in 20 Sprachen beschriftet sein, rot leuchtend mit Blitzlicht und Glöckchen dran – und trotzdem würden die Leute davor parken. Respektlosigkeit ist keine Sache von Sprachverständnis sondern von einer grundsätzlichen Haltung gegenüber seinen Mitmenschen. Mehr sag ich dazu nicht.


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Kommentare

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A.B.S. am :

Ich kann nur meine Empfehlung zur Anschaffung unf Benutzung einiger Parkkrallen wiederholen..................

bli am :

@Jojo: das wäre bloggefährdend:
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Berufungsverhandlung: Landgericht verurteilt Mietwerkstatt-Chef wegen Betrugs und versuchter Nötigung

Ein Karlsruher Mietwerkstatt-Chef ist erneut im Visier der Justiz. Das Landgericht hat ihn und seinen Anwalt in zweiter Instanz verurteilt.
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... sehe ich ebenda.

TOMRA am :

Kugelbombe regelt

Das Richtige am :

Der Kommentar ist wirklich "unterste Schublade". Red' dich jetzt ruhig darauf heraus, dass er in Wirklichkeit ja ganz anders gemeint gewesen sei …

bli am :

Es sind nicht alle rücksichtslos, manche sind einfach nur dumm. Diese könnte man mit einem Schild erreichen.

Nobody am :

Könntest mal mit dem neuem Besitzer/alten Besitzer sprechen ob man nicht Sperrflächen und Beschilderung einrichten kann. Notfalls mit Anwalt einklagen, da das Wegerecht ja sonst nicht respektiert wird, kann man den Besitzer bestimmt verknacken sein Möglichstes zu tun um dein Recht zu wahren/kenntlich zu machen.

Ansonsten hilft nur am Zaun beschildern und gnadenlos abschleppen lassen. Natürlich auf eigene Kosten und dann das Geld einklagen.

Das Richtige am :

Richtig, sowohl die Durchsetzung des Wegerechtes als auch die Abschlepperei enden letztlich auf dem Zivilwege. Und den scheint Björn ja nicht grundlos seit Jahren zu scheuen.

Ich schon wieder am :

Du bist doch robuste Einsätze gegen Ladendiebe gewohnt: Einfach in die neue alte Moschee marschieren und laut nach mit Autonummer nach dem Fahrer fragen, der dir die Einfahrt zuparkt.
Und drauf pfeifen, ob da gerade jemand betet oder nicht.
Der muss sofort mit dir rauskommen und wegfahren. Nicht vertrösten lassen.
Damit gehst du ihnen maximal auf die Nerven, ohne etwas Illegales zu tun und ohne irgendwelche juristischen und/oder kostspielige Maßnahmen.
Selbst wenn du einen mit Abschleppkosten oder Anzeigen wegen Nötigung auf den Sack gehst: Es gehen dort zu viele ein und aus, die sich alle um fremde Rechte nichts sche*ßen.
Den Moscheeverein wirst Du als Störer somit nicht an den Wickel bekommen.

Und ja, eine Beschilderung "Einfahrt Tag und Nacht freihalten" ist trotz allem nötig.

Gr. Restaurant Keta am :

1) Kamera mit Objekterkennung
Funktionsweise: Eine Überwachungskamera mit integrierter KI analysiert die Einfahrt und erkennt, ob sich ein Fahrzeug dort befindet. Das System misst die Zeit, die das Fahrzeug an Ort und Stelle bleibt.

2) Alarmsystem: Das akustische Signal kann durch Sirenen realisiert werden. Die Lautstärke und die Art des Signals (z. B. wiederholtes Piepen oder ein Dauerton) können an die Umgebung angepasst werden.

Ich schon wieder am :

Im Ggs. zu meiner handmade Methode, persönlich allen in der Moschee so auf den Sack zu gehen, dass sie ihre Leute selber disziplieren, bin ich mir bei automatisiert ausgespielter Beschallung nicht sicher, wie die hinzugezogene Polizei oder später dann ein Richter das sehen würde.
Und dann noch Kameraüberwachung auf fremdem Grund, für den man nur ein Durchfahrtsrecht besitzt, oje, oje.

Gr. Restaurant Keta am :

Solange es sich um eine automatisch auswertende Kamera-Funktion handelt und die Kamera nicht aufzeichnet, sollte es imho kein Problem darstellen.

Georg am :

Wäre doch besser gewesen das Gebäude zu kaufen um es dann ohne Hofanteil weiter zu verkaufen

Holdi am :

Du brauchst einen Gabelstapler mit 3 to Hubkraft. Damit ließe sich das Problem beseitigen.

Hendrick am :

Alternativ die Containerabholung zeitlich so planen, daß es "passt" und freundlich darum bitten, eine Zugmaschine mit Druckluftfanfare zu bekommen.
Zufällig ist diese genau auf Fensterhöhe. :-D

JP95 am :

Ist ein Fall für das Ordnungsamt, weil
Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten mit Behinderung

Wenn es dringend ist, würde ich das Ordnungsamt anrufen und bitten den Wagen abschleppen zu lassen.

Ansonsten einfach als Falschparker melden.

TS am :

Das Probblem ist hier aber anders gelagert. Die Autos stehen schon auf Privatgrund (der Moschee) und nicht auf der öffentlichen Straße... Somit kein Fall für das Ordnungsamt soweit ich das sehe.
Daher ist Abschleppen auch "Privatsache". :-(

bartdude am :

An dem Eimer ist doch sicher ein Kennzeichen dran? Dann den Halter zivilrechtlich als Zustandsstörer abmahnen und auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Übliche Streitwerte bei sowas sind ca. 1500-2000€, Anwaltskosten also ca. 280€, die vom Halter einzutreiben sind (es gibt Kanzleien, die auf solche Fälle spezialisiert sind und holen sich ihr Geld direkt von dem).

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich das recht schnell rumspricht, wenn man das zwei- bis dreimal durchgezogen hat (ging bei mir auch eine zugeparkte Zufahrt).

Das Richtige am :

Dass die bauliche Eskalation entsprechende Folgen nach sich zieht, wusste Björn bereits und hat diese in Kauf genommen.

Welche freizuhaltende Nutzungsart und Wegbreite ist eigentlich im Grundbuch festgehalten? Vielleicht gab es damals noch gar keine (größeren) Pkw oder gar Lkw?

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