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Neuer LD-Name

Dass Ladendiebe oftmals irgendwelche Namen bekommen, um sie intern besser unterscheiden können zu kennen, hatte ich hier in der Vergangenheit schon erwähnt. Der "Knipser" und die "Toastbrot-Oma" sind nur zwei davon.

In den letzten Wochen und Monaten war schon mehrmals ein Mann hier bei uns, der ebenfalls im großen Stil geklaut und dabei erheblichen Sachschaden verursacht hat. Bei seinem vorletzten Besuch hatte er den kompletten Regalbestand Toffifee in seinem Rucksack verschwinden lassen und konnte mit seiner Beute leider flüchten. Aber wir wussten von dem Diebstahl und hatten natürlich die Bilder aus der Videoanlage gesichert und auch im Kollegenkreis herumgezeigt. Dass wir nun Bilder ihm hatten und wussten, wie der Typ aussieht, ist ihm bei seinem nächsten Diebstahl zum Verhängnis geworden. Wir haben nun also seine Daten und er ein halbes Dutzend Anzeigen, eben auch für zurückliegende Fälle.

Da er einen schottischen Nachnamen hat, der mit "Mc" anfängt, heißt der Kerl bei uns nun intern "Mc Toffifee". Das klingt aber zugegebenermaßen irgendwie sehr viel cooler, als es sein sollte.

Weggenommene Zigaretten

Wir hatten einen Dreizehnjährigen beim Diebstahl erwischt. Da er nicht kooperativ sein wollte und wir mit seinen Eltern auch nicht weiterkamen, holten wir die Polizei dazu. Ist dann vielleicht auch noch etwas abschreckender – wenngleich ich an dieser Stelle zugeben muss, dass der Jungen trotz des Alter vermutlich schon reichlich Erfahrungen auf der anderen Seite des Gesetzes gesammelt hat. Der Diebstahl war routiniert und auch der Umgang mit den Beamten.

Bei der Durchsuchung fanden sie neben mehreren hundert Euro Bargeld auch eine angebrochene Schachtel Zigaretten. "Das sind meine", gab der Junge zu. Der Beamte nahm ihm die Schachtel weg und ließ sie uns zur Entsorgung zurück. "Die darfst du gar nicht haben."

Weiter soll es um den Diebstahl hier jetzt gar nicht gehen. Aber ich musste noch eine Weile über die Sache mit den Zigaretten nachdenken. Darf man mit 13 Jahren tatsächlich keine Schachtel Zigaretten mit sich führen?

Werfen wir doch mal einen Blick auf Absatz 1 des §10 ("Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren") aus dem Jugendschutzgesetz. Dort steht:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Die Absätze 2-4 beinhalten Verkaufsautomaten, Onlineshops und E-Produkte.

Im Klartext steht im Gesetz nur, dass Minderjährige Tabakerzeugnisse nicht kaufen dürfen und man nicht zulassen darf, dass Minderjährige diese konsumieren. Von besitzen und mit sich führen steht da nichts.

Dass der Knirps seine Zigaretten losgeworden ist, bedaure ich nicht. Aber ob das so absolut korrekt war, was der Polizist da gemacht hat? Wie seht ihr das?