Wir sind uns nicht 100%-ig sicher, aber schon ziemlich, dass sich der Typ da eben ein Bio-Brot in seine Jackentasche gestopft hat.
Ich hatte keine Lust zu pokern, auf dem Video war es nicht sicher zu erkennen und im Zweifel für den Angeklagten – aber sollte er noch mal hier in den Laden kommen, werden wir alle wachsam sein.
Nachdem mich sein Bruder nun angesprochen hatte, kam ich doch ins Grübeln. Was ist eigentlich mit dem erbeuteten Geld passiert? Daher gab es nun eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bremen. Mehr Infos braucht es an dieser Stelle eigentlich nicht, es steht ja alles in dem Schreiben drin. Es geht übrigens
um diesen Fall:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 10. Dezember 2009 hat in meinem Geschäft in der Gastfeldstraße 29-33 ein Raubüberfall stattgefunden. (Reg.-Nr. xxx)
Der Täter wurde kurz darauf von der Polizei gestellt, die Beute (ca. 900€) wurden angeblich sichergestellt.
Da in so einer Sache ja immer etwas Zeit vergeht, hatte ich den Fall irgendwann gänzlich aus den Augen verloren und wurde nun vor ein paar Tagen wieder daran erinnert, weil der Bruder des Täters mich bat, seinen Bruder hier wieder einkaufen zu lassen. Ich beantworte das lapidar damit, dass ich vielleicht darüber nachdenken würde, wenn er das Geld wieder abliefert, das ich bis heute nicht zurückbekommen habe. (Weder von ihm, noch von der Polizei, noch von der Staatsanwaltschaft…)
Außer der alten Reg.-Nr. liegt mir darüber NICHTS vor, zumal ich auch nie die Daten des Täters bekommen habe – dennoch werde ich jetzt so lange an der Sache dranbleiben, bis ich die Beute zurückbekommen habe.
Bin mal gespannt, ob da überhaupt irgendeine Reaktion folgt und wie die Sache möglicherweise noch ausgeht.
(Selbst wenn ich die Kohle wiederbekomme, wird der Typ meinen Laden übrigens nie wieder betreten dürfen. Der Drops ist sowas von gelutscht, das könnt ihr euch wohl denken…)
Post von der Staatsanwaltschaft:
…das Verfahren kann zurzeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des beschuldigten bisher nicht hat ermittelt werden können. Alle insoweit erforderlichen Maßnahmen sind indessen veranlasst worden.
Ist ja eigentlich auch egal. Wenn sie den Typen irgendwann vielleicht mal haben, kommt das Schreiben mit dem Textbaustein, dass die Schuld als gering anzusehen ist und auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung es nicht gebieten würde, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Rhabarberbarbera…
Ein – tzja – Stammkunde kam rein, nahm mich beiseite und sprach mich an: Sein Bruder hat "seit dieser Sache" hier immer noch Hausverbot und so langsam könnte doch mal Gras darüber gewachsen sein.
Also: Wenn ein Typ, egal ob nüchtern, alkoholisiert oder unter sonstigem Drogeneinfluss stehend, einem meiner Mitarbeiter
eine Schusswaffe vor die Nase hält und den Inhalt der Kasse fordert, ist da auch nach knapp acht Jahren mit Sicherheit noch nichts drüber gewachsen. Weder Gras noch sonstige Grünpflanzen. Die Antwort auf die Frage, ob er hier wieder einkaufen dürfe, lautete also nein. Und zwar so lange, bis er abnippelt und auf seinem Grab dann Gras oder sonstige Grünpflanzen wachsen.
Ich gab ihm den Hinweis mit auf den Weg, dass ich, falls sein Bruder sich entschließen sollte, die Beute zurückzugeben, vielleicht darüber nachdenken werde. Die Kohle, einen höheren dreistelligen Betrag, habe ich nämlich bis heute nicht wiedergesehen.