Mal irgendwelche Ware (gedankenlos) irgendwo im Regal abzustellen, kennen wir ja schon. Bei kühlpflichtiger Ware ist das dann manchmal auch ärgerlich.
Wer auch immer eine Packung mit geräucherten Sprotten HINTER die Saftpackungen im Getränkeregal geschoben hat, dürfte dies aber mit hundertprozentiger Sicherheit nicht "in Gedanken" gemacht haben. Da unterstelle ich schon ganz starken Mutwillen.
Wir hatten vor "längerer" Zeit (Monate bis wenige Jahre her) mal an der Kasse Falschgeld bekommen, das unbemerkt angenommen wurde. Es handelte sich dabei um eine 20€- und eine 50-Euro-Blüte. Die beiden Scheine lagen in einem Briefumschlag als geplante Anschauungsobjekte bei mir im Tresor und gerieten dort in Vergessenheit. Habe sie dann vor ein paar Wochen einfach mal mit dem Hinweis "zur Kenntnisnahme" zur Polizei geschickt. Auch mit dem Hinweis, dass ich keine Ahnung habe, wann ich die Fälschungen von wem bekommen hatte.
Nun kam das Textbaustein-Schreiben der Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, dass der Täter nicht ermittelt werden konnte. Das kam jetzt wenig überraschend.
DieserTyp war eben wieder bei uns im Laden und wollte Kaffee im Wert von über 70 Euro mitgehen lassen. Die Ware haben wir behalten, der Täter ist flüchtig (aber der Polizei immerhin bekannt).
Wie, der Täter ist flüchtig? Wie konnte er überhaupt wieder auf Klautour gehen? Hallo? Jemand zu Hause bei der Staatsanwaltschaft Bremen? Ist alles gesund bei euch??? Warum sitzt sowas nicht längst mal für ein paar Jahrzehnte im Knast???