M.C.Nervensäge
Vor ein paar Jahren hatte ich einen Mitarbeiter als Vollzeitkraft bei mir. Er galt offiziell als Schwerbehinderter und erledigte die ihm übertragenen Aufgaben meistens ganz brauchbar.
Bis ich irgendwann mal ein Schreiben von ihm bekommen habe, in dem er mir mitteilte, dass er aufgrund persönlicher Gründe generell keine Spätschichten und auf Grund seiner Behinderung keine, resp. nur noch sehr eingeschränkte Kassentätigkeit mehr durchführen möchte. Uff…
Das mag für Außenstehende erstmal harmlos klingen. "Planst ihn eben früh ein und es gibt ja auch noch andere Dinge außer Kasse in einem Supermarkt", denkt vielleicht der eine oder andere jetzt. Aber so einfach ist es nicht. Die Vormittagsschicht ist hier fest besetzt gewesen und um an den Packtagen etwas Ware zu verräumen und ansonsten im Rest der Woche 20-25 Stunden nur im Laden herumzutüdeln, brauchte ich keine Vollzeitkraft. Gut, dachte ich mir, dann soll die Geschichte nun ein Ende finden.
Ich erklärte dem Integrationsamt, die in solchen Fällen zwingend ihren Segen dazugeben müssen, den Sachverhalt und bekam von denen auch grünes Licht, da eine weitere Beschäftigung unter den genannten Umständen für mich unzumutbar war. Sodann verfasste ich eine fristgerechte Kündigung – die auch fast erwartungsgemäß prompt mit einem Schreiben vom Arbeitsgericht quittiert wurde. Ein Verhandlungstermin wurde angesetzt, ich war dennoch hoffnungsfroh.
Es endete so wie immer: Dem Arbeitnehmer wurden drei Monatsgehälter als Abfindung zugesprochen und letztendlich durfte er auch noch ein "wohlwollendes Zeugnis" mit nach Hause nehmen. Bezüglich Arbeitsleistung war das dann irgendwie auch in Ordnung, aber das Querulantentum am Ende hätte ich am liebsten detailliert aufgelistet. Einziger Trost für mich: Von der hohen Zahlung blieb ihm nach Abzug der Steuern nicht mehr viel.
Bis ich irgendwann mal ein Schreiben von ihm bekommen habe, in dem er mir mitteilte, dass er aufgrund persönlicher Gründe generell keine Spätschichten und auf Grund seiner Behinderung keine, resp. nur noch sehr eingeschränkte Kassentätigkeit mehr durchführen möchte. Uff…
Das mag für Außenstehende erstmal harmlos klingen. "Planst ihn eben früh ein und es gibt ja auch noch andere Dinge außer Kasse in einem Supermarkt", denkt vielleicht der eine oder andere jetzt. Aber so einfach ist es nicht. Die Vormittagsschicht ist hier fest besetzt gewesen und um an den Packtagen etwas Ware zu verräumen und ansonsten im Rest der Woche 20-25 Stunden nur im Laden herumzutüdeln, brauchte ich keine Vollzeitkraft. Gut, dachte ich mir, dann soll die Geschichte nun ein Ende finden.
Ich erklärte dem Integrationsamt, die in solchen Fällen zwingend ihren Segen dazugeben müssen, den Sachverhalt und bekam von denen auch grünes Licht, da eine weitere Beschäftigung unter den genannten Umständen für mich unzumutbar war. Sodann verfasste ich eine fristgerechte Kündigung – die auch fast erwartungsgemäß prompt mit einem Schreiben vom Arbeitsgericht quittiert wurde. Ein Verhandlungstermin wurde angesetzt, ich war dennoch hoffnungsfroh.
Es endete so wie immer: Dem Arbeitnehmer wurden drei Monatsgehälter als Abfindung zugesprochen und letztendlich durfte er auch noch ein "wohlwollendes Zeugnis" mit nach Hause nehmen. Bezüglich Arbeitsleistung war das dann irgendwie auch in Ordnung, aber das Querulantentum am Ende hätte ich am liebsten detailliert aufgelistet. Einziger Trost für mich: Von der hohen Zahlung blieb ihm nach Abzug der Steuern nicht mehr viel.