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Zertrümmerte Scheibe am Samstag Abend

Im Februar 2007 war eines Morgens ein Sprung in der Scheibe meiner Ausgangstür. Vor ein paar Monaten habe ich bei der (versuchten und vergeblichen) Verfolgung eines Ladendiebes die selbe Scheibe erneut demoliert.

Vor etwa einer Stunde war eine fünfköpfige Gruppe mehr bis vielmehr alkoholisierter Heranwachsender hier im Laden. Sie fielen uns durch ihre aggressive und laute Art auf, so dass wir sie während ihres kompletten Aufenthalts hier im Markt über die Videoanlage beobachteten. Ohne weitere Zwischenfälle schafften sie es jedoch tatsächlich bis an die Kasse, bezahlten ihren Alkoholnachschub und gingen raus. So weit, so gut.

Eigentlich.

Was auch immer ein Mitglied des Quintetts dazu bewegt hat, mit einem beherzten Fußtritt meine Eingangstür aufzukatapultieren, werden wir wohl nicht erfahren. Fakt ist aber, dass die Scheibe den Tritt nicht überstanden hat.
Nach einer umfangreichen Suche mit der Polizei fanden wir den Täter tatsächlich in einer wenige hundert Meter entfernt liegenden Seitenstraße. Vielen Dank auch an die bei der Suche mitwirkenden Kunden.


Der Täter, bzw. alle Jungs bestritten vehement, hier überhaupt im Laden gewesen zu sein. Die Aussage unserer Videoaufzeichnung war allerdings glaubwürdiger und so bekommt der junge Mann nun eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.

Meine Versicherung wird's freuen, dass es diesmal einen Verursacher gibt, von dem sie sich das Geld wiederholen kann.


Von der Gewinnerwartung zum Totalverlust

Zwei Heranwachsende haben einen Müllsack voller Einweg-Leergut mitgbracht und die Flaschen und Dosen am Leergutautomaten abgegeben. Als sie fast fertig waren, kam einer der beiden auf die tolle Idee, doch kurz ins Lager zu huschen und zwei der dort stehenden Leergutkisten zu nehmen und ebenfalls durch den Automaten zu schieben. Dumm nur, dass ich sie dabei beobachtet hatte. Ich zog den Bon aus dem Automaten, zerrupfte ihn in kleine Stücke und warf die beiden hochkant aus dem Laden.
Sie wollten erst noch protestieren, aber mein Argument, dass sie sich freuen können, ohne Anzeige davonzukommen, war wohl stark genug.

Als ich mir die Sache hinterher noch einmal in der Videoaufzeichnung ansah, zählte ich mal mit. Für knapp 15 Euro hatten die beiden Jungs Leergut mitgebracht und dafür standen sie, weil viele zerbeulte Dosen und Flaschen dabei waren, über zehn Minuten vor dem Automaten.

Dazu würde jetzt gut ein Zitat von Nelson Muntz passen. 8-)

Wenn sie die Kunden schon gegenseitig beklauen

Es war gestern Abend gegen halb Elf. Ich war schon zu Hause und habe die Sache nicht mehr persönlich mitbekommen – ausrichten hätte ich allerdings auch nichts können...

Ein Kunde hatte vor seinem Einkauf einen Träger Bier, den er mitgebracht hatte, auf den Packtisch in Kassennähe abgestellt, um Missverständnisse hier an der Kasse zu vermeiden. In den paar Minuten, die er für seinen kleinen Einkauf benötigte, hat ein Pärchen den Träger langerfinger kurzerhand "im Vorbeigehen" mitgenommen. Die Achtung von fremdem Eigentum wird ja aber sowieso völlig überbewertet. :-(

SO war das sicherlich nicht gedacht...

Uns war in den letzten Tagen immer wieder ein ziemlich heruntergekommener Mann hier im Laden aufgefallen. Besonders markant waren unter anderem seine "Arbeitsbekleidung" in Form einer bedruckten Jacke und eines um den Hals hängenden "Dienstausweises" einer Obdachlosenzeitung.

Straßenzeitungen haben generell den Sinn, dass ihre Verteiler auf diese Weise eine Tätigkeit ausüben, auf diese Weise in Kontakt mit der Gesellschaft bleiben und nebenbei noch ein kleines Einkommen erzielen. Vor allem sollen sie aus der Situation herausgebracht werden, klauen zu müssen – was in diesem Fall offenbar nicht viel geholfen hat. Aber ausgerechnet in seiner offensichtlichen Rolle als "freier Mitarbeiter" der Zeitung macht die Sache in meinen Augen doppelt unangenehm.

Dauer des Hausverbotes

Ein Junk, der sich eben die Tasche mit Red-Bull-Dosen vollgestopft hatte, bekam von mir nicht nur eine Anzeige, sondern auch das bekanntermaßen bei mir lebenslängliche Hausverbot ausgesprochen:
Ein Jahr.

Nee, nee. Das gilt bei mir für immer.

Das dürfen Sie gar nicht.

Natürlich darf ich das. Und ich tue es auch.

Maximal ein Jahr. Das ist so.

"Hallo? Jemand, der mich beklaut hat, kann ich so lange aus meinen Räumen ausschließen, wie ich möchte."

[lacht]

Das werden wir ja sehen. Das steht so im Gesetz.
In welchem Gesetz, konnte er mir aber nicht sagen. :-P