Haushaltsübliche Mengen
Jennifer hatte mir vor ein paar Tagen eine Frage zu "Haushaltsüblichen Mengen" gestellt:
Einen kleinen Trick gibt es noch: Regalbestand bis auf ein paar Exemplare ausräumen und nur sukzessiv wieder nachpacken. Aber sagt nicht, dass das von mir kommt.
Hallo Björn!Also dazu gibt es zum Glück (und so weit ich weiß) keine gesetzliche Regelung. Allerdings kann man solche Situationen auch anders lösen. Ob eine unangenehme Diskussion mit einem Kunden die bestel Lösung ist, möchte ich bezweifeln. Falls es ein regelmäßiger Kunde ist, könnte es nämlich sein, dass dies nun ein regelmäßiger Kunde war. Dann vielleicht lieber die Zähne zusammenbeißen und einfach kaufen lassen... Beim nächsten Angebot vielleicht einfach mal den Angebotspreis und/oder die bestellten Mengen genauer überdenken.
Ich mache momentan eine Ausbildung zur Verkäuferin bei der pöhsen pöhsen Konkurenz
Diese Woche haben wir Nutella im Angebot, für 1,11 statt 1,99. Soweit, so gut. Mein Cheffe hat mir die Vorgabe gegeben, dass ich pro Person nur fünf Gläser verkaufen darf, damit der gelieferte Vorrat auch wirklich reicht.
Nun hatte ich gestern einen sehr "Netten" Kunden, der mir freundlicherweise in Gesicht geschnauzt hat, dass es gesetzlich geregelt ist, dass ich ihm mindestens 10 Gläser verkaufen MUSS, weil er die eingepackten 30 (!!!!) Gläser einigen Leuten mitbringen will.
Dies habe ich ihm verweigert, weil ich ja nunmal meine Vorgaben hatte.
Doch nun geht es mir nichtmehr aus dem Kopf. Ich habe bereits über Google gesucht, aber nur einige sehr schwammige Forumsbeiträge gefunden... ist es wirklich gesetzlich geregelt?
Einen kleinen Trick gibt es noch: Regalbestand bis auf ein paar Exemplare ausräumen und nur sukzessiv wieder nachpacken. Aber sagt nicht, dass das von mir kommt.