Stern-TV: Was man darf und was nicht...
Blogleser Daniel hat mir vor einiger Zeit eine lange Mail mit vielen Fragen geschrieben.probiert aufisst, hat derjenige entweder gar kein Geld, so dass es auf eine Anzeige wegen Diebstahls hinausläuft oder wir bemerken den Vorfall erst später anhand der geöffneten Packungen. In dem Fall ist es natürlich gar nicht möglich, zu reagieren. (Sofern man den Zeitraum nicht zufällig so weit eingrenzen kann, dass man den Übeltäter anhand der Videoaufzeichung identifizieren kann. Aber auch dann müsste man darauf hoffen, dass die Person noch einmal in den Laden kommt.)
Ärgern würde mich als Händler, wenn jemand die Packung regelrecht zerfetzt und den Inhalt hinterher am besten noch vollkommen falsch und lieblos wieder hineinstopft.
Ich biete etwas an (nämlich Packungen einer bestimmten Größe), der Kunde kann entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Kunde einen Anspruch darauf haben, dass ich meine Waren auseinanderreiße und häppchenweise verkaufe?
Hallo Björn,Das sind alles Probleme, mit denen wir uns hier glücklicherweise noch nie ernsthaft auseinandersetzen mussten. Ich kann daher hier nicht mit fundierten Antworten aufwarten, sondern lediglich meine jeweilige persönliche Meinung kundtun. Vielleicht regen die Äußerungen zur weiteren Diskussion in den Kommentaren an.
beim Durchzappen ist mir ein sehr dubioser Bericht auf Stern TV aufgefallen, der über die populärsten Rechtsirrtümer (vornehmlich im Einzelhandel) aufklären soll. Keine Ahnung wie fundiert die Angaben dort sind, aber auf mich wirken die Behauptungen dort mehr als gewagt.
1) Man darf Lebensmittel im Geschäft öffnen und probieren; muss allerdings für den entstandenen Schaden aufkommen (d.h. nicht den Verkaufspreis sondern muss lediglich den Einkaufspreis bezahlen). Find ich irgendwie seltsam. Der Händler bleibt ja schließlich auf der verpassten Handelspanne sitzen und nicht nur auf dem Einkaufspreis.Wenn hier bei mir jemand etwas öffnet und
2) Man darf Originalverpackungen von NonFood-Artikeln im Laden öffnen und nachsehen was drin ist; natürlich ohne Kaufverpflichtung. Is klar...Ja, nein, ja, nein, ja, nein... Habe ich selber auch schon gemacht, z.B. um mir die Verarbeitungsqualität einer Ware anzusehen. Wenn man die Verpackung dabei so öffnet, dass man sie auch wieder unauffällig verschließen kann (z.B. Klebestreifen durchtrennen), sehe ich darin kein großes Problem.
Ärgern würde mich als Händler, wenn jemand die Packung regelrecht zerfetzt und den Inhalt hinterher am besten noch vollkommen falsch und lieblos wieder hineinstopft.
3) Man darf Verpackungen, die einem zu groß erscheinen einfach öffnen und sich so viel nehmen, wie man braucht. Die Ware muss man dann nur anteilig bezahlen.Wenn es tatsächlich mal ein solches Urteil gegeben haben soll, möchte ich dem Richter zu seiner vollkommenen Praxisferne gratulieren.
Ich biete etwas an (nämlich Packungen einer bestimmten Größe), der Kunde kann entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Kunde einen Anspruch darauf haben, dass ich meine Waren auseinanderreiße und häppchenweise verkaufe?
Mich würd brennend interessieren was du darüber denkst und ob Kunden sowas tatsächlich schon mal bei dir abgezogen haben. Mit gesunden Menschenverstand gesagt, würd ich als Einzelhändler jedes mal explodieren, wenn Leute meinen, sie müssten meine Waren einfach so aufreißenJa, würde ich auch.