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§ 242 StGB - Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Reden hilft nicht immer und ich versuche tatsächlich noch, das Schlimmste abzuwenden. Manche Menschen gehören mit dem Zaunpfahl erschlagen, mit dem man ihnen vor der Nase herumfuchtelt.

Alles Böse

Lebenslanger, fauliger Mundgeruch. Immer einwachsende Fußnägel. Frostbeulen an den Fingern. Ausserdem drahtigen Haarwuchs aus Nase und Ohren. Das wünsche ich dir, du elender Dieb. Brich dir die Beine und stürz in einen Gulli.
Das wünscht Buchhändlerin Acivasha einem Ladendieb.

Das klingt zwar im ersten Moment dramatisch, aber ich kann solche Gedankengänge voll und ganz nachvollziehen.
Leider, irgendwie. :-(

Bio und Malto

Gerade eben habe ich im Lawblog einen Link zu einem Bericht in der Financial Times entdeckt:
Der Hersteller der Bio-Brause Bionade hat juristische Schritte gegen die Einzelhandelskette Plus und den Brauer Frankfurter Brauhaus eingeleitet. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein neues Getränk, das Plus seit drei Wochen unter dem Namen Maltonade vertreibt.
Was für ein Zufall... Vor einigen Tagen hat ein Kunde hier auch ein paar leere "Maltonade"-Flaschen abgegeben. Dabei war mir schon die verblüffende Ähnlichkeit zwischen den Produkten und dem Design der Verpackungen aufgefallen und eigentlich wollte ich dem Thema sogar einen Blogeintrag widmen, in dem ich beide Flaschen nebeneinander darstelle. Aber wie so oft bin völlig davon abgekommen...

Zimpelich

So wie Thomas Knüwer habe ich auch Post von Zimpel bekommen. Es handelte sich dabei sogar um das gleiche Schreiben und den gleichen "2. Versuch".

Auf letzterem notierte ich, dass ich kein Interesse an einer Eintragung meiner Daten hätte und faxte das Schreiben an Zimpel zurück. Gerade mal eine Stunde später kam die Anwtwort per Mail:
Sehr geehrter Herr Harste,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wir haben verstanden, dass Sie nicht in unserer Datenbank genannt werden wollen. Das ist schade, aber wir werden Ihrem Wunsch entsprechen.

Einen guten Start in die Woche und freundliche Grüße
Na, also. Geht doch. :-)