Ob die Überweisungen für die Gehälter schon raus sind, wollte ein Kollege wissen. Und ob sein Geld wohl schon am Montag auf dem Konto sein würde.
Ich klärte ihn, über diese Frage etwas verwundert, darüber auf, dass ich ihm vor einigen Tagen bereits den gesamten Nettobetrag auf eigenen Wunsch hin bar ausgezahlt habe. Ich zeigte ihm dabei die von ihm unterschriebene Quittung.
Seine Gesichtszüge entglitten ihm und er musste die Enttäuschung schon sehr unterdrücken. Ich hatte ihm nämlich in diesem Monat eine gute dreistellige Anzahl an Überstunden mit augezahlt und mein Mitarbeiter ging davon aus, dass das bar ausgezahlte Geld lediglich der Anteil für die Überstunden war und das reguläre Gehalt wie immer auf sein Konto überwiesen wird.
Na, ahnt ihr schon, was kommt? Richtig...
Mit der Post kam hier eben eine Initiativbewerbung einer Studentin rein, die einen (Neben-)Job als Kassiererin sucht. Mal gucken, was sie so schreibt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Suche nach einer herausfordernden Nebentätigkeit in der Verkaufsbranche, bin ich bei www.meinestadt.de (Direktlink zu "meinem" Eintrag, B.H.) auf Ihre Adresse gestoßen. Dort wurde ich auf die Vielfalt der Einstiegsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen aufmerksam. Daraufhin begann ich mich näher mit Ihrem Unternehmen zu befassen und stellte fest, dass ich sehr gerne noch viel mehr erfahren möchte.
Der geneigte Blogleser mag dem angegeben Link folgen und nach der angepriesenen "Vielfalt der Einstiegsmöglichkeiten" suchen. Ich habe außer meinem Namen (den sie auch in der Anrede hätte verwenden können), der Adresse, der Telefonnummer und der Branchenangabe keine weiteren Informationen gefunden.
Was versteht sie denn unter "mit Ihrem Unternehmen zu befassen"? War sie hier einkaufen? Oder hat sie den Shopblogger gefunden (Wetten, nicht?!?) und traute sich nicht, das Blog zu erwähnen?
Es folgt der nächste Absatz:
Hiermit bewerbe ich mich um eine Aushilfsstelle als Kassiererin. Ich war sehr beeindruckt, in welcher einzigartigen Form Ihre Firma sich im Laufe der Jahre etabliert hat. Diese positive Entwicklung zeigt die starke Einsatzbereitschaft und das große Engagement Ihres Unternehmens, welches absolut meinen Charakter widerspiegelt.
Dazu fällt mir gar nichts mehr ein. Wer denkt sich solche Formulierungen aus? Das ist doch vollkommen sinnfreies Geschwafel. Kann man damit wirklich den durchschnittlichen Personalverantworlichen beeindrucken oder glaubt die Bundesagentur für Arbeit dies nur?
Ein Aufschrei meiner beim Gemüse packen helfenden Kollegin. "Aaah!!! Da sitzt eine Bestie drauf. Ich dachte erst, das wäre ein Stück Holz und dann habe ich das angefasst und es hat sich bewegt. Die ist fast so groß wie Batman."
Ich sprang von der Kasse auf, um mir die Situation anzusehen. Meine Mitarbeiterin beobachtete aus einiger Distanz, wie ich den niedlichen und etwas unterkühlten Nachtfalter ins Sonnenlicht setzte.
Ein Kollege kam eben ins Büro und sprach scherzeshalber im Jugendjargon: "Hast du mal voll die krasse Telefonkarte, Alta?"
Während ich mit ihm mitging, konterte ich etwa gleichwertig: "Eh, klar gebisch disch die Karte. Mussisch Kunde voll krass Händi aufladen."
Wir amüsierten uns, traten in den Vorraum zu meinem Büro und dort stand allerdings schon unerwarteterweise der Kunde. Ausgerechnet ein ca. 20jähriger Türke. Gesagt hat er ja nichts, auch nicht unfreundlich reagiert. Ich hoffe nur, er hat es nicht gehört oder auf sich bezogen.
Nein, liebe Kollegen, man schlitzt Tabakpakete aus Papier (nennt man die eigentlich auch "Stangen"?) vorzugsweise nicht mit einem Messer auf.
Die einzelnen Päckchen bieten nämlich kaum Widerstand, so dass man nicht merkt, wenn man gerade Sachschaden verursacht.
Vorhin habe ich zufällig in alten Personalunterlagen ein Schreiben eines ehemaligen Mitarbeiters gefunden, in dem er mich um die Zusendung einiger Unterlagen gebeten hatte. Ich fragte mich damals (und jetzt gerade wieder), was einen 25jährigen dazu bewegt, derartige Texte zu verfassen. Und ich überlege, was dieser Mensch wohl in der Vergangenheit mit anderen Arbeitgebern erlebt haben mag...
Sehr geehrter Herr Harste,
anbei schicke ich Ihnen eine Arbeitsbescheinigung, die Sie bitte umgehend Ausfüllen. Ferner möchte ich Sie um Rückgabe meiner Lohnsteuerkarte oder um eine Kopie bitten. Sollten Sie die von mir geforderten Unterlagen, nicht innerhalb einer Woche aushändigen, weise ich Sie mit nachdruck darauf hin, dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt, laut (§404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III), und diese dementsprechend geahndet wird.
Daher würde ich Sie darum ersuchen mir die Unterlagen umgehend zuzusenden.
Heute Morgen sprach mich plötzlich eine Frau im Laden an. Ob ich Björn Harste sei, wollte sie wissen. Ich bejahte und sie stellte sich als Gerichtsvollzieherin vor und bat mich darum, mit mir in mein Büro gehen zu können.
Da ich mir keiner Schuld bewusst war, muss ich sichtlich irritiert gewirkt haben. Sie ergänzte daher noch, dass es sich nicht um eine schlimme Sache handeln würde und wir einigten uns darauf, die Angelegenheit gleich an Ort und Stelle zu besprechen.
Was mich betraf, war der Grund für den Besuch der Beamtin tatsächlich harmlos. Es ging um die Lohnpfändung eines allerdings inzwischen schon sehr lange ausgeschiedenen Mitarbeiters, der offensichtlich gerne viel mit seinem privaten Handy telefonierte. Zumindest ließ das der eingetragene Gläubiger vermuten.