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Dreist sein ist alles

Ein Mann wollte eine Packung Kaffee zurückgeben, die er angeblich am Samstag hier gekauft hatte. Als "Beweis" drückte er einem Kollegen neben der Packung Kaffee noch einen Kassenbon in die Hand. Normalerweise ist das für mich überhaupt kein Problem, aber...
1. Der Mann sah so aus, als wenn er alle Möglichkeiten der Geldbeschaffung nutzen würde.

2. Niemand hat ihn mit dem Kaffee hereinkommen sehen.

3. Der Packung war mit aktiven Sicherungsetiketten versehen.
Vor allem der dritte Punkt hat mich zu meiner Entscheidung bewegt: Ich sagte dem Mann, dass dieses Paket Kaffee noch nie diesen Laden verlassen hat und dass ich es deswegen hierbehalten und ihm auch kein Geld dafür auszahlen werde.
4. Er hat nicht protestiert.
Das bestätigte mich in meinem Handeln.

Die Chance, dass eine bezahlte Ware ungesichert den Laden verlässt, ist extrem gering. Dazu müsste die Artikelsicherung zum einen nicht an der Kasse entwertet worden sein und zum anderen dann noch ungehindert die Antennen der Warensicherungsanlage passiert haben.

Gegenbeispiel

Am Dienstag beschrieb ich, wie gründlich manche Hersteller bei werkseitig angebrachten Warensicherungsetiketten, der sogenannten Quellensicherung, vorgehen.

Dies ist hier keine Quellensicherung.
Dieses Klebeetikett wurde von uns angebracht, da Feinstrümpfe mit zu dem Kreis der bei Ladendieben eher beliebten Artikel zählen.
Aber was nützt so ein Etikett, wenn die Diebin (Ich unterstell's jetzt einfach mal...) die Verpackung öffnet und nur den Inhalt mitnimmt?

Richtig: Nix. :-(


Blättchen-Dieb 2 - Die Verhandlung

Erinnert sich noch jemand an den Blogeintrag "Blättchen-Dieb"? Das war am 20. März 2006.

Und nun? Fast auf den Tag genau 11 Monate nach der Tat findet eine Verhandlung gegen den Täter statt. Ich habe eine Vorlage als Zeuge bekommen und bin mir sicher, dass meine Aussage, sofern ich nicht sowieso schon vorher gehen darf, wahrscheinlich der Höhepunkt im Spannungsbogen der Verhandlung werden wird: "Ich beobachtete Herrn V. dabei, wie er zwei kleine Schachteln voller Blättchen einsteckte."

Was anderes steht auf dem Strafantrag übrigens auch nicht.