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Dose eingesteckt

Ein überwiegend auf billigen Gerstensaft fixierten Kunden habe ich eben zufällig auf seinem Weg vorbei am Regal mit Körperpflegeprodukten auf dem Monitor unserer Videoanlage gesehen.

Das ständig wechselnde Bild stand zufällig gerade dort und ich blickte genauso zufällig gerade dort hin, als der Mann im Vorbeigehen eine Dose Nivea Creme aus dem Regal nahm und im Weitergehen in seine Jackentasche steckte.

Ich glaube ich nicht, dass er sie "ganz in Gedanken" dort untergebracht hat, um die Hände für seine beiden Bierdosen freizuhaben. Danach sah es einfach nicht aus.

Dass man sich inzwischen fast täglich mit Ladendieben oder ebenso unehrlichen Mitarbeitern auseinandersetzen muß ist wirklich schlimm. :-(

Verschwitzte Zeugenaussage

Oops. Irgendwie habe ich einen Termin am Montag verschwitzt.

Bislang war meine Aussage noch nie notwendig, meistens hieß es, wenn ich gegen Ladendiebe aussagen sollte, dass "die Zeugen entlassen" wurden und so nach Hause gehen können.

Ich möchte wetten, dass meinen Erscheinen diesmal ausnahmsweise wichtig gewesen wäre und dass ich nun ein Ordnungsgeld zahlen darf.

LD-Besuch

Einer der angeschriebenen Ladendiebe kam eben mit der Rechnung in der Hand hier vorbei und lallte irgendetwas davon, dass er nicht einmal mehr wüßte, ob und was er da geklaut haben soll. Er sei völlig breit gewesen. Ob es nicht zur Anzeige kommen würde, wenn er die 50 Euro zahlen würde, wollte er wissen.

Noch während ich ihm erklärte, dass es bereits zur Anzeige gekommen ist und es etwas umständlich werden könnte, diese zurückzuziehen, trollte er sich wortlos und schwankend wieder aus dem Laden.

Mal abwarten, ob er nüchterner hier nochmal auftaucht.

LD-Brief 4/16

Der vierte Brief ist zurückgekommen. Mit dem Hinweis, dass der Empfänger verzogen sei und die Adresse nicht weitergegeben werden dürfe.

Bleibt abzuwarten, ob irgendjemand der verbleibenden zwölf Empfänger darauf reagieren wird.

Junger Schokoladenosterhasenräuber

Ein kleiner türkischer Junge von ca. 5 Jahren hat sich eine Packung mit vielen kleinen Schokoladenosterhasen in seinen Rucksack gesteckt und wollte diese und sich selbst klammheimlich an der Kasse vorbei aus dem Laden stehlen.

Es folgte die übliche Prozedur: Ausweis, Polizei, Anzeige, Hausverbot. Ach, nee. Falsches Programm. ;-)

Der Kleine war ziemlich wortkarg, hat mir die Hand gereicht und sich mit dünner Stimme entschuldigt. Aber trotzdem konnten wir ihn so nicht einfach laufen lassen.
Natürlich geht man mit einem Kind sanfter um als mit einem abgebrühten Junk, aber reagieren mußten wir schon irgendwie. Ein türkischer Kollege hat ihn deshalb eben nach Hause zu seinen Eltern begleitet. Der Junge hatte zwar Angst vor seinem Vater, der war aber nicht zu Hause. So sprach mein Mitarbeiter mit der Mutter des Kleinen, die natürlich völlig begeistert war und sich von ihrem Sohn, als sie ihn zur Rede stellen wollte, ein "Verpiß dich, du blöde Fo*ze!" (auf Deutsch) anhören durfte. Ein Fünfjähriger zu seiner Mutter! Das muß man sich mal vorstellen..!

Herzverwischend

Erinnern sich noch ein paar Leser an den Beitrag "Herzerfrischend" vom 7. März letzten Jahres?

Der selbe Kunde hat sich gerade ein Hausverbot von mir eingefangen. Ich habe für fast alles Verständnis. Aber nicht dafür, bestohlen zu werden.

So sehr kann man sich in einem Menschen täuschen... :-(

Maxi King

Klar ist der Kunde König, aber das berechtigt doch nicht gleich, Ferrero Maxi King zigfach zu futtern und die leeren Packungen einfach irgendwo ins Regal zu werfen. :-(


LD-Briefe 3/16

Drei der Rechnungen sind heute mit dem Vermerk, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei, zurückgekommen.

Mal gucken, was aus den restlichen 13 Briefen wird.

Rechnungen verschickt

Meine auf gut Glück formulierte Rechnung über Schadenersatz habe ich eben einfach in sechzehnfacher Auführung an alle Ladendiebe der vergangenen zwölf Monate geschickt.

Wenn auch nur einer von denen die 50 Euro bezahlt, habe ich immerhin schonmal die Portokosten und den Zeitaufwand wieder raus.

Man darf doch noch hoffen, oder?

Wissend

Eine Kollegin hat mir gerade berichtet, dass ihre Nachbarn ihr ganz stolz davon erzählt haben, wie und was sie hier alles schon gestohlen haben.

Echt schön, was man so erfährt. :-(

Und auch schön, wenn die Leute das nächste Mal diesen Laden betreten und von mir einfach ohne weiteren Kommentar mit einem ausgesprochenem Hausverbot nach draußen befördert werden.

LD-Rechnung

Unabhängig von der Diskussion darüber, ob und wie eine an einen Ladendieb gestellte Schadenersatzforderung oder Fangprämie formuliert sein muß, ging dieses Schreiben gerade an den Blättchen-Dieb von gestern raus. Meine Mitarbeiter bekommen ja eine Fangprämie von mir. Ein Anspruch, der wie in dem frag-einen-anwalt-Fall, durchaus zu belegen ist.
Rechnung

Sehr geehrter Herr V.,

am 20. März 2006 haben Sie bei mir im Geschäft einen Ladendiebstahl vollzogen.

Mit Betreten meines Geschäfts haben Sie sich bereit erklärt, im Falle eines Ladendiebstahls Schadenersatz in Höhe von € 50,- an mich zu zahlen.

Bitte zahlen Sie den genannten Betrag auf das unten angegebene Konto.

Zur Zahlung dieser Forderung sind Sie verpflichtet.
(Urteil vom 12.07.2001 / AG Dülmen)

Hochachtungsvoll,
Ich glaube nicht, dass der Typ bezahlen wird - aber ich möchte es wenigstens versucht haben. Ob ich mal alle Ladendiebe der vergangenen Monate anschreibe? Vielleicht kommt ja tatsächlich der eine oder andere 50er wieder in die Kasse. Für den Arbeitsaufwand wär's nur gerecht.
Vor allem, weil ich die Fangprämien an die Mitarbeiter bislang aus meiner eigenen Tasche bezahlt habe...

Fangprämie

Bei frage-einen-anwalt.de habe ich gerade ein schönes Praxisbeispiel für ein mir sowieso schon bekanntes Urteil gefunden: Ladendiebstahl - Fangprämie rechtens?

Ein bekanntes Urteil vom Amtsgericht Dülmen vom 12.07.2001 ist definitiv gültig, auch wenn viele Ladendiebe das ja anders sehen.

Der Ladendieb von gestern wird jedenfalls der erste sein, dem ich eine offizielle Rechnung über die 50 Euro Fangprämie zuschicken werde. In der Vergangenheit hatte ich mich nie weiter darum bemüht, die Prämie einzutreiben - aber: Sie ist Bestandteil einer deutlich sichtbar aushängenden Abmachung. Sinngemäß: Wer klaut, schuldet mir 50 Euro. Unanfechtbar. Und warum soll ich mir nicht die viele Arbeit, die ich mit Ladendieben habe, bezahlen lassen?

Blättchen-Dieb

Ein Mann kam eben in den Laden. Ob er angetrunken war, konnte ich nicht genau sagen. Vielleich ein bißchen. Aber so ganz nüchtern wirkte er nun auch nicht und sah dazu relativ heruntergekommen aus.

Dass Leute Tabak und Zigaretten, Kaffe, Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, Alkohol und Junk-Food (Süßwaren aller Art) stehlen, ist man ja gewohnt. Der Typ hat sich eben jedenfalls zwei Pakete mit Zigaretten-Blättchen eingesteckt.
Wo er sich wohl den passenden Tabak dazu organisiert?

Versuchter Taschendiebstahl

Gerade eben hat eine Frau versucht, einer älteren Stammkundin aus ihrer Handtasche heraus das Portemonnaie zu stehlen. Dazu verwickelte sie die Kundin in ein Gespräch über die Ware in dem Regal vor dem sie standen und versuchte, nebenbei in ihre Tasche zu fassen.
Zum Glück bemerkte meine Kundin dies rechtzeitig und fing sofort an, lautstark um Hilfe zu rufen. Die Hilferufe vertrieben die Diebin, die sofort aus dem Laden rannte.

Die Beschreibung der Täterin klang so, als hätte sie sich gerade sogar des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht. Die Beschreibung: "Klein, rundes Gesicht, polnischer Akzent mit alkoholisierter Stimme." paßt nämlich stark auf die Frau, die hier vor ein paar Monaten schonmal Tierfutter stehlen wollte.