Bücher mit Mängeln
Nachdem ich inzwischen die zweite Palette mit Büchern fast komplett verkauft habe, finde ich doch heute in Udo Vetters Lawblog den Hinweis auf ein passendes Urteil zum Thema:
In einem Artikel des Börsenblatt des Buchhandels steht, daß das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden hat, daß als "mangelhaft" deklarierte Bücher, die wegen des "Mangels" unterhalb des gebundenen Preises verkauft werden, auch tatsächlich Mängel aufweisen müssen. Der reine Stempel "Mängelexemplar" auf der Unterseite des Buches reicht nicht aus, um dieses "mangelhaft" sein zu lassen.
Bei der Stempelei handelt es sich um eine offensichtlich recht gängige Methode, die Buchpreisbindung auszuhebeln. Und ich muß selbst zugeben, daß mir bei allen hier verkauften Büchern bisher noch kein "Fehler" aufgefallen ist.
Es wird wohl auch so sein, daß die Händler selber dafür verantwortlich sind, was sie verkaufen und dürfen nicht einfach gutgläubig diese als "mangelhaft" deklarierten Bücher jenseits der Preisbindung veräußern.
Eigentlich liefen bei mir diese Wühltisch-Bücher ganz gut. Aber bevor ich die nächste Ladung bestelle, werde ich mit dem Großhändler mal ein ernstes Wörtchen reden.
Nachtrag:
Andererseits... spätestens, wenn da ein paar Dutzend Kunden in den Büchern gewühlt haben, hat sowieso jedes Buch Mängel in Form von Knicken, Kratzern, Fingerabdrücken und Eselsohren und ist damit korrekt deklariert...
In einem Artikel des Börsenblatt des Buchhandels steht, daß das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden hat, daß als "mangelhaft" deklarierte Bücher, die wegen des "Mangels" unterhalb des gebundenen Preises verkauft werden, auch tatsächlich Mängel aufweisen müssen. Der reine Stempel "Mängelexemplar" auf der Unterseite des Buches reicht nicht aus, um dieses "mangelhaft" sein zu lassen.
Bei der Stempelei handelt es sich um eine offensichtlich recht gängige Methode, die Buchpreisbindung auszuhebeln. Und ich muß selbst zugeben, daß mir bei allen hier verkauften Büchern bisher noch kein "Fehler" aufgefallen ist.
Es wird wohl auch so sein, daß die Händler selber dafür verantwortlich sind, was sie verkaufen und dürfen nicht einfach gutgläubig diese als "mangelhaft" deklarierten Bücher jenseits der Preisbindung veräußern.
Eigentlich liefen bei mir diese Wühltisch-Bücher ganz gut. Aber bevor ich die nächste Ladung bestelle, werde ich mit dem Großhändler mal ein ernstes Wörtchen reden.
Nachtrag:
Andererseits... spätestens, wenn da ein paar Dutzend Kunden in den Büchern gewühlt haben, hat sowieso jedes Buch Mängel in Form von Knicken, Kratzern, Fingerabdrücken und Eselsohren und ist damit korrekt deklariert...