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Kommentare

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Becherheld am :

Eine Abgabe auf Einwegbecher, wie die DUH sie fordert, wäre Verfassungswidrig. Steht auch in dem Rechtsgutachten, das diese Heinis selber in Auftrag gegeben haben.

Hannes am :

Na, wenn's in einem einzelnen Gutachten steht, muss es wohl so sein … Die Frage an dich wäre nun, warum das Einwegflaschenpfand offenbar nicht verfassungswidrig ist?

Völlig unabhängig davon könntest du, da dir das Gutachten inhaltlich ja bekannt sein müsste, die noch wesentlich lustigere Frage klären, wo genau die Verfassung sich mit Einwegbechern beschäftigt? Mein erster Gedanke war jedenfalls, dass entweder etwas mit der Verfassung oder mit dem ominösen Gutachten kaputt sein muss, wenn in der Verfassung etwas Konkretes, etwas Unzweifelhaftes zu Einwegbechern steht.

Becherheld am :

Zitat aus dem, von der Deutschen Umwelthilfe in Auftrag gegebenen, Rechtsgutachten:

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind Sonderabgaben nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Belastung einer homogenen gesellschaftlichen Gruppe (mit gemeinsamer Interessenlage),
- Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Abgabezweck (im Vergleich zu anderen Gruppen oder der Gesamtheit der Steuerzahler), hieraus resultierende besondere
Gruppenverantwortung,
- gruppennützige Verwendung des Abgabenaufkommens und
- periodische Legitimation der Abgabenerhebung.


Der Punkt der gruppennützigen Verwendung des Abgabeaufkommens (also des eingenommenen Geldes) wird bei der geforderten Abgabe nicht erfüllt, da es den Abgabepflichtigen nicht wieder anderweitig zugute kommt.

Die genauen Verweise auf entsprechende Rechtsurteile des BVerfG sind im oben verlinkten PDF nachzulesen.

Der Vergleich mit dem Pfand ist Blödsinn. Im Gegensatz zu einer Abgabe bekommst du das Pfand nach Rückgabe des Gebindes wieder.

Johnny am :

Hups, ich las da "Umwelthilfe startet Kampagne gegen Einbrecher" und war überrascht, dass die Umwelthilfe mal was realitätsnahes tut.

Chris_aus_B am :

Wenn ich sehe, was so ein Becher Kaffee (oder Kaffee-Mischmasch) manchmal kostet, dann sind 20 Cent zusätzlich eher Peanuts. Der halbe Getränkepreis wäre da ein besseres Maß.

Alles mit eigenen Gefäßen dürfte in mehrfacher Hinsicht hygiensche Probleme (vor allem mit den Vorschriften) machen. Einerseits für den Benutzer selbst, wenn der Becher nicht richtig gespült wurde, andererseits für die Mitarbeiter, die dann Dutzende oder Hunderte 'fremde' Becher zum Befüllen anfassen müssten - wer weiß, wer da gerade welche Krankheit hat. Und spätestens wenn jemand zwei große Kaffee in seine 1-Liter-Thermoskanne haben möchte dürften auch die technische Probleme anfangen. Und wie sieht es aus, wenn einem Mitarbeiter ein Fremdgefäß kaputtgeht ('das war ein Erbstück' ;-) )?

Viel Spaß beim ökologischen Aufrechnen von Kunststoff-Mehrwegbechern (ich grüße den Schwund) und Einweg-Pappbechern.

Ist die Gesellschaft denn so viel wacher geworden in den letzten 20 (?) Jahren durch das massenhafte Aufkommen von Coffee to go (in allen falschen und richtigen Schreibweisen)?

Die Barschlampe am :

Moin Björn,

ich hab das erst neulich gemerkt dass Du mich in die Blogroll aufgenommen hast - ich seh da ein dickes Traffic-Plus, denk mir "oh, woher kommt das?" und war etwas überrascht, da gelandet zu sein.

Danke!

Friederike am :

Danke! Und herzlich willkommen in der Provinz. 8-)

Sandra am :

Bei "Neu in der Blogroll:" habe ich in der Eile zunächst "Ladendieb-Blog" gelesen.

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