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Pistole vs Machete

Ist natürlich riskant, mit einem Messer zu einer Schießerei zu kommen, aber zumindest in diesem Fall war's ein Erfolg auf ganzer Linie:


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Kommentare

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der Heiko am :

Mutig Mutig .........
Ich hätte mich das nicht gewagt.
Soviel Geld könnte für mich in der Kasse gar nicht sein, das ich mich dafür alleine gegen einen Bewaffneten anlege und das mit meinem Leben!

Wenn der Räuber ihn erschossen hätte, dann wäre er wohl mit Notwehr da raus gekommen. Schließlich ist er ja geflüchtet und der Besitzer mit der Machete hinter her ......

Lieber Björn, komm bitte nie auf so eine blöde Idee!

dj teac am :

> Wenn der Räuber ihn erschossen hätte, dann wäre er wohl mit Notwehr da raus gekommen.

Es gibt keine Notwehr gegen Notwehr, zumindest nicht in Deutschland

Lawblogleser am :

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG).

In dem Moment, wo der Täter flüchtet, sind Deine weiteren Handlungen (hinterherrennen und mit Waffe bedrohen) nicht mehr von Notwehr gedeckt, denn der *gegenwärtige* Angriff ist vorbei.

Eventuell ginge was über §127 Abs. 1 StPO, aber dann musst Du Dich, wenn Du ihn einholst, auf die Festnahme und die geringste dafür notwendige Gewaltanwendung beschränken, alles andere könnte wieder ein Notwehrrecht auf Seite des Flüchtenden auslösen.

Mitlesende Juristen mögen mir widersprechen, wenn ich falsch liege.

Pirschelbär am :

Ich denke wenn die Machete mit ausreichender Geschwindigkeit zwischen den Wirbeln C4 und C5 einschlägt verzichtet der Typ umgehend und dauerhaft auf sein Notwehrrecht.

dj teac am :

In dem Moment wo der Typ mir eine Waffe vor die Nase hält, darf ich ihn töten wenn es sein muss.

Ich sehe auch nicht dass er hier verfolgt wird, sondern nur dass er heraus gejagt wurde.

Also lies doch weiter Lawblog ja? Danke.

Lawblogleser am :

In dem Moment, wo er sein Heil in der Flucht sucht, ist der Angriff beendet und Du hast kein Notwehrrecht mehr.

Wenn Du's nicht glaubst, frag einen Juristen, was Dir blüht, wenn Du einen Einbrecher oder jemand, der Dich überfallen versucht hast, umgebracht hast, dabei aber die tödlichen Verletzungen ausschließlich in seinem Rücken aufzufinden sind.

(Hint: Du wirst ein paar schicke silberne Armreifen angelegt bekommen, wenn die grüne bzw. blaue Trachtentruppe am Tatort eintrifft)

Vielleicht solltest Du öfters im Lawblog mitlesen. Oder bei seinem Pöbel-Kollegen Hoenig aus Berlin.

EH am :

Ah, guter Tipp. Man muss den also schnell umdrehen und auch noch an der Vorderseite bearbeiten.

Ich sehe schon, dieser lawblog vermittelt praktische Hinweise.

Lawblogleser am :

Du solltest Dich aber beeilen und die Wunden auf der anderen Seite anbringen, so lange er noch Puls hat. Ohne Puls bluten die nicht mehr so stark, und man sieht daher, dass sie post mortem zugefügt wurden.

Lawblogleser am :

Toll, die Blogsoftware hat die Sarkasmus-Tags um meinen vorigen Beitrag gefressen. :-(

EH am :

Ooooch, ich bin da frohen Mutes.

Man muss sich zwar beeilen, aber übertriebene Eile ist nicht notwendig.

Da gab es mal einen Todesfall in Berlin, da konnte nicht festgestellt werden ob ein Schlag, ein Tritt, oder der Sturz zu Boden die Todesursache war.

Ich denke die meisten Menschen lassen sich da zu sehr von CSI leiten. Da ist ein kleiner Kratzer an der Verschraubung der Nummernschildhalterung und schon bekommt der Täter erstmalig Besuch von Horäschio. Nee, nee, so läuft das ja nicht im RL ab.

phil am :

Eine Flucht sieht natürlich vollkommen anders aus als hier in dem Video, dennoch hast Du nicht unrecht. In Deutschlans zumindest bekäme der Kriminelle sicher noch Schadenersatz wenn er sich beim rückwärts herausgehen verletzt, und der Kassenwärter bekäme 5 Jahre ++, wäre etwas passiert.
Hätte der Täter ihn andererseits getötet und wäre geschnappt worden, könnte man wohl mit 2 Jahren auf Bewährung rechnen, schließlich hatte der das absolut nicht geplant, hat eine suuuuuuper Sozialprognose, wird mit 38 immer noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt und außerdem war es maximal ein Unfall mit Todesfolge, in Wirklichkeit wollte er nämlich nur Kaugummis kaufen. Das Ziehen der Waffe, die Forderung nach Geld und das Exekutieren des Opfers waren eine Kette von Versehen.

EK am :

Ohne Ton lässt sich die Lage kaum korrekt beurteilen.

Das ist bestimmt ein Hobbygenetiker der für seine direkte Lebensumgebung eine DNA-Karte anlegen möchte.

Dafür benötigt er natürlich die entsprechenden Proben.

Der hat bestimmt nur gesagt: "Bitte spucken Sie in diese Tasche."

Und der Choleriker hinter der Theke hat dann völlig unangemessen reagiert.

Hans am :

Nachdem man den Einbrecher erschossen hat auch immer schön dran denken noch einen Warnschuss für die Spurensicherung in die Wohnungsdecke zu jagen.

Pirschelbär am :

"Wenn der Räuber ihn erschossen hätte, dann wäre er wohl mit Notwehr da raus gekommen."

Was für ein Unsinn.

Erklärbär™ am :

Richtig. Denn er wäre mit dem Tod davon gekommen. Schließlich hat ihn der Räuber ja erschossen.

Kante am :

> Wenn der Räuber ihn erschossen hätte, dann wäre er wohl mit Notwehr da raus gekommen

Noe.
1) Zumindest das Hinterherrennen waer in D fragwuerdig (Notwehreskalation) als auch in den USA (wo ich annehme, dass dieses Video aufgezeichnet wurde) fragwuerdig (Auch dort gilt das Prinzip der Notwehreskalation
2) In den USA kannst du dich nicht auf Notwehr berufen, wenn du die Situation die die Notwehr erfordert, selbst herbeigefuehrt hast. Ich nehme stark an, dass aehnliches auch in D gilt.

Note: Meine Infos bzgl. der USA sind stark pauschalisiert und vereinfacht, da je nach Staat im Detail unterschiedlich. Grob gilt die Aussage aber.

dj teac am :

Er hat ihn aus dem Laden gejagt. Was vor der Tür war wissen wir nicht.

In den USA wäre er dazu berechtigt gewesen ihn mit Waffengewalt aus dem Laden zu befördern, und mehr sieht man in dem Video nun mal nicht.

Lawblogleser am :

"In den USA", so so. Dir ist bewusst, dass "Stand your ground"-Gesetze nur in grob 30 der 50 US-Bundesstaaten existieren?

EK am :

Und diese 30 Staaten liegen nicht in den USA? Nicht mal grob?

Lawblogleser am :

Du möchtest nachlesen, was man unter einer unzulässigen Verallgemeinerung versteht, statt Dich hier mit einem so auffälligen und untauglichen Versuch der Rabulistik noch mehr in die Nesseln zu setzen.

EK am :

Nee, heute ist Veggie-Day, da passen Nesseln prima.

Vera am :

"Du möchtest nachlesen, was man unter einer unzulässigen Verallgemeinerung versteht, ...".

Das weiß doch jeder. Das ist zum Beispiel wenn man Begriffe wie "grob" verwendet.

Grinsebacke am :

Und Dein Nachname ist nicht zufälligerweise "Rsche" oder "Rscht"?

Vera am :

Ich darf doch sehr bitten!

Spricht man so mit einer Dame?

Vera am :

Das ist wirklich schrecklich hier. Immer diese Beleidigungen und Unterstellungen.

Naja, ich mache mir jetzt erstmal was zu essen. Wahrscheinlich gibt es wieder gegrillten Fisch.

Mason am :

"In Utah schließlich gelten die Prinzipien von „Stand Your Ground“ – ohne dass es nötig wäre, sie gesetzlich zu verankern – seit jeher: Das Landesrecht von Utah erlaubt ausdrücklich auch die Anwendung von tödlicher Gewalt, um die eigenen Besitztümer zu schützen. Das Gesetz sagt auch ausdrücklich, dass es keine „Pflicht zum Rückzug“ von einem Ort gibt, den eine Person rechtmäßig betreten hat oder an dem sie sich rechtmäßig aufhält."

Da ist auch logisch. Da gibt es ja jede Menge Rothäute.

Grinsebacke am :

Dein Vorname ist nicht zufälligerweise "Free"? (SCNR)

Marco am :

Ich finde die Reaktion auch zu heldenhaft. Wenn man sich ansieht, wie lange das dauert, die Machete einsatzbereit zu haben und in die Nähe des Räubers zu kommen, kann das nur gut gehn, wenn

- Die Pistole eine Attrappe / ungeladen ist (das kann der Verkäufer allerdings ausschließen, da vorher schon geballert wurde)
- Der Räuber zwar droht, aber Hemmungen hat, die Waffe auch tatsächlich zu benutzen (darauf würde ich mich nicht verlassen wollen - gerade wenn er vorher schon im Laden rumgebalert hat)
- Der Räuber so überrascht ist, dass er nicht schnell genug reagieren und schießen kann (da hätte ich aber sogar eher die Befürchtung einer Kurzschlussreaktion)

Alles in allem eine höchst fragwürdige, wenn auch im Ergebnis erfolgreiche Aktion.

Don't try this at home (or at work)!

Alexandros am :

Wow, Machette gegen Pistole. Der Verkäufer ist wohl zu mutig.

Auflockerer am :

Wieso? Es weiß doch jeder: Machete kills. https://www.youtube.com/watch?v=M9-LR9hKTtI

Jürgen am :

Das ist doch kein Messer! Das ist ein Messer!

Klodeckel am :

Als "täglicher Begleiter" ist ein Karambit sicher besser geeignet. Allerdings sollte es schon von einem Hersteller wie Fox oder Smith und Wesson sein.
Schönes Anwendungsbeispiel bei 4:39 min
http://www.youtube.com/watch?v=1dOUiqzlo_M

dr. pop am :

Das ist doch kein Messer! Das ist ein Messer!

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