Pistole vs Machete
Ist natürlich riskant, mit einem Messer zu einer Schießerei zu kommen, aber zumindest in diesem Fall war's ein Erfolg auf ganzer Linie:
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Kommentare
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der Heiko am :
Ich hätte mich das nicht gewagt.
Soviel Geld könnte für mich in der Kasse gar nicht sein, das ich mich dafür alleine gegen einen Bewaffneten anlege und das mit meinem Leben!
Wenn der Räuber ihn erschossen hätte, dann wäre er wohl mit Notwehr da raus gekommen. Schließlich ist er ja geflüchtet und der Besitzer mit der Machete hinter her ......
Lieber Björn, komm bitte nie auf so eine blöde Idee!
dj teac am :
Es gibt keine Notwehr gegen Notwehr, zumindest nicht in Deutschland
Lawblogleser am :
In dem Moment, wo der Täter flüchtet, sind Deine weiteren Handlungen (hinterherrennen und mit Waffe bedrohen) nicht mehr von Notwehr gedeckt, denn der *gegenwärtige* Angriff ist vorbei.
Eventuell ginge was über §127 Abs. 1 StPO, aber dann musst Du Dich, wenn Du ihn einholst, auf die Festnahme und die geringste dafür notwendige Gewaltanwendung beschränken, alles andere könnte wieder ein Notwehrrecht auf Seite des Flüchtenden auslösen.
Mitlesende Juristen mögen mir widersprechen, wenn ich falsch liege.
Pirschelbär am :
dj teac am :
Ich sehe auch nicht dass er hier verfolgt wird, sondern nur dass er heraus gejagt wurde.
Also lies doch weiter Lawblog ja? Danke.
Lawblogleser am :
Wenn Du's nicht glaubst, frag einen Juristen, was Dir blüht, wenn Du einen Einbrecher oder jemand, der Dich überfallen versucht hast, umgebracht hast, dabei aber die tödlichen Verletzungen ausschließlich in seinem Rücken aufzufinden sind.
(Hint: Du wirst ein paar schicke silberne Armreifen angelegt bekommen, wenn die grüne bzw. blaue Trachtentruppe am Tatort eintrifft)
Vielleicht solltest Du öfters im Lawblog mitlesen. Oder bei seinem Pöbel-Kollegen Hoenig aus Berlin.
EH am :
Ich sehe schon, dieser lawblog vermittelt praktische Hinweise.
Lawblogleser am :
Lawblogleser am :
EH am :
Man muss sich zwar beeilen, aber übertriebene Eile ist nicht notwendig.
Da gab es mal einen Todesfall in Berlin, da konnte nicht festgestellt werden ob ein Schlag, ein Tritt, oder der Sturz zu Boden die Todesursache war.
Ich denke die meisten Menschen lassen sich da zu sehr von CSI leiten. Da ist ein kleiner Kratzer an der Verschraubung der Nummernschildhalterung und schon bekommt der Täter erstmalig Besuch von Horäschio. Nee, nee, so läuft das ja nicht im RL ab.
phil am :
Hätte der Täter ihn andererseits getötet und wäre geschnappt worden, könnte man wohl mit 2 Jahren auf Bewährung rechnen, schließlich hatte der das absolut nicht geplant, hat eine suuuuuuper Sozialprognose, wird mit 38 immer noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt und außerdem war es maximal ein Unfall mit Todesfolge, in Wirklichkeit wollte er nämlich nur Kaugummis kaufen. Das Ziehen der Waffe, die Forderung nach Geld und das Exekutieren des Opfers waren eine Kette von Versehen.
EK am :
Das ist bestimmt ein Hobbygenetiker der für seine direkte Lebensumgebung eine DNA-Karte anlegen möchte.
Dafür benötigt er natürlich die entsprechenden Proben.
Der hat bestimmt nur gesagt: "Bitte spucken Sie in diese Tasche."
Und der Choleriker hinter der Theke hat dann völlig unangemessen reagiert.
Hans am :
Pirschelbär am :
Was für ein Unsinn.
Erklärbär™ am :
Kante am :
Noe.
1) Zumindest das Hinterherrennen waer in D fragwuerdig (Notwehreskalation) als auch in den USA (wo ich annehme, dass dieses Video aufgezeichnet wurde) fragwuerdig (Auch dort gilt das Prinzip der Notwehreskalation
2) In den USA kannst du dich nicht auf Notwehr berufen, wenn du die Situation die die Notwehr erfordert, selbst herbeigefuehrt hast. Ich nehme stark an, dass aehnliches auch in D gilt.
Note: Meine Infos bzgl. der USA sind stark pauschalisiert und vereinfacht, da je nach Staat im Detail unterschiedlich. Grob gilt die Aussage aber.
dj teac am :
In den USA wäre er dazu berechtigt gewesen ihn mit Waffengewalt aus dem Laden zu befördern, und mehr sieht man in dem Video nun mal nicht.
Lawblogleser am :
EK am :
Lawblogleser am :
EK am :
Vera am :
Das weiß doch jeder. Das ist zum Beispiel wenn man Begriffe wie "grob" verwendet.
Grinsebacke am :
Vera am :
Spricht man so mit einer Dame?
Grinsebacke am :
Vera am :
Naja, ich mache mir jetzt erstmal was zu essen. Wahrscheinlich gibt es wieder gegrillten Fisch.
Mason am :
Da ist auch logisch. Da gibt es ja jede Menge Rothäute.
Grinsebacke am :
Marco am :
- Die Pistole eine Attrappe / ungeladen ist (das kann der Verkäufer allerdings ausschließen, da vorher schon geballert wurde)
- Der Räuber zwar droht, aber Hemmungen hat, die Waffe auch tatsächlich zu benutzen (darauf würde ich mich nicht verlassen wollen - gerade wenn er vorher schon im Laden rumgebalert hat)
- Der Räuber so überrascht ist, dass er nicht schnell genug reagieren und schießen kann (da hätte ich aber sogar eher die Befürchtung einer Kurzschlussreaktion)
Alles in allem eine höchst fragwürdige, wenn auch im Ergebnis erfolgreiche Aktion.
Don't try this at home (or at work)!
Alexandros am :
Auflockerer am :
Jürgen am :
Klodeckel am :
Schönes Anwendungsbeispiel bei 4:39 min
http://www.youtube.com/watch?v=1dOUiqzlo_M
dr. pop am :