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Die neuen Airwaves-Verpackungen

Jetzt gibt es die Wrigleys Airwaves auch "in der großen Box für das Auto, zu Hause oder das Büro!" Auf mich trifft der Teil mit "Büro" zu, aber das ist eigentlich auch egal. Ich wundere mich nur über die Deckelkonstruktion der Dose:

Man kann an der Seite des Deckels eine kleine Klappe öffnen, um einzelne Kaugummis herauszuschütten:



Und das? Für's Frustfressen? :-)


5K

Ich habe einige Zeit überlegt, ob ich diesem Ereignis einen eigenen Blogeintrag ohne jeglichen weiteren Inhalt widmen sollte, oder ob ich es lediglich am Rande eines regulären Beitrags erwähne.

Wie ihr seht habe ich mich nun für einen eigenen Eintrag entschieden. Immerhin ist dies der

FÜNFTAUSENDSTE


Eintrag im Shopblogger.

Weiterlesen! :-)

(Den Zähler der tatsächlich vorhandenen Einträge findet ihr ganz unten auf der Blog-Startseite. Die Zahl im Direktlink zu den einzelnen Einträgen (dieser hier trägt die Nummer 5165) ist ein fortlaufender Zähler, inkl. gelöschter und inaktiver Einträge.)

Portoüberraschung

Heute musste ich nach langer Zeit mal wieder ein Einschreiben verschicken, dazu noch ins Ausland. Ich glaube, als ich beim letzte Mal diesen Postservice genutzt habe, wurde hierzulande noch offiziell in D-Mark bezahlt. Ich rechnete mit irgendeinem Porto in Höhe von 5-10 Euro, lag damit aber voll daneben.

2,60€ 2,75€ fühlten sich eben nämlich sehr günstig an. :-)

Frohe Pfingsten

Ich wünsche allen Lesern zwei schöne Pfingsttage.
Hoffentlich geht es hier am Dienstag mit gewohntem Eifer weiter. In letzter Zeit bin ich vor lauter Arbeit kaum zum schreiben gekommen. :-(

PS: Nein, ich arbeite heute nicht. Man kann sich irgendwie daran gewöhnen, über das Handy zu bloggen. :-)

Das Kochbuch für Geeks

Vor ein paar Wochen bekam ich das Kochbuch für Geeks vom O'REILLY-Verlag zugeschickt. Ich dachte mir nichts weiter dabei, blätterte es durch und deponierte es schließlich hier im Büro im Regal zwischen den Ordnern.

Ein kleines Detail habe ich leider nicht selber entdeckt, sondern wurde vorhin von einem Blogleser darauf aufmerksam gemacht: Auf Seite 11 findet man eine Info mit der Überschrift "Was wo wann einkaufen?". Im folgenden Text findet sich irgendwann folgendes: "[...] Die wie Pilze aus dem Boden schießenden Bio-Ecken in den Supermärkten und Discountern bieten Bio-Produkte, die man allenfalls als Bio-Light-Produkte bezeichnen kann. Produzentenvereinigungen wie Bioland oder Demeter setzen da weit strengere Maßstäbe an. Bio-Light ist in vielen Fällen zwar konventionell produzierten Lebensmitteln vorzuziehen, am besten kauft man Bio-Produkte aber im Bioladen oder Bio-Supermarkt, beim Bio-Lieferdienst oder bei Shopblogger Björn Harste aus Bremen."

Wie genial! Danke! :-)

Nachtrag: Die Welt ist so klein... Das Blog "Foodfreak" von Autorin Petra Hildebrandt habe ich schon seit langer Zeit in meiner Blogroll stehen.

Nochmal Jürgen

Warum haben eigentlich so viele ältere Leute Probleme mit dem Namen "Björn"? Eine ältere Stammkundin hat mich gerade mit "Herr Jürgen" angesprochen.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, das war die gleiche Kundin wie damals...

Google-Earth-Eintrag

Vor ein paar Tagen sprach mich ein Stammkunde auf das Blog an. Über Google Earth hätte er mich gefunden.

Ich war irritiert. Den Laden kann man in Google Earth sogar definitiv ausmachen - aber das Blog?

Testweise aktivierte ich bei mir sämtliche Ebenen, unter anderem die "Google Earth Community Forum"-Ebene. Plötzlich wurde folgendes sichtbar.

Ich find's cool. :-)

(Dank auch an Zarquod und einen weiteren Autoren für noch zwei weitere Einträge in den Karten!)



(Bild: Google Earth)

Es war einmal...

Ganz unten in der Seitenleiste werden ab sofort unter der Überschrift "Es war einmal..." die Blogeinträge von vor genau einem Jahr angezeigt.

Für alle, die in alten Erinnerungen schwelgen wollen. :-)

Eisversand

Folgende E-Mail bekam ich vorhin: (sic)
lieber shopblogger,

mein freund liebt fast über alles das eis von ben und jerrys, aber bei uns in magdeburg gibt es das nur in den "eine-portion-bechern". nun beschäftige ich mich schon über eie woche intensiev damit, wie ich an eine große packung komme und überall gibt es nur die kleinen. ich weiß ja, dass du keine kühlware verschickst, aber könntest du nicht ein einziges mal eine ausnahme machen, damit ich ihm diese riesen freude machen könnte. ich wäre dir echt super dankbar....

viele liebe grüße
Liebe J.
ich weiß ja nicht, wieviel Eis du brauchst. Ab einer bestimmten Abnahmenge (4 Kartons à 8 Becher) müsste ich die Anlieferung direkt durch den Lieferanten veranlassen können. :-)

Solltest du nur einen oder zwei Becher brauchen, muss ich leider absagen. Die Transportkosten würden den Warenwert bei Weitem übertreffen... Sorry.

Spam oder kein Spam?

Diese E-Mail habe ich bekommen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich sie selber als Spam verbuchen soll, oder ob dort über eine meiner Domains Spam verteilt wurde. Hat jemand Erfahrungen damit?
Unverlangte Werbe-E-Mails an meine Adresse info@sophie19.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17.4.2007, 15:48 Uhr erhielt ich unverlangte Werbe-E-Mails Ihrer
Webseite www.leergutblogger.de auf meinen beruflich genutzten
E-Mail-Account.

Ich habe bislang keinerlei Kontakt zu Ihrem Unternehmen gehabt oder die Zusendung derartiger Mails in irgendeiner Art und Weise angefordert.
Insbesondere habe ich mich nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste eingetragen um derartige Informationen zu erhalten. Die Beweislast fuer eine solche Eintragung liegt nach der Rechtsprechung ohnehin auf Ihren Seiten.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, stellt die Werbung mittels E-Mail eine unzulaessige und unterlassungsfaehige Belaestigung im Sinne von Paragraph 823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen ueber Gebuehren hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privat- und Arbeitsbereichs fuehrt. Bei dem Versand auf beruflich genutzten Mail-Accounts liegt zudem ein zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten und ausgeuebten Gewerbebetrieb gemaess Paragraph 823 Abs. 1 BGB vor.
Dies ergibt sich bereits aus der bislang bestehenden Rechtsprechung und ist seit der juengsten Aenderung der TKV und der EU-Richtlinie ueber die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphaere in der elektronischen Kommunikation auch geltendes Recht in Deutschland. Selbst wenn Sie die fraglichen Werbe-E-Mails nicht selbst geschrieben haben, so haften Sie als Verantwortlicher fuer die geworbene Seite in jedem Fall als mittelbarer Stoerer.

Ich fordere Sie daher auf, bis 22.4.2007, 12.00 Uhr hier eingehend, eine Unterlassungserklaerung dergestalt abzugeben, es bei Meidung einer Vertragsstrafe von Euro 5.100,00 fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, an meine o.g. E-Mail-Adresse Werbenachrichten per E-Mail zu versenden, es sei denn, der Unterzeichner hat zuvor dem Versand ausdruecklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschaeftsbeziehung bestanden.

Zudem werden Sie aufgefordert, gemaess Paragraph 34 BDSG Auskunft darueber zu erteilen:

1. Welche Daten ueber mich bei Ihnen gespeichert sind und aus welcher Quelle Sie diese Daten gewonnen haben.

2. Welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird.

3. An welche Personen oder Stellen diese Daten uebermittelt wurden.

Die Abgabe dieser Erklaerung erwarte ich ebenfalls innerhalb der Ihnen gesetzten Frist bis zum 22.4.2007.

Sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht die Unterlassungs- und Datenschutzerklaerung abgegeben haben, so werde ich unverzueglich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Eine Kopie sende ich an meinen Rechtsanwalt: kanzlei@michael-selent.ch
Dieser wird den Landesdatenschutzbeauftragten informieren. Ausserdem geht eine Meldung an die Wettbewerbszentrale und den Verbraucherschutz. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige behalte ich mir vor, da Sie nicht im Betreff Ihrer Mail zu erkennen gegeben haben, dass es sich um Werbung handelt.


Mit freundlichen Gruessen
Bonifatius Kostinek

Ausländische Gedenkmünzen

Folgende E-Mail, die ich gerade aus demn Spam-Verzeichnis gefischt habe, bekam ich vorgestern:
Hiho,

samma, Björn, wie handhabst du das als Supermarktleiter mit ausländischen Euro-Gedenkmünzen. In einer Newsgruppe haben wir gerade das Thema, dass laut Bundesbank ausländische Euro-Gedenkmünzen nur in ihrem jeweiligen Heimatland gesetzliches Zahlungsmittel wären.

Der Supermarktleiter des Supermarktes um die Ecke nimmt die Münzen nämlich an und nach Nachfrage hat sich dann herausgestellt, dass der Supermarktleiter die Münzen persönlich gegen einen Geldschein austausche, da er die Münzen sammeln würde. :-)

Grüßle,
Das Problem hat sich mir bislang zugegebenermaßen noch nicht gestellt. Hin und wieder bekommen wir die deutschen 10-Euro-Münzen und nehmen diese auch an. Allerdings:
Ausländische Gedenkmünzen, die auf Euro lauten, sind mit Ausnahme der 2-Euro-Münzen in Deutschland keine gesetzlichen Zahlungsmittel.
Quelle: Wikipedia

Gegen Durststrecken beim Bloggen

Vor ein paar Wochen bekam ich ein Päckchen von der "PRint Agentur für Öffentlichkeitsarbeit GmbH". Der Inhalt: zwei Flaschen der (inzwischen nicht mehr ganz so) neuen Adelholzener Bio-Schorlen. Eigentlich eine plumpe Art, Werbung zu bekommen, aber die Betreffzeile in dem Schreiben fand ich so klasse: Gegen Durststrecken beim Bloggen. :-)

Der Rest des Schreibens war nur eine Produktanpreisung und nicht weiter von Bedeutung. Aber ich gebe ja zu: Geschmeckt haben die beiden Schorlen... :-)


Für die Katz'

Folgenden Brief habe ich bekommen:
Hallo, Björn,

hab' heute dein Verpackungsmaterial bekommen...
Ach ja, die bestellten Waren hab ich auch irgendwann gefunden. (Ostern halt...)

Ich freu' mich schon auf heute Abend, wo ich in aller Ruhe und voller Ehrfurcht meine erste Zotter-Schokolade genießen werde. Diese ganze Rederei in deinem Blog von dieser klebenden Legende hat mich sehr neugierig gemacht, und da ich auf dem Gebiet der lasterhaften Genüsse nur wenig bis gar keinen Widerstand bieten kann, blieb mir gar nichts anderes übrig, als mir eine Auswahl zu bestellen.

Zum Blog selbst: Ich finde es geradezu unglaublich, wie viel du schreibst, und vor allem, wo du die Zeit dazu hernimmst. Jeder Beitrag hat seine Berechtigung, ich schmunzle oft oder werde zum Nachdenken angeregt.

Da ich hier in Höxter selbst ein Geschäft habe (Bodenbeläge, Farben und Tapeten), kenne ich manche Situationen, die du beschreibst, aus eigener Erfahrung, viele allerdings sind mir neu und haben mir bereits nach relativ kurzer Zeit neue Betrachtungsweisen gezeigt (Pfandorgien, Zeitschriftenwuchten, Ladendiebstahl oder Mindeshaltbarkeit z.B.)

Zum beigefügten Foto: Es sieht zwar so aus, als würde sich mein Moppel über dein Blog amüsieren, stimmt aber leider so nicht ganz. Es war vielmehr so, dass er mit seinen nunmehr 14,5 Jahren endlich einen Witz verstanden hat, den ich ihm erzählt habe, als er noch klein war. Naja, ist halt nicht der hellste, aber lieb.

Schöne Grüße

PS: Wehe, die Zotter schmeckt nicht...... Dann werd' ich zum Blog-.Troll.
Lieber Torsten, du hast leider fast nur Zotter-Sorten bestellt, die ich persönlich nicht mag. Aber vielleicht hast du ja einen anderen Geschmack und die Tafeln trotzdem geniessen können.

Um die Frage auf dem Foto zu beantworten: Ja. :-)


Rosen-Pils

Nicht unter der Rubrik "Exotisches Leergut": Eine nicht originale Flasche "Rosen-Pils" aus DDR-Zeiten. :-)

Diese Flasche mit dem (selbstgedruckten) grün-weißen Etikett war Teil der Show "Im Alltag gescheitert". Das Rosen-Pils gibt es immer noch, dieses Etikett stammt allerdings noch aus der Zeit vor der Wende.

Für nur 61 Pfennig. In Ostmark. :-)