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Hm, vergessen?

Der Temperaturalarm ging los. Irgendeines unserer Kühlgeräte hatte offenbar ein Problem und bei den aktuellen Temperaturen könnte das auch sehr schnell ein sehr großes Problem werden. Beim betroffenen Gerät wäre zum Glück sogar ein Totalausfall kein großes Problem gewesen, denn es handelte sich um unser Getränkekühlregal, in dem keine kühlpflichtigen Artikel stehen. Kalte Getränke sind einfach nur ein Kundenservice.

Obwohl das Reinigen der Lüftungsgitter der steckerfertigen Kühlregale mit zu meiner regelmäßigen Jahresanfangsroutine gehört und sie eigentlich ein Jahr locker durchhalten, sah es hier so aus, alles dicht:



Ohne dass die Wärme in die Raumluft abgegeben kann, wird es im Gerät natürlich immer wärmer. Und mit durch Staub abgedichteten Lüftungsgittern, ist das zugegebenermaßen auch schwierig. Bleibt für mich die Frage, ob es irgendeinen Grund gab, dass hier so viel Staub zusammengekommen war oder ob ich (auch möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlicher) ich dieses eine Stück Anfang des Jahres einfach vergessen hatte …

Wie auch immer: Mit dem eigens dafür angeschafften Staubsauger ließ sich der Schmutz wortwörtlich in wenigen Minuten entfernen und nun sind die Getränke wieder kalt.

Genau richtig für die heute angesagten 28 Grad. :-)


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Kommentare

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Mitleser am :

QUOTE:
Kalte Getränke sind einfach nur ein Kundenservice.
Das erklärt natürlich in der "Servicewüste Deutschland", warum die Getränkekühlschränke immer so stiefmütterlich behandelt werden ;-)

Das einzig Richtige am :

Jährlich und mit "vielleicht gemacht, aber nicht festgehalten"? Dagegen sind Wallraffs Schmuddelfilialen ja schon Musterknaben.

Lüftungsgitter vom Kühlmobiliar sind mindestens zweimal jährlich und mit entsprechender Doku fällig :-O

Private Joker am :

Das trifft aber nicht auf die Geräte mit nicht kühlpflichtigen Waren zu. Das schrieb Björn ja auch extra: kalte Getränke sind nur Service.

Das einzig Richtige am :

Ich bezog mich auch lediglich auf die Vorgaben der Kühlmöbelhersteller, um die technische Funktion sicherzustellen. Beim Lagern kühlpflichtiger oder gar offener Lebensmittel darf es natürlich nicht bei "aller paar Monate" bleiben.

Und ja: Ich weiß, dass gerade "verzichtbare" Kühler v.a. in selbständig betriebenen Läden (wo oftmals entsprechende Prozesse, Verantwortlichkeiten und Dokuvorgaben fehlen) gern mal unter Wasser stehen bzw. kurzerhand abgestellt werden. Da sind die Standorte mit kleinem kundenbegehbaren "Getränkekühlhaus" im Vorteil, was in vielen Ländern schon "ewig" Standard ist.

Bremerin am :

Hmm, kundenbegehbares "Getränkekühlhaus" in vielen Ländern schon "ewig" Standard? Wo? Ich war auch in einigen Ländern und habe nie ein Getränkekühlhaus live gesehen.
Das kenne ich nur aus News. Und bei den weltweit hohen Energiepreisen gibt es etliche Einzelhändler, die sich das eher verkneifen. Im Gegenteil, ich habe eher von Schließungen wegen der gestiegenen Energiepreise gelesen, die Läden unrentabel gemacht hatten.
Beim Googlen habe ich ein Getränkekühlhaus in Karlsruhe gefunden, Kaufland-Getränkemarkt Karlsruhe. Der Getränkemarkt hat 1500 qm, angeschlossen an einen Vollsortimenter mit 4500 qm. Also 6000 qm insgesamt. Bei diesen Größenordnungen rechnen sich bei Neueröffnung wohl auch Getränkekühlhäuser.
Björn hat ca 500 qm.
Die Läden, die bei 500 qm standardmäßig ein begehbares Getränkekühlhaus haben, kannst du uns gerne nennen. Oder willst du nur stänkern wie üblich?

A.B.S. am :

Getränkekühlhäuser mit Kundenzugang gibt es auch in mittleren Läden,häufiger auf dem Land als in der Stadt. Dort findet sich meistens Fassbier, das nebenbei bemerkt kühlpflichtig ist.

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