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Haltlose Anschuldigungen

Wenn Ladendiebe einen immer und immer und immer wieder bestehlen und über hundert offene Fälle haben und dennoch weitermachen, hat ja immer wieder das Gefühl, dass die Justiz hier in Bremen lahmarschig ist und nichts macht.

Aber das stimmt nicht. In der gegen mich gestellten Anzeige wegen der Körperverletzung kam der Anhörungsbogen bereits nach zwei Wochen in den Briefkasten geflattert: "Sie werden beschuldigt, einen Passaten geschubst und bedroht zu haben …"

Es war kein Passant, sondern ein Ladendieb, aber das nur am Rande. Meine Antwort fiel übrigens relativ knapp aus: "Die mir zur Last gelegte Straftat gebe ich nicht zu. Wie im Ihnen vorliegenden Video das Vorfalls zu sehen, sind die Anschuldigungen völlig haltlos."

Unsere Videoüberwachung hier im Markt ist zum Glück relativ lückenlos und man sieht sehr deutlich, wie Ines und ich den Typen angesprochen hatten. Ich zupfte den Täter am Ärmel seiner Jacke und er folgte uns relativ diskussionsfrei ins Lager, wo er bis zum Eintreffen der Polizei von uns ebenfalls nicht berührt wurde. Von "Körperverletzung" und "Nötigung" sind wir da ganz weit weg.

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Comments

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Hendrick on :

Nett wäre gewesen, wenn ein Post-It draufgebappt hätte mit einem handschriftlichen Vermerk in etwa wie: "Sorry, aber ich muß es Ihnen schicken..." :-D

Nachteule on :

Zeigt ihr die Leute dann eigentlich gleich noch wegen falscher Verdächtigung an? Nicht dass das produktiver sein dürfte als all die anderen ignorierten Strafanzeigen, aber ein wenig Genugtuung sollte doch schon drin sein.

StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

bartdude on :

Beim 164er sind die Staatsanwaltschaften oftmals ermittlungsfreudiger, auch weil sie selber die "Geschädigten" sind - es war ja deren vergebliche Arbeitszeit,die in nutzlose Ermittlungen ging. Zumindest bei mir in der Gegend (westliches NRW) gibt das dann ganz gerne mal 'nen Strafbefehl über 60-80 TS.

nicht der andere on :

Strafgesetzbuch (StGB) § 145d Vortäuschen einer Straftat

Klodeckel on :

Da kannst du von Glück reden, dass sie dich nicht zur Beschuldigtenvernehmung in die Wache bestellt haben. ;-)

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