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Duplo-Diebstahl

Dies war wieder einer dieser Diebstähle, die man eher zufällig bemerkt. Ich guckte nur einen Sekundenbruchteil auf den Monitor mit der Übersicht sämtlicher Kameras und hatte ein komisches Gefühl. Eine Gestalt mit Kapuze stand an einem Aufsteller mit Duplo-Riegeln, machte ununterbrochen eine typische Handbewegung und blickte sich dabei immer wieder hektisch um.
Ich vergrößerte das Bild, erkannte sofort, was passierte und rannte nach vorne. Auf halber Strecke sammelte ich noch einen Kollegen ein, der mich unterstützen sollte. Nur Sekunden später marschierte der Mann mit seiner vollen Umhängetasche bereits an den wartenden Kunden an der Kasse vorbei in Richtung Ausgang.

Insgesamt hatte er sich 16 Stück der 10er-Packungen Duplo-Riegel eingeladen, das gesamte Diebesgut hatte einen Verkaufswert von 44,64 €.

Und weiter? Wir haben unsere Ware behalten und hatten den Aufwand, der Typ (ohne festen Wohnsitz und ganz unten angekommen) wird eine (weitere) Anzeige bekommen, die für ihn vollständig folgenlos bleiben wird. Wer nichts zu verlieren hat, kann nichts verlieren.


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Kommentare

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eigentlichegal am :

QUOTE:
Wer nichts zu verlieren hat, kann nichts verlieren.


Das hat Kris Kristofferson aber besser formuliert:
Freedom's just another word for nothing left to lose

Klodeckel am :

Ich werde mich nie an solche Zustände gewöhnen. Der Strolch wurde ja nur durch Zufall erwischt. Wäre Björn gerade im Lager gewesen zu dem Zeitpunkt, wären mal eben so 10 Packungen Duplo rausspaziert. Und höchstwahrscheinlich hat der Typ nicht zum ersten Mal geklaut sondern ist nur zum ersten Mal ertappt worden.Wer weiß, welchen Schaden der schon angerichtet hat?

Hendrick am :

Exakt. Und konsequent Warensicherungen an jedem Artikel anbringen ist ein irrer Aufwand. Aber auf so etwas in der Art wird es vermutlich langfristig rauslaufen.

Zu Recht und zum großen Glück ist körperliche Bestrafung verboten!
Der Gedanke, oben genanntem Delinquenten mal kräftig auf die Finger zu klopfen, daß der 3 Tage nichts mehr anfaßt, wäre auch irgendwann nachvollziehbar.

Ich schon wieder am :

Zum Thema windelweich verprügeln:
Das hat doch ein marktleiter von einem edeka irgendwo mit einem Stammdieb wiederholt gemacht anstatt sich noch mit der xten Anzeige aufzuhalten: bis der dann irgendwann von den Schlägen tödlich verletzt am hintereinhang liegen geblieben ist.
Das ist es dann auch nicht wert.
ging damals groß durch die Presse.

Private Joker am :

War das der Fall 2016/17 in Berlin? Da hatte ein 29-jähriger Marktleiter einen Dieb (34) mit Quarzsandhandschuhen verprügelt, worauf der wenige Tage später verstarb: 3 Jahre Haft. https://taz.de/Filialleiter-schlaegt-Ladendieb-tot/!5392423/

Ich schon wieder am :

Ja.
Bei den Quarzsandhandschuhen setzte die Erinnerung wieder ein.
von der Straße in den Entzug ist bei solchen fortgeschrittenen Fällen nicht wahrscheinlich.
das klappt wahrscheinlich erst wieder, wenn sie körperlich so am Ende sind, dass sie länger an ein Krankenhausbett "gefesselt" sind.
Es ist dasselbe wie bei psychisch Erkrankten: sie haben ein Grundrecht darauf, ihr gesamtes soziales Umfeld kaputt zu machen. In Behandlung kommen sie erst, wenn sie es selber wollen oder kurz mal, wenn akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und jemand die 112 ruft.

eigentlichegal am :

QUOTE:
Bei den Quarzsandhandschuhen setzte die Erinnerung wieder ein.


Dabei ist das meistens der Moment in der die Erinnerung aussetzt.

Neo am :

Auch wenn ich manchmal auch für Stockhiebe oder Hand abhacken bei Diebstahl wäre - ws bringt halt in vielen Fällen nichts.

Zum Beispiel wenn der Dieb ein Suchtkranker ist und es Beschaffungskriminalität ist.

Hier würden schon eher andere Mittel helfen:
Das "Selbstbestimmungsrecht" eines solchen müsste eingeschränkt werden und er müsste zwangsweise Therapien mitmachen. So könnte man es wenigstens einmal versuchen... (natürlich mit passenden Arbeitsangeboten nach dem Entzug)

Im Moment ist es aber so, daß das Selbstbestimmungsrecht des Menschen über allem steht - erst wenn Fremdgefährdung oder (akute, nicht schleichende !) Selbsttötungsgefahr vorliegt, dürfen Polizei / Behörden / Mediziner einschreiten - meines Wissens nach.

Aber daß sich ein Junkie von der Straße von sich aus zum Entzug meldet - eher unwahrscheinlich...?

Cliff am :

"Gestalt mit Kapuze"
Als Regenschirmhasser, der nasse Haare trotzdem nicht mag, fühle ich mich jetzt diskriminiert. Aber so sind sie, diese Supermarktbetreiber. Immer schön auf die Minderheiten, die können sich ja nicht wehren, weil, sie haben keinen Regenschirm dabei.

Das Wichtigste am :

Gebietet es nicht schon der Anstand, die Kapuze z.B. beim Betreten eines Ladens herunterzunehmen?

eigentlichegal am :

Nö, warum sollte es?
Weder mach ich das immer noch hat mich das bei anderen jemals gestört.

JP95 am :

Nicht zu glauben. Eigentlich müsste der doch der Polizei bekannt sein. Klar, beim ersten Mal nur Hausverbot und Geldstrafe oder soziale Stunden. Aber im Wiederholungsfall müssten die Strafen doch höher ausfallen, bis er dann ins Gefängnis kommt.

Ohne ins Detail zu gehen: Ich hatte auch mal Probleme mit der Polizei, 2x. Und laut Ermittlungsakte hatte die Polizei ein "Tagebuch" über mich geführt und haben dann dem Staatsanwalt aufgrund der Vorgeschichte härtere Strafen vorgeschlagen.

Georg am :

Im Kittchen ist kein Zimmer frei:
https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/bremer-gefaengnis-ueberfuellung-zwingt-behoerde-zu-drastischem-schritt-doc7vyp72hn0bk1hmov9mll

Abgesehen davon sind das doch alles arme,kranke Menschen die nichts für ihr Elend können und das Mitleid der Gesellschaft,auch der Einzelhändler,verdient haben......

Das Wichtigste am :

Die teure Einsperr"lösung" würde einem obdachlosen Menschen in diesen Tagen eher nützlich erscheinen, wage ich mal zu behaupten.

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