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Dauer-LD in der Seitenstraße

"Der B. lungert gerade mit einem anderen Typen vorm Laden herum", informierte mich eine Kollegin. "B." ist ein Ladendieb, der hier schon viel Schaden verursacht hat und der uns schon so oft besucht und von uns schon so oft angezeigt wurde, dass Ines seine persönlichen Daten inzwischen sogar schon auswendig kennt. Kein Witz.

Vor dem Laden herumzulungern ist leider nicht verboten und daher haben wir auch keine Handhabe, aber gucken wollte ich trotzdem mal. Ich ging nach vorne, trat durch die Tür – kein B. zu sehen. Ich spazierte die 20 Meter bis zur nächsten Seitenstraße, da hockten die beiden Männer nebeneinander auf einem Stromkasten, der dort steht.

Als B. mich erblickte kam gewohnte Attitüde in seinem üblichen schmalzigen Tonfall: "Guten Tag, der Herr, wie geht es Ihnen, der Herr?" Ich ertrage diesen Spruch nicht. Da hat man einen dabei erwischt, für fast hundert Euro Ware zu klauen und der redet einen direkt oder auch in der dritten Person mit "der Herr" an. Wahh! Ein dunkelviolettes Hämatom am Kinn wäre eine Zierde in seinem zarten Antlitz gewesen, aber das dachte ich nur.

Ich verdrehte erst die Augen und mich dann um und ging zurück.

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Kommentare

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Hendrick am :

Begeht er nicht nach Diebstahl und erfolgtem Hausverbot bei darauf folgendem Betreten des Ladens Hausfriedensbruch? Und könnte man daraus evtl. mit vergleichsweise kleinem Aufwand ein Annäherungsverbot für die Adresse bewirken?
Nur so als Idee...

Georg am :

In anderen Teilen der Republik möglicherweise aber in Bremen niemals denn das Verstößt doch gegen seine Menschenrechte

Maik1000 am :

Das Wort "frieden" bezieht sich nicht auf den friedlichen Supermarkt, sondern um das illegale über winden einer EinFRIEDung. Bei einem Geschäft, Stadion, halle, wo jedem die Türen unkontrolliert offenstehen, kann man keinen Hausfriedensbruch begehen.
Gäbe es eine Security die die Leute kontrolliert, die den LD dann abweist, und er schleicht sich dann durchs Lager rein, dann wäre es Hausfriedensbruch. Wer ein Hausverbot erteilt, muss es auch durchsetzen. Das ist wie im Weserstadion: hast Du dort Hausverbot, kaufst dir beim nächsten Spiel eine Karte und gehst unbehelligt rein, ist es kein Hausfriedensbruch.

Andererseits braucht sich die Justiz auch nicht zu wundern, wenn der Südländische Ladenbesitzer einen Cousin hat, der mit solchen LD´s mal um die Ecke geht.

Hendrick am :

Vielen Dank für die Infos. Ich ging davon aus, daß diese Einfriedung auch eine "nur" sichtbare Grenze sein darf.
Beispielsweise Wechsel des Fußbodenbelages von Gehwegplatte zu Geschäftsfliesen, es also sichtbar ist wo der "verbotene Bereich" anfängt, zumal dann ja auch ein Gebäude betreten wird, wo man nicht rein darf...
Daß alleine die offen stehende Ladentür das alles aushebelt hätte ich nicht vermutet.

Wuffduff am :

Hausfriedensbruch ist bereits dann gegeben, wenn eine Person trotz Hausverbotes das Geschäft betrifft, Sekurity oder geschlossene Türen sind dafür nicht erforderlich.

Alle bei Google gefundenen Quellen sagen eindeutig das gleiche aus.

Raoul am :

Ja, das ist – im Gegensatz zum Kommentar von Maik1000 – völlig richtig. (Außer vielleicht in Bremen, wer weiß.)

Raoul am :

Sorry, aber das ist nicht ganz richtig. Sehen wir uns zu

QUOTE:
Bei einem Geschäft, Stadion, halle, wo jedem die Türen unkontrolliert offenstehen, kann man keinen Hausfriedensbruch begehen.


mal den Kommentar des RA Claus Erhard an:

QUOTE:
Öffentliche Räumlichkeiten: Es handelt sich um Räumlichkeiten, die prinzipiell für die Öffentlichkeit zugängig sind. Jedoch kann auch hier der Hausrechtsinhaber einer öffentlichen Räumlichkeit für ausgewählte Personen das Zutrittsrecht versagen.

Zusammenfassend sind also mehr Räumlichkeiten geschützt, als man auf den ersten Blick meint. Daher ist es wichtig, sich im Falle eines Verfahrens wegen Hausfriedensbruchs anwaltlich beraten zu lassen, um zu prüfen, ob ein Hausfriedensbruch vorliegt.

(…)

Ein widerrechtliches Eindringen liegt vor, wenn eine Person gegen den Willen des Hausrechtsinhabers oder eines Berechtigten dessen geschützten Raum betritt.

Cliff am :

Björn verdrehte sich um. Sah bestimmt lustig aus.

Hendrick am :

Der Satz (der von Björn) hätte von Heinz Erhardt sein können.

Björn Harste am :

Ja, das ist kein Zufall. Ich liebe diese Formulierungen, die der gute Heinz Erhardt sehr gerne verwendet hat. :-)

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