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Fünffingerrabatt beim Mittagessen

Dienstag Mittag kam eine Kollegin zu mir ins Büro: "Ich glaube, wir sind gerade beklaut worden. Da hatte einer drei Packungen Tiefkühl-Baguettes in der Hand und dann plötzlich nicht mehr. Aber der war nicht zur Kühltruhe zurückgegangen."

Der junge Mann war leider zu dem Zeitpunkt schon aus dem Laden, aber auf der Videoaufzeichnung war eindeutig zu sehen, wie er sich drei Packungen der Bistro-Baguettes aus der Tiefkühlung nahm, damit in einem der Gänge verschwand und die drei Packungen in seine Umhängetasche stopfte. Seine Cola bezahlte er danach, als wäre nichts gewesen.

Gut, regen wir uns nicht auf. Der Typ ist allen bekannt gewesen, der kam nämlich quasi täglich. "Der fühlt sich sicher, der wird wiederkommen", spekulierte ich.

Mittwoch Mittag kam er natürlich wieder in den Laden. Ein Kollege wollte ihn am liebsten gleich ansprechen und mit nach hinten nehmen, aber ich wollte abwarten. "Lass ihn doch erstmal hier seine Runde drehen und durch die Kasse gehen. Der Diebstahl von gestern ist auf Video, der rennt nicht weg, aber vielleicht steckt er heute ja wieder was ein."

Ich sollte Recht behalten. Diesmal kaufte er eine Tiefkühlpizza, die drei kleinen Glasflaschen Coca-Cola hatte er wieder in seiner Umhängetasche verstaut und natürlich nicht bezahlt. Prima, dann gibt es eben zwei Anzeigen. Der Mann stritt zwar alles ab, aber die Videoaufzeichnung sprach eindeutig gegen ihn.

Am Mittwoch Abend fiel mir zu Hause etwas ein: Wenn der fast täglich kommt, hat er dann auch täglich etwas mitgehen lassen? Am Donnerstag wäre die Aufzeichnung von Montag noch vorhanden; ich nahm mir vor, die Mittagsstunden mal im Schnelldurchlauf durchzusehen. Seine markante Tasche würde ich sofort entdecken, die Suche würde mich nur ein paar Minuten kosten.

Bingo: Er tauchte an Kasse zwei auf, legte eine Packung Hot-Dog-Brötchen, einen Becher Röstzwiebeln und eine Flasche Cola auf das Kassenband. Diese drei Artikel bezahlte der Mann. Die wichtigste und teuerste Zutat für Hot Dogs fehlte da jedoch, nämlich die Würstchen. Nur Brötchen mit Röstzwiebeln schmeckt doch gar nicht.

Naja, eigentlich fehlten die gar nicht. Ihm zumindest nicht. Die beiden Gläser Meica Trueman's waren natürlich auch wieder in seiner Umhängetasche und verließen unbezahlt den Laden. Da folgte also Anzeige Numero drei. Da hatte er wohl einen Lauf.

Weiter zurück reichte die Aufzeichnung ganz datenschutzkonform nicht, aber ich würde darauf wetten, dass der uns in der Vergangenheit schon sehr, sehr häufig bestohlen hat …

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Kommentare

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Das Wichtigste am :

Der hat sich gesundheitlich schonmal selbst eine satte Strafe auferlegt ;-)

Raoul am :

„Nur Brötchen mit Röstzwiebeln schmeckt doch gar nicht.“

Erinnert mich an mein Schulmittagessen: Laugenstange mit Ketchup. Schmeckt gar nicht schlecht. Röstzwiebeln wären da eine ideale Ergänzung gewesen.

Bei den drei Anzeigen wird wohl eine Gesamtbelobigung dafür gebildet werden, daß er sich nicht dreimal einzeln hat erwischen lassen und der Behörde etwas Zettelarbeit erspart. Aber es dürfte ihn etwas nerven, daß er jetzt keinen Stammsupermarkt mehr hat.

Mitleser am :

Den Stammsupermarkt, den man täglich besucht, nahezu täglich zu beklauen, zeugt auch nicht gerade von großer Intelligenz.

eigentlichegal am :

Am einen Tag klaut er TK-Lebensmittel und bezahlt die Cola, am anderen Tag klaut er Cola und bezahlt TK-Lebensmittel?
=> Der hat schon so oft bei euch geklaut, dass er Abwechslung in seine Tätigkeit einbaut, damit ihm dabei nicht langweilig wird.

Shoppingqueen24 am :

Oag.

SPages am :

Ich bin ganz ehrlich, wenn ich so oft beklaut werden würde wäre ich genervt und das ist freundlich ausgedrückt.

Aber wahrscheinlich gewöhnt man sich auch irgendwie dran. Bei meinem letzten Arbeitgeber war ich ca. 60 Leuten technisch Vorgesetzt. Also ich habe Anlagen und Produktionsschritte erdacht, entwickelt und umgesetzt. Wenn dann etwas nicht gelaufen ist wie es sollte und die Leute sich nicht mehr zu helfen wussten wurde ich auch wieder dazu gerufen. Immer mal wieder schon mit dem Unterton "das geht nicht und du bist schuld". Vereinzelt stimme das zugar durchaus, "Nobody is perfect". Aber im unterschied zu viel Kollegen stand ich zu meinen Fehlern und versucht nicht noch Ausreden zu finden wenn mir jemand klar und unbestreitbar hergeleitet hat, da hast wohl du einen Fehler gemacht. Und das obwohl die Firmenkultur war und auch gelebt wurde/wird, das wo Menschen arbeiten es auch zu Fehlern kommen wird und dafür keiner den Kopf runter gerissen bekommt. Aber nein man hat sich dann lieber anschieß eingefangen, weil wenn ich (bewusst) verarscht werde bekomme ich schlechte Laune.

AM am :

Glück im Unglück.
Unglück: Viele Ladendiebe
Glück: Mitarbeiter, denen Diebstähle nicht egal sind

Was ich in anderen Supermärkten beobachtet habe ist, dass es den Kassiererinnen egal ist, wenn jemand klaut. Besonders junge Frauen scheinen gerne wegzusehen, weil sie sich nicht mit dem Ladendieb anlegen wollen.
Dass hier die Mitarbeiter darauf achten und eingreifen ist schon eine seltene Ausnahme.

Das Wichtigste am :

Loyalität ist in gewissem Rahmen eine feine Sache; Selbstgefährdung und Heldenspielchen zeugen hingegen von Dummheit (zumal der AG auch kein Lob austeilt, sobald er die Dienste neu disponieren und sich mit dem ganzen Versicherungskram auseinandersetzen muss).

eigentlichegal am :

Das Loyalitätsgeschwätz haben wir jetzt bei jedem Ladendieb zu erwarten?

Das Wichtigste am :

Wenn schon, dann in den "körperlich" ausgetragenen und/oder außerhalb des Ladengeschäftes stattfindenden Fällen. Björn scheint ja ziemlich stolz auf das Verhalten der entsprechenden Beschäftigten zu sein (Et hätt noch immer jot jejange …).

Jodelschnepfe am :

Der Inhalt der Gefährdungsbeurteilung für die Anwendung von unmittelbarem Zwang durch die im Betrieb Beschäftigten bei der vorläufigen Festnahme von Ladendieben (m/w/d) würde mich ja mal interessieren sowie ob dabei erlittene Verletzungen jeglicher Art als Arbeitsunfall gezählt werden können? Die zuständige Berufsgenossenschaft kann sich die Kosten ja später vom Ladendieb wiederholen bzw. einen 30 Jahre gültigen Titel erwirken lassen.

Das Wichtigste am :

Auch wäre es zielführend, sich als Unternehmer insbes. an die DGUV-Regel 108-601 (hier Pkt. 3.2.4) zu halten. Schon die Auszüge "Es ist nicht Aufgabe der Beschäftigten, Diebstähle und Raubüberfälle zu vereiteln und Flüchtende um jeden Preis zu stellen (…) [S]eien Sie jederzeit auf Verhaltensänderungen vorbereitet. Wenden Sie keine Gewalt an und stellen Sie Ihren Eigenschutz immer an erste Stelle. (…) Menschen wenden eher Gewalt an, (…) wenn sie keinen Ausweg mehr wissen (…). (…) Erstellen Sie Betriebsanweisungen, die die notwendigen Verhaltensregeln über das richtige Verhalten bei Gewaltereignissen leicht verständlich zusammenfassen. Unterweisen Sie die Beschäftigten vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeiten. Wiederholen Sie die Unterweisungen in längstens jährlichen Abständen. Dokumentieren Sie alle Unterweisungen." bringen es auf den Punkt. Die DGUV hält es im Übrigen für zielführend, den des Ladendiebstahls Verdächtigen bereits frühzeitig (höflich/neutral) und mind. zu zweit anzusprechen und nicht erst bis zur Vollendung abzuwarten und sich im Laden zu verteilen.

Da sich Björn sicherlich an die Formalitäten (Betriebsanweisungen, dokumentierte regelmäßige Unterweisungen etc.) hält, kommt er im Falle des Falles schnell in die Verlegenheit, entgegen der emotionalen Sichtweise nicht mehr hinter Beschäftigten stehen zu können, die selbige missachtet haben. Keine Situation, die man herausfordern sollte.

Quarkspeise am :

Als ich als Schüler im Supermarkt an der Kasse gearbeitet habe, war mir Betrug von Kunden an der Kasse nicht egal, aber es stand ehrlich gesagt auch nicht sehr hoch auf der Liste sich da besonders ins Zeug zu legen auf alle möglichen Betrugsszenarien zu achten.

Dem Laden war wichtiger das wir möglichst schnell kassieren, dem Laden war oft egal wann oder gar ob wir unsere Pausen bekommen, und es gab irgendwie auch so eine latente Erwartung, das als Arbeitszeit ausschließlich der Plan gilt. Und der Plan sagt wann ich an der Kasse zu sitzen habe. Und wenn ich da wegen Restkunden nach Ladenschluß länger saß, dann war das ja nicht Schuld des Planers.

Da ist man dann irgendwann an dem Punkt wo man seine Energie darauf konzentriert korrekt zu kassieren. Gerade wenn man nur für ein Taschengeld bezahlt wird.

Das Wichtigste am :

Bis zu einem gewissen Maß ist es einfach wirtschaftlicher, in Bagatellfälle bzw. vorbeugende Maßnahmen keine bzw. möglichst wenig teure Arbeitszeit zu stecken. Und die emotionale, nichtrationale Ebene rückt auch in den Hintergrund, je weiter der Laden vom kleinen Kaufmann mit einem Standort entfernt ist.

TheK79 am :

Dreimal erwischt in drei Tagen ist ja schon eine Leistung – mal sehen, ob so viel Dreistigkeit dann auch einem Richter zu bunt wird…

unregistrierter User am :

Ich fürchte, dass das kein Richter zeitnah erfahren dürfte. Wir hatten ach nicht selten LD, bei denen wir die Polizei aufgrund fehlender Papiere riefen und als die eintrafen, konnten sie den Delinquenten direkt mit vollständigen Namen ansprechen. 20 offene Anzeigen sind keine Seltenheit. Bei einem waren die Polizisten froh, dass er versucht hat, mich aus den Weg zu stoßen, damit wollten sie dann einen Raub daraus drehen, damit endlich einmal etwas vor einem Richter landet.
Und selbst da saß ich dann als geladener Zeuge vor dem Saal, durfte aber nicht aussagen, weil man sich recht schnell auf irgendetwas anderes geeinigt hat...

Raoul am :

Die kleinen Enttäuschungen des Rechtsalltags. Aber hättest du da nicht Nebenklage erstatten dürfen? Ober hattest du keine Lust darauf?

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