Beschneite Fahrräder
Trotz Minustemperaturen und Glättewarnung sind wir auch heute wieder zur Firma geradelt. Für die knapp 15 Kilometer haben wir diesmal eine Viertelstunde länger als gewohnt gebraucht, teilweise waren die Wege glatt und teilweise bestanden sie aus gefrorenen Spuren, auf denen man quasi gar nicht mehr fahren konnte. Zwischendurch fing es noch kurz an zu schneien – wir hatten also das volle Programm.
Warum Ines' Fahrrad so so extrem zugeschneit ist, meines dagegen fast gar nicht, kann ich beim besten Willen nicht sagen. Sie ist jedenfalls auf dem gleichen Wegen wie ich gefahren und auch nicht ständig durch irgendwelche Schneeverwehungen geradelt.
Warum Ines' Fahrrad so so extrem zugeschneit ist, meines dagegen fast gar nicht, kann ich beim besten Willen nicht sagen. Sie ist jedenfalls auf dem gleichen Wegen wie ich gefahren und auch nicht ständig durch irgendwelche Schneeverwehungen geradelt.
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Comments
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Chris_aus_B on :
Rolf Aldag on :
Weil der augenfälligste Unterschied in der Antriebsart liegt, postuliere ich:
Die Kette könnte aufgrund ihrer dem Boden näheren Führung sowie offeneren Struktur eher dazu geneigt sein, Schneeflocken mitzunehmen und aufzuwirbeln, als das beim geschlossenen Riemen der Fall ist?
Aus dem gleichen Grund könnten auch Unterschiede in der generellen Verschmutzung dieser Bereiche bestehen.
Weil die Kette ein Schmiermittel benötigt, haften ihr vermehrt Staubteilchen an, und die Kombination aus Staub und Schmiermittel kann schon zuvor mit ähnlichem Verteilungsmuster wie jetzt der Schnee an die rückwärtigen Fahrradteile geworfen worden sein, sodass der Schnee durch die Vorverschmutzung einen besseren Haftgrund auf Ines' Rad vorfindet?
Lasst uns nie aufhören, gemeinsam darüber zu diskutieren!
Paul on :
Rolf Aldag on :
Dazu noch Hochprofilfelgen oder im Bestfall Scheibenräder vorne und hinten.
Nicht.
Ernst on :
Don Frye (Schnurrbartträger) on :
Zumindest Ines' Rad hat einen gut erkennbaren, umlaufenden retroflektierenden Streifen auf dem Mantel.
Das ist komplett ausreichend.
StVZO § 67, Abs 5, Pkt 1.
Ernst on :
Jodelschnepfe on :
Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit
1. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2. Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder
3. mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein.
DBenger on :
Das ist wie z.B. mit dem Hand-raushalten beim Abbiegen - man macht das nicht, weil es vorgeschrieben wäre, sondern weil es anderen Verkehrsteilnehmern hilft, sich auf das eigene Vorhaben einzustellen oder gar Rücksicht zu nehmen.
Mitleser on :
Das Wichtigste on :
eigentlichegal on :
Da wird aus dem Selbsterhaltungstrieb plötzlich eine uneigennützige Aktion, mit der man anderen hilft.
*achselzuck*
Meinetwegen muss niemand anzeigen, wenn er abbiegen will.
Man muss sich dann allerdings auch nicht beschweren, wenn man überfahren wird.
=> Man macht das ganz alleine für sich