Arcoroc-Schalen auf dem Restetisch
Immer wieder finden wir hier Dinge im Lager, die längst in Vergessenheit geraten waren. Zum Beispiel standen noch auf einem obersten Regalboden in unserem zusätzlichen Lagerraum zwei Kisten mit Ausstattung aus unserer Bedienungsabteilung, die es inzwischen seit fast 23 Jahren nicht mehr gibt. Von der Abteilung ist mittlerweile nichts mehr übrig, nicht einmal mehr die Wände zu den ehemaligen Räumen gibt es noch.
Aber ein paar dutzend achteckige, schwarze Porzellanschalen von Arcoroc in verschiedenen Größen, die damals dazu gedacht waren, Feinkostsalate in der Bedienungstheke zu beinhalten, die stehen hier noch herum. Ein paar der kleineren Schalen wollen wir in unseren privaten Bestand überführen, der Rest landet nun hier seit ein paar Tagen nach und nach für ein paar Euro Sonderpreis auf den Restetisch – und sie werden tatsächlich auch gekauft. Finde ich gut.
Aber ein paar dutzend achteckige, schwarze Porzellanschalen von Arcoroc in verschiedenen Größen, die damals dazu gedacht waren, Feinkostsalate in der Bedienungstheke zu beinhalten, die stehen hier noch herum. Ein paar der kleineren Schalen wollen wir in unseren privaten Bestand überführen, der Rest landet nun hier seit ein paar Tagen nach und nach für ein paar Euro Sonderpreis auf den Restetisch – und sie werden tatsächlich auch gekauft. Finde ich gut.
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Kommentare
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Erich H. am :
Rudolph am :
80er oder 90er Jahre? Ich weiß es leider nicht mehr so genau.
Cliff am :
ShadowAngel am :
Ich hab von dem Zeug aber auch was (inklusive 2 der abgebildeten Schüsseln), meine Eltern wollten es wegwerfen, dabei war das alles in Ordnung, also nahm ich es. Im Vergleich zu dem langweiligen "Alles ist weiß, wie im Krankenhaus" Zeug, das man heute zu 95% kriegt, sieht das auch besser aus. Schwarz ist einfach schicker.
Björn Harste am :
Panther am :
Jane Doe am :
Dass es auch anderes gibt widerspricht dieser Aussage nicht im geringsten.
Panther am :
Panther am :
Panther am :
John Doe am :
Panther am :
Supporthotline am :
Helmut S. am :
Ein anderer Nutzer am :
Tatsächlich sind aber im Jahresabschluss ggf. Angaben zu den periodenfremden Erträgen zu machen.
Es ist übrigens KEIN "normaler Warenverkauf". Wäre es Ware, würde es sich nicht um Anlagevermögen, sondern um Vorräte handeln. Dann erfolgt der Ausweis der Verträge aus der Veräußerung unter den Umsatzerlöse. (Der Ertragsausweis folgt der Bilanzierung)
Mitleser am :
Change my mind!
Falk am :
Raoul am :
A.B.S. am :
Sandra am :
Südlurker am :
Selbst bei einer Betriebsprüfung muss der Prüfer das a) überhaupt merken und b) nichts Wichtigeres entdecken. Wenn das dann der einzige zu bemängelnde Punkt in Björns Buchführung ist, hat er einen genialen Steuerberater.
Ein anderer Nutzer am :
1. Wird, wie bei jeder gängigen Buchhaltungsoftware üblich, der (wenn auch zu 0 Euro in den Büchern geführte) Gegenstand im Anlagevermögen nicht als Abgang ausgebucht und bleibt somit (fehlerhaft) in den Büchern.
2. Werden ggf. Bruttozugangswerte und Abschreibungen im Anlagenspiegel nicht korrigiert, was zu einem dauerhaften Fehler in diesem führt.
3. Werden die Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung falsch ausgewiesen.
4. Kann es zu einem Mehraufwand für das Unternehmen führen, wenn im Rahmen einer Prüfung solche Fehler festgestellt werden und geprüft werden muss, ob es sich um Einzelfehler oder systematische Fehler handelt.
5. Führt es, je nach Umfang, zu falschen Kennzahlen, da z.B. ein falsches operatives Ergebnis ausgewiesen wird.
Darüber hinaus sind auch noch die Ausführungen falsch, dass "damit ... der Schlupf aus Diebstahl dann ein bisschen kompensiert" wird. Vielleicht macht ihr das so. Es ist aber aus diversen Gründen schlicht falsch.
Ob es am Ende auch wesentlich ist, sei dahin gestellt.
Ich kenne aber solche Fälle. Da wird "hemdsärmlich" gebucht. "Ist ja nur Kleinkram". Und die Leute haben nicht auf dem Schirm, was andere KollegInnen noch so buchen. Ist ja auch "nur Kleinkram". Und dann ist der Ärger, Unmut und Schaden groß, wenn man feststellt, dass eben auch eine große Menge Kleinkram am Ende ein großer Haufen ist.
Supporthotline am :
John Doe am :
Aber erinnert eher an Trödelmarkt, als an seriösen Lebensmittelhändler
Helmut S. am :
Helmut S am :
Ein anderer Nutzer am :
Dass es im Ergebnis nicht zu einem falschen Ergebnis kommt, ist hingegen unerheblich. Nach dieser Logik könnte man die handelsrechtlichen Vorgaben, sowie abgeleitete Regelungen, Konkretisierungen und ergänzende Standard (GoB, DRS, ...) einfach ignorieren und "summarisch" einfach Aufwendungen in Erträge insgesamt in die Position der Umsatzerlöse buchen - das Ergebnis ist auch dann das gleiche. Oder man könnte auch einfach verkürzt einfach alle handelsrechtlichen Vorgaben als unnötig ansehen, sofern sich am Ergebnis nichts ändert.
Lassen wir dabei aber mal außer Acht, ob damit Rechtsnormen (et al) verletzt worden, wäre das dem Fiskus im Wesentlichen tatsächlich egal, da es nichts am zu versteuernden Ergebnis ändern würde.
Es ist übrigens auch keine Bilanzposition in der Summe verschoben, sondern eine Position der Gewinn- und Verlustrechnung.
Schmanessa am :
Jetzt fühle ich mich gerade noch mal als wär ih 5 jahre alt. Danke dafür