Und zuletzt stirbt die Hoffnung
E-Mail an die GEZ den "Beitragsservice":
Mein Gefühl sagt mir, dass ich ein schulterzuckendes "Da hamse jetzt Pech gehabt" bekommen werde. Wir reden immerhin von 6,12 Euro pro Monat, also inzwischen knapp 150 Euro, für die ich nun zwei Jahre lang keine Gegenleistung bekommen habe. Der Verlust wäre zu verschmerzen, aber muss ja nicht sein.
Sehr geehrte Damen und Herren,Immerhin hat dort nun auch seit zwei Jahren niemand mehr im Internet gesurft, die ansonsten dadurch konsequent anfallenden horrenden Kosten sind den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten also diesmal gar nicht entstanden.
mir ist soeben aufgefallen, dass ich offenbar (bedingt durch den eingerichteten Dauerauftrag) nach wie vor den Rundfunkbeitrag für die seit rund zwei Jahren geschlossene Betriebsstätte zahle. Mein Gewerbe in der Münchener Straße 66-72 in 28215 Bremen wurde zum 30.06.2020 offiziell abgemeldet. Der entsprechende Nachweis hängt dieser Nachricht an.
Bitte schreiben Sie die zu viel gezahlten Beiträge meiner noch vorhandenen Betriebsstätte (Gastfeldstraße 29-33) gut und lassen mir anschließend den aktuellen Saldo zukommen.
Mein Gefühl sagt mir, dass ich ein schulterzuckendes "Da hamse jetzt Pech gehabt" bekommen werde. Wir reden immerhin von 6,12 Euro pro Monat, also inzwischen knapp 150 Euro, für die ich nun zwei Jahre lang keine Gegenleistung bekommen habe. Der Verlust wäre zu verschmerzen, aber muss ja nicht sein.
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Kommentare
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Sebastian am :
Jemand am :
Micha am :
Üblicherweise 3 Jahre zum Ende des Jahres.
B. Sucher am :
Ein ehrbarer(!) Kaufmann zahlte -gerade, wenn er nicht am Hungertuch nagt- selbstverständlich den vollen Betrag zurück!
Micha am :
Ehrbar... sorry dass ich da lachen muss.
Gibts das Wort heut noch oder wird das nur aus der Schublade geholt wenn nichts anderes mehr greift?
B. Sucher am :
Die postulieren nämlich, dass nicht die Straferwartung Menschen von Straftaten abhält, sondern die Moral (unter Kaufleuten nennt sich das "Kaufmannsehre") und dass die Konsequenz aus Straftaten (inkl. Geldstrafe/Knast) nicht "Bestrafung" iSv Rache oder Abschreckung sei, sondern Erziehung zu einem besseren Menschen.
Natürlich kann man das für völlig weltfremd halten oder sagen "Rechtswissenschaft zählt nicht umsonst zu den Geistes'wissenschaften', das sind nur Spinner!" - dann sollte man es aber begründen können. Wohlan!
P.S. Ich unterstelle mal, dass Sie einer der Vielen sind, die 'Regeln beugen' (zu schnell fahren, falsch parken, bei der Steuer ein bisschen 'schummeln', etc.) - dass sie aber seit der Volljährigkeit noch nie eine alte Oma bestohlen/beraubt/betrogen haben.
Warum? Sie ist doch ein leichtes Ziel und die Straferwartung tendiert hart gegen Null.
Wo ist der Unterschied zwischen Taten gegen "die Gemeinschaft" und Taten gegen ein schutzloses Individuum - wenn nicht in der Moral ("das wäre nicht fair/gerecht/in_Ordnung")?
Caruso1985 am :
Micha am :
Skandal! Wo bleibt Bild und RTL?
Molli am :
Raoul am :
TOMRA am :
Der Hamburger am :
Theo am :
J D am :
Korrekte Vorgehensweise: mit Zustellnachweis Erstattung der überzahlten Beträge verlangen, Frist von 10 bis 14 Tagen setzten --> anschließend Mahnbescheid beantragen --> sich die dummen Gesichter beim Beitragsservice anschauen
Raoul am :
Raoul am :
J D am :
Alles vor dem 01.01.2018 ist verjährt, nach geleistet Beträge kannst du aber noch problemlos zurückfordern.
Nicht der Andere am :
Herr Rossi am :
Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist.
Der letzte Halbsatz ist das Problem. Selbst wenn das Innehaben endet, läuft die Beitragspflicht weiter, wenn das Ende des Innehabens nicht angezeigt wurde.