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Kein Freimarktsumzug 2021

Gerade auf der Website des Freimarkts entdeckt: "Der Freimarktsumzug 2021 findet nicht statt. Im Rahmen des 986. Bremer Freimarktes sah die Planung zunächst vor, dass zur Halbzeit am Samstag, 23. Oktober der Umzug aus Festwagen und Fußgruppen durch die Bremer Innenstadt ziehen wird. Auch wenn die aktuelle Entwicklung des Pandemie-Geschehens positiv ist, lässt sie jedoch eine verlässliche Planung für den Oktober nach wie vor nicht zu."

Auch gut. Zumal wir noch gar nicht wissen, ob wir überhaupt noch einen Außenverkauf machen dürfen / können. ("Dürfen" natürlich auf jeden Fall!) Ich kann ja schlecht eine unserer Scannerkassen mit Onlineanbindung vor dem Laden aufbauen, um die Anforderungen des Kassengesetzes zu erfüllen.

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Comments

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Marc on :

Naja, die Notkasse ist doch beweglich, oder? Mit einem langen LAN-Kabel könnte man die doch relativ einfach vor den Laden bringen. Müsste natürlich nur im WaWi-System noch angelegt werden, was ihr draußen verkaufen wollt. Der Aufwand dürfte sich doch eigentlich in einem überschaubaren Rahmen bewegen, oder hab ich was vergessen/nicht beachtet?

(Also dieses Jahr dann zwar nicht, aber für nächstes Jahr ja wieder.)

Johannes on :

Naja, is jetzt auch kein Verlust, oder ?

TOMRA on :

SumUp oder iZettle.
War da nicht auch was mit Notkasse auf Rollen?

oli on :

ImhO hat die Notkasse doch keine Kartenzahlung, nur Bares klappt da halt nicht mehr

TOMRA on :

Haben wir schon Bargeldverbot wegen Corona? :-O
Glaube die Kartenzahlungsquote wäre bei sowas nicht besonders hoch.

Marc on :

Doch, seit Dezember hat die Notkasse auch ein Kartenterminal: https://www.shopblogger.de/blog/archives/24530-Fast-vollstaendige-Notkasse.html

Stefan G. on :

Der Gesetzgeber hatte sich bei der Einführung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Daher kann jeder Unternehmer auch eine offene Ladenkasse anstelle des Einsatzes eines elektronischen Aufzeichnungssystems verwenden. Eine Belegausgabepflicht besteht dann nicht. Es sind bei offenen Ladenkassen jedoch die gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. § 146 Abgabenordnung, also einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnungen und weitere Vorschriften und Rechtsprechung zu beachten. Unabhängig davon, ob eine offene Ladenkasse oder ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet wird, kann die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben mittels der Kassen-Nachschau verifiziert werden.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

Flox on :

Das mag ja alles richtig sein und dem helfen der vor der Wahl steht wie er seine Kasse führt.

Nur Björn hat sich ja schon für den Laden für eine Lösung entschieden. Und dann kann ich mir nicht so ganz vorstellen das das Finanzamt es akzeptiert das ein Teil der Umsätze anders erfasst wird.

lab3r@sa.ck on :

Ja wie sollten auch die dönermänner, eisdealer und currywurstimbisse dieser Nation weiterexistieren, wenn sie alles bonieren müssten.

Tatsächlich hättest du als Supermarkt mit kassendesk auf Rollen noch die niedrigste einstiegshürde von Allen, wenn es denn wirklich eine harte bonpflicht gäbe.
Dass es die für einen Supermarkt-Betreiber geben mag kann sein, aber für die Imbisse gilt sie schonmal nicht.

Sebastian on :

Es gibt doch Registrierkassen mit entsprechendem Sicherheitsmodul, die unabhängig vom restlichen Kassensystem betrieben werden können. Okay, ob man extra für einen Tag im Jahr eine solche Kasse kaufen möchte, ist eine andere Frage…

Ansonsten: Netzwerkanbindung ist doch wahrscheinlich kein riesiges Problem. Ihr braucht doch sowieso Strom, da kann man noch ein Netzwerkkabel dazulegen. Und natürlich ist auch WLAN eine Möglichkeit…

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