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Kommentare
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Jan Franck am :
Im Text wird eine Dunkelziffer von mehr als 98% erwähnt. Aber was soll damit gemeint sein?
Und anscheinend wird da auch jede Inventurdifferenz als Diebstahl gewertet. So wirkt der Text eher als Panikmache der EH-Lobby...
Anonym am :
Gemäss dem was geschrieben wurde, ist damit eigentlich wohl folgendes gemeint: Von allen Diebstählen die im Einzelhandel geschehen sind nur 8% vom Bundeskriminalamt in der PKS statistisch erfasst. Damit eine Tat in der PKS auftaucht muss diese von der Polizei erfasst worden sein und an das Bundeskriminalamt weitergeleitet worden sein.
Gründe warum das nicht gemacht wurde sind z.B:
- Der Einzelhändler merkt, dass was fehlt, weiss aber nicht wann es abhanden gekommen ist und somit auch nicht wer die Tat begannen hat. Es kann keine Anzeige erfolgen.
- Der Einzelhändler kennt den Tatzeitpunkt aber nicht die Identität des Täters da dieser entwischte. Anzeige gegen Unbekannt wird bei Ladendiebstahl in der Regel nicht gemacht.
- Der Einzelhändler kennt die Identität des Täters aber er sieht von einer Anzeige und Strafverfolgung ab.
- Die Tat wird aus verschieden Gründen nicht in die Statistik aufgenommen. https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2019/Interpretationshilfen/interpretationshilfen_node.html
- Die Tat wird unter einer anderen Schlüsselnummer als 326*00 erfasst.
reichSurchUnterschlagung am :