Der Angebotspreis
Du kannst noch so groß und auffällig den Preis an eine Ware schreiben, das Schild kann im Großformat sein, Blinken und eine Melodie abspielen – irgendjemand wird herkommen und persönlich nach dem Preis der angebotenen Ware fragen.
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Dieser am :
Verstösse gegen die PAngV sind nach meinem Erleben Tagesgeschäft im Einzelhandel - insb. bei Aktionsware, aber auch bei nachlässiger (z.B. veralteter) oder indifferenter (ein Preisschild für verschiedene Waren) Preisauszeichnung des ständigen Warenangebotes.
Ich hätte zuweilen nicht übel Lust, einen Abmahnverein zu gründen.
A propos: Ja, die Preisauszeichnung ist keine juristisch verbindliche Angabe (kein Angebot des Einzelhändlers), sondern nur eine "Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Kunden". Falsch ausgepreiste Ware ist aber immer ein Verstoss gegen die PAngV und von daher sollten Einzelhändler da eher kleine Brötchen backen statt des rigorosen "Es gilt nur der Preis in der Kasse!". Wie gesagt: Ich hätte zuweilen nicht übel Lust, einen Abmahnverein zu gründen.
Man könnte ja als fairer Abmahner gebührenarm (Selbstkosten inkl. rechnerischem Prozesskostenrisiko), aber dafür mit hoher Vertragsstrafe abmahnen...
P.S. PRO-Tipp: Der freundliche Einzelhändler schreibt die EAN der bepreisten Ware mit aufs Preisschild, damit der Kunde die Zusammengehörigkeit von Ware und Schild bei Bedarf verifizieren kann.
P.P.S. Ja, da hat sich über die Zeit ein klein wenig Frust aufgebaut. Da ich sie nicht kenne, prügele ich hier auf Sie nur 'stellvertretend für den Einzelhandel' ein. No harm intended.
Anonym am :
Und ganz im Ernst: ich kenne dich nicht, "Dieser". Aber nach dem, was ich in Deine Kommentare rein interpretiere, bist du wahrscheinlich auch eher einer der komplizierten Kunden, der 5 verschiedene Fässer aufmacht, um am Ende doch aus keinem zu trinken. Leider ist aber wohl Deine Nase viel zu klein, als dass Du dir da ran fassen könntest...
Dieser am :
Dem selbständigen Kaufmann hingegen teile ich sie eben mit. Muss Ihnen nicht gefallen, John(s Sockenpuppe).
Einwegfeuerzeug am :
Konsument am :
Konsument am :
Zum Glück sind das Einzelfälle. Der Grossteil ist nett und zuvorkommen.
Konsument am :
John Doe am :
John Doe am :
Dieser am :
Ist auch für Hr. Harste ein Input, ein Feedback aus Kundensicht. Muss er sich nicht annehmen, kann er aber (und als risikobewusster Kaufmann wird er es in der Sache auch tun - das Abmahnrisiko schwebt über jedem Unternehmer in DE).
John Doe am :
Ich kann keinen Anlass für deinen Erguss aus dem Björns Aufstöhner herauslesen.
Denn Es GIBT dumme Kunden - und Björn hat nicht PAUSCHAL über dumme Kunden gelästert, sondern nur über die, die trotz KORREKT ausgezeichneter Ware nach dem Preis fragen.
Du beklagst dich PAUSCHAL darüber, dass Einzelhänder ihre Waren oft NICHT KORREkt auszeichnen.
Wo ist da der Zusammenhang?
Dieser am :
Haben Sie einen angenehmen Tag.
Vier-Ohren-Modell am :
Dieser am :
Haben Sie noch immer einen angenehmen Tag!
John Doe am :
Ich wünsche Ihnen ebenfalls einen schönen Tag und ein schönes Wochenende.
Ich am :
Am Ende hört man trotzdem: Davon hab ich noch nie etwas gehört...
Der Hamburger am :
Anonym am :
Der Hamburger am :
Jakob am :
Anonym am :
kritischer Beobachter am :
Nicht der Andere am :
"So, how much is this thing anyway?"
[Klick für die Szene auf Youtube]
Anonym am :
Dieser am :
ich habe das male privilege.
Und nutze es tagtäglich.
Steffen am :