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Abgemahnt wegen "Spuckschutz"

Abgemahnt wegen Spuckschutz - Hammer der Woche vom 18.04.2020. Dass überhaupt ein Begriff wie "Spuckschutz" als Marke registriert werden kann, ist erstaunlich. Hier läuft doch einiges schief bei der Obrigkeit …

Von der betroffenen Firma Grünke stammt übrigens auch unser Thekenaufsatz, in dem wir zu den Freimarktsumzügen Donuts und Berliner anbieten.

Meine Meinung zum Fall: Kopf, Wand und von vorne.


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Kommentare

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Name am :

Wandkalender muss aktualisiert werden.

Micha am :

Hier gehts um Geld, nicht Vernunft oder gefühlte Gerechtigkeit. Leider.

Amsel am :

In Deutschland wollte sich das auch jemand als Wortmarke registrieren lassen, wurde aber richtiger Weise abgelehnt wegen mangelnder Unterscheidungskraft. In Österreich geht es halt, und dann noch als EU - Marke. So weit die Einigkeit in der EU.

Macros am :

Naja, wenn man nicht deutscher ist, ist es vielleicht einfacher zu verstehen ...
Ist wie bei Kinder, wo die Marke überall kein Problem ist, nur im deutschsprachigen Bereich sieht man es halt anders.

Ist doch das gleiche wie bei Föhn, was ebenfalls eine Marke ist, auch wenn ich keine Ahnung habe, wer die gerade hält, war mal AEG

Thomas' am :

Abmahnen kann jeder, bedeutet aber nicht, dass das vor Gericht auch Bestand hat.

Sebastian am :

Exakt. Ich würde dem Abgemahnten dringend empfehlen zu einem Fachanwalt für Markenrecht zu gehen.

Bei beschreibenden Begriffen sind die Chancen eine Löschung der Marke zu erreichen relativ gut.

tobias am :

Markeninhaber müssen das sogar. Wenn sie ihre Marke nicht verteidigen, können sie diese verlieren.

Michael K. am :

Das ist wohl wahr, nur muss diese Schutzrechtswarnung nicht zwingend in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgen. Das ist bösartig, genau wie die Anmeldung natürlich bösgläubig erfolgte, gleichwohl ist eine Abmahnung immer eine Einladung zu einem außergerichtlichen Vergleich.

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