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Angebot: Notwendige Reparaturen Aufzug

Noch läuft der Wartungsvertrag für den Aufzug im Markt in der Münchener Straße und bei der letzten Wartung vor ein paar Tagen wurden ein paar notwendige Reparaturen festgestellt, deren Behebung insgesamt knapp 1000 Euro kosten soll.

Da wir aus den Geschäftsräumen bekanntlich in ein paar Wochen ausziehen werden, habe ich das Angebot einfach mal vollkommen unbeachtet ad acta gelegt. :-)

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Kommentare

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Hendrick am :

Vollkommen unbeachtet?
Ich denke es gehört sich schon, zumindest eine Reaktion zu zeigen und eine (freundliche) Absage zu machen. ;-)

Stefan G. am :

Dazu gibt es (mindestens) zwei mögliche Szenarien:

Der Wartungsvertrag sieht solche automatischen Angebote nicht vor:
Keine Reaktion nötig, da kein Angebot angefordert.

Der Wartungsvertrag sieht solche automatischen Angebote vor:
Der "Anbieter" hätte mal auf das Ende des laufenden Wartungsvertrags schauen können...

Ich weiss, dass kaufmännisches Handeln manchmal als "kalt und herzlos" angesehen wird. Aber wenn Du an manchen Tagen fünf solcher "wohlgemeinten Angebote" oder "Vorschläge für nicht bestehende Probleme" bekommst, gehst Du damit nach einigen Jahren einfach anders um und selbst Schweigen gilt dann (übrigens auch meiner Meinung nach) häufig schon als überaus höflich...

Hendrick am :

Hrhr.
So wie Du es schreibst, gebe ich Dir Recht. :-D

rüdiger am :

@Stefan G.
Durch diesen Kommentar kann man mal sehen, warum in vielen Firmen durch arrogante und überhebliche Kaufleute und Betriebswirte soviel vermurkst wird.

Wenn ich für eine Anlage einen Wartungsvertrag abschließe, dann erwarte ich nach einer Wartung, über festgestellte Mängel und notwendige Reparaturen informiert zu werden, auch mit entsprechenden Angeboten.
Und es ist ziemlich anmaßend, sich noch nicht einmal bei seinem Vertragspartner zu melden, und durch die Ablehnung der Reparaturen die entsprechende Verantwortung für eventuelle Schäden zu übernehmen.

Du regst Dich darüber auf, wenn Du an einem Tag 5 solche Vorgänge auf dem Tisch hast, aber das eine Wartungsfirma je nach Größe pro Monat hunderte solcher offen Vorgänge hat, auf die keiner Bock hat zu anwortet, ist natürlich völlig normal.

Nicht der Andere am :

Die Wartungsfirma haftet doch nicht für den Aufzug oder dessen Betrieb, sondern nur für die ausgeführten Arbeiten. Darüber hinaus haftet allein der Betreiber und amtlich überprüft wird ja jährlich in Haupt- und Zwischenprüfungen. Steht ja oben auch nichts zu, "wie" notwendig die Reparaturen sind. Eigentlich wissen wir ja noch nichtmal, ob's überhaupt ein Personenaufzug ist oder vielleicht ein Güteraufzug oder ein Hausaufzug.

Stefan G. am :

"Durch diesen Kommentar kann man mal sehen, warum in vielen Firmen durch arrogante und überhebliche Kaufleute und Betriebswirte soviel vermurkst wird."

Hab' ich doch geschrieben. Da werden Angebote verschickt, die einfach keinen Sinn machen und der Empfänger soll dafür verantwortlich sein, die "Kommunkation" aufrecht zu halten?

Mag' ja sein, dass das hier einer der wenigen Ausnahmefälle ist, die einfach auf einem Irrtum basieren. Aber das wird Björn - so wie ich ihn einschätze - berücksichtigt haben.

"Und es ist ziemlich anmaßend, sich noch nicht einmal bei seinem Vertragspartner zu melden, und durch die Ablehnung der Reparaturen die entsprechende Verantwortung für eventuelle Schäden zu übernehmen."

Ich kenne keinen "Vertragspartner", der nicht froh ist, wenn jemand anders die Haftung für mögliche Probleme übernimmt und glaub mir, die Formulierungen im Angebot werden - sofern notwendig - dafür Sorge tragen, dass ein Schweigen dafür reicht...

Chris_aus_B am :

Aufzug in der Filiale ???

Da über Findorff kaum etwas geschrieben wird, ist der Aufzug sehr unbekannt (die Stichwortsuche findet einen Beitrag über einen zu tauschenden Diktator (Björn??? ;-) )). Ich folge dem Blog nun schon eine ganze Weile (keine Ahnung mehr wie lange und am Anfang habe ich mich dann auch noch in die Vergangenheit gelesen), aber von einem Aufzug in der Filiale weiß ich nichts.

Also schnell, Kamera und/oder Handy schnappen und noch Artikel produzieren. :-)

Georg am :

Der Aufzug ist nötig um die Ware aus dem Lager im Keller in den Laden im Erdgeschoss zu befördern.
Zu Plus Zeiten haben Lieferanten die Ware morgens von der Straße aus in den Aufzug gestellt,meistens Obst,Brot und Kühlware.Zu Brema Zeiten wurde die Ware Direkt vor der Aufzugtür abgestellt.

Durch dieses Wissen wurde mir gerade bewusst was für ein alter Sack ich schon bin..... :-O

PAX am :

Ist halt die Frage, wie da die Eigentums- und Vertragsverhältnisse so sind. Wenn der Laden incl. Aufzug gemietet ist, dann will der Vermieter sicher auch den Aufzug betriebsfähig wieder zurück.

Kante am :

Also, unsere Firmenzentrale in Deutschland mal als Beispiel hergenommen:

Das ist eine grosse Lagerhalle, gemietet als gewerbliches Mietobjekt. Mit altem grossem Industrieaufzug von anno tobak (keine Innentueren/Vorder & Rueckwand laeuft "offen" am Aufzug vorbei), Schliesszustand der Tueren wird durch nen lumpigen mechanischen Schalter geprueft, den man auch haendisch druecken kann, Ruf/Etagentasten sind von innen bedienbar und der Aufzug ohne Zeitverzug an, etc pp.

Die Zulassung von dem Ding ist nun abgelaufen. Wartung und reparatur war stets zu beauftragen und zu zahlen vom Mieter. Mit der abgelaufenen Zulassung ist nun ein Umbau und eine Erneuerung des Aufzugs faellig: Zu zahlen vom Mieter. Wenn wir das nicht zahlen, dann gibts halt keinen Aufzug. Steht so auch im Mietvertrag: Klima/Elektrik/Wasser/Aufzug ist vorhanden, fuer Inbetriebnahme und laufenden Betrieb ist der Mieter verantwortlich.

In Gewerbemietvertraege kann man - anders als bei privaten Mietvertraegen - vermutlich reinschreiben was man lustig ist und der andere gewillt ist zu unterzeichnen.

TOMRA am :

Kriegt man den Laden denn incl. Lager- bzw. Kellerraum denn eventuell ohne einen funktionierenden Aufzug geräumt bis besenrein?

Anonym am :

Wenn der Techniker im Rahmen eines normalen Wartungstermins des Wartungsvertrages vorbei kam, wird es im Vorfeld sehr wahrscheinlich keinen Ausfall des Aufzugs gegeben haben. Und da Björn nichts davon schreibt, dass der Aufzug stillgelegt wurde, dürften sich die "notwendigen Reparaturen" auf Verschleißteile beziehen, die zwar demnächst auszutauschen wären, jedoch den aktuellen Betrieb für die nächsten paar Wochen nicht übermäßig gefährden.
Also steht dem Räumen des Lagers nichts im Wege.

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