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Energydrinks ohne Limit

Im Markt in Findorff hingen an der Tür zwei ausgedruckte Zettel: "Energydrinks verkaufen wir erst an Personen ab 16 Jahren". "Hingen" deshalb, weil ich sie wieder entfernt und die Anweisung der Marktleitung ausdrücklich wieder aufgehoben habe. Der Grund für jenes Vorgehen war wohl, dass sich mehrere Eltern beschwert hatten.

Ich sehe das jedoch anders: Monster, Relentless, Red Bull und wie sie alle heißen unterliegen (Momentan, aber vielleicht ändert sich das ja mal!) keiner Altersbeschränkung. Ich sehe da nicht uns, sondern die Eltern dieser Kinder und Jugendlichen in der Pflicht, ihre Kinder zu erziehen.

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Kommentare

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TT am :

Völlig richtig. Was kommt denn sonst als nächstes? Kein Chipsverkauf an dicke Kinder?

Sebastian am :

Koffein ist ne abhängig machende, aufputschende Substanz die in diese süße Zuckersuppe gepanscht wird um genau das zu erreichen, Kinder und Jungendliche anzufixen.

Ich hab selber fast täglich eine Dose von der Scheisse getrunken, wurde übergewichtig und hatte Leberwerte wie ein 50 jähriger Säufer. Hab das Zeug seitdem komplett verbannt und hab alleine dadurch 7 Kilo abgenommen.

Findest du es wirklich in Ordnung so nen Dreck an Kinder zu verkaufen? Und nur weil etwas gesetzlich nicht verboten ist, kann es trotzdem schädlich sein. In der frühen Medizin wurd auch Heroin als Hustensaft verkauft. War damals total legal...

wupme am :

Ja find ich in Ordnung.
Erziehung und Selbstbeherrschung ist nicht für jeden ein Fremdwort.

Ansonsten bitte in die USA ziehen da ist das bemuttern und bevormunden von allen und jedem Gang und Gäbe. Genauso dass Hersteller und Händler verantwortlich gemacht werden anstatt der Eltern.

Draalo am :

Ja bsonders Opioidabhängige finden das voll toll!!!

Matze_R am :

Nur weil etwas erlaubt ist, kann es moralisch trotzdem zweifelhaft sein...

wupme am :

Ist es zum Glück ja nicht :-)

Pepe am :

Finde ich super, dass Du so einen Quatsch nicht mitmachst!

Südlurker am :

Und wie sollen die Eltern das umsetzen? Die Kinder zu Hause einsperren? Wer glaubt, Kinder würden immer hören, hat keine.
Du hast selbst ein Kind. Wie reagierst du, wenn sie sich mit acht Jahren vom Geld von Oma zwei Redbull besorgt, diese reinpfeift und dann einen halben Tag völlig überdreht ist? Sicher nicht mit Begeisterung.
So würde es auch mir gehen, und ich wäre dem lokalen Supermarkt dankbar, wenn er dabei unterstützen würde. "It takes a village to raise a child", dieses Dorf kann auch Findorff sein ;-)

Stefan G. am :

"Wie reagierst du, wenn sie sich mit acht Jahren vom Geld von Oma zwei Redbull besorgt, diese reinpfeift und dann einen halben Tag völlig überdreht ist?"

Echt? Das überfordert Dich in der Erziehung deiner Kinder nachhaltig? Na, dann viel Glück in der Pubertät...

John Doe am :

Erziehen heißt doch nicht, dem Kind etwas zu verbieten oder es einzusperren. Wenn Du so weit bist, dass Dein Kind Dinge nur dann lässt, wenn Du es einsperrst, dann hat Deine Erziehung schon versagt. Meine Kinder kämen gar nicht auf die Idee, sich mit 8 Jahren nen Energy-Drink zu kaufen, weil ich mit ihnen über solche Themen geredet habe. Meine Frau und ich trinken selber hin und wieder E-Drinks, dennoch haben wir es geschafft, unseren Kindern klar zu machen, dass das für sie noch nichts ist.
Zwar will ich nicht ausschließen, dass der inzwischen 12-jährige sich nicht doch irgendwann mal so ne Dose holt oder beim Freund probiert, doch zu einem Dauertrinker wird er sicher nicht so schnell. Dafür weiß er zu gut, was das ist.

Börnd am :

Unser Supermarkt an der Ecke verkauft keine Energydrinks an Kinder. Und ich finde das super.

Lieber Björn, das du "die Eltern dieser Kinder und Jugendlichen in der Pflicht siehst, ihre Kinder zu erziehen" ist nur eine Schutzbehauptung von dir bzw. noch Unerfahrenheit, da du (noch) keine größeren Kinder hast.
Warte mal ab, wenn deine Kleine vom Alter zweistellig wird. Dann bist du über jede pädagogische Leitplanke in ihrer Umgebung froh und dankbar.

Ein afrikanisches Sprichwort besagt:
"Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf"

Zum "Dorf" gehört auch der Supermarkt und einen Besitzer, der auch mal zum Wohle von anderen Menschen auf ein paar Cent Gewinn verzichtet.

Ich halte ein eigenes Verkaufsverbot in einem Supermarkt sogar für eine positive Werbung. Jedes vernünftige Elternteil wird dieses Verbot wohlwollend betrachten und das Geschäft somit positiv(er) bewerten.

Marcel Aschmoneit am :

Afrika ist auch immer mein Leitmittel in Sachen Kindererziehung. Läuft ja prima da drüben - sollte man sich abschauen.


Wenn das eigene Kind einen gesundheitsschädlich hohen Energydrinkkonsum hat, dann sollte man das als Eltern unterbinden und nicht als Supermarkt. Ich möchte auch nicht ein Führungszeugnis beantragen, um Bauschaum im Supermarkt zu kaufen, weil einige diesen nutzen um Sirenen lahm zu legen.

Nicht der Andere am :

QUOTE:
Kind einen gesundheitsschädlich hohen Energydrinkkonsum hat
Was ist denn der gesundheitunschädlich niedrige Energydrinkkonsum für Kinder im Alter von 5, 10 und 15?

wupme am :

QUOTE:
Warte mal ab, wenn deine Kleine vom Alter zweistellig wird. Dann bist du über jede pädagogische Leitplanke in ihrer Umgebung froh und dankbar.

Oder halt er erzieht sein Kind richtig und nimmt nicht die gesamte Menschheit in die Pflicht seine Fehler zu korrigieren.

Jens123 am :

Sehe ich genau so ! Alle Erwachsene müssen zeitweise bei der Erziehung mithelfen - dazu zählt auch so ein Zeug nicht an 12-jährige zu verkaufen und auch mal Nein zu sagen.

Gruß
Jens

derHeiko am :

Ich bin auch dafür, auf Gesetzesebene, die Dinger erst ab einem gewissen Alter zu verkaufen.
Aber ich bin auch Björn seiner Meinung, dass er nicht dafür verantwortlich ist.
Darf er jetzt auch kein Deo/Klebstoff mit Müllbeuteln mehr an Kinder verkaufen, weil sich einige damit berauschen?
Gaskartuschen für Sahnespender?
Wo zieht man die grenze?
Coca Cola? Das ist zwar nicht so dosiert wie ein Energydrink, aber in größerer Menge auch ein Problem!
Man wird es nie allen recht machen können!

Fabian am :

Bis auf die Forderung, dass man wieder ein weiteres Verbot erlassen sollte, stimme ich dir zu.

Z.B. stopfen sich die wenigsten Jugendlichen 20 Tafeln Schokolade pro Woche in den Bauch, obwohl die meisten das nötige Taschengeld dafür haben. Das liegt halt an der Erziehung. Das selbe auch bei dem dir genannten Beispiel von Klebstoff und Sahnekapseln.

Stefan am :

OK, also lässt Du Dir von unter 18jährigen denn jedesmal die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, wenn die bei Dir einkaufen? Denn laut Gesetz sind diese nur beschränkt geschäftsfähig. Gut, Einkäufe im Supermarkt könnten unter den Taschengeldparagrafen fallen, aber selbst da gilt, das wenn die Eltern dem Minderjährigen ausdrücklich den Erwerb von Produkt X verbieten, gilt dafür §110 BGB eben nicht.

Klaus Tropho Biker am :

Nicht nur Gesetze lesen, sondern auch:
1. alle gesetze lesen und
2. die dazugehörige Rechtssprechung beachten.

Nahezu alles, was im Supermarkt zu kaufen ist, wird unter den Taschengeldparagraphen subsumiert werden können. So lange das Kind/der Jugendliche das Geld dabei hat, darf ein Supermarkt davon ausgehen, dass der Einkauf auch die Zustimmung des Erziehungsberechtigten findet. Zumal §107 von "Willenserklärung(en), durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt" spricht. Da ein Supermarkteinkauf anders als ein Abo, ein Handy- oder Versicherungsvertrag aber keine rechtlich negative (Laufzeit) Folge für den Minderjährigen mit sich bringt, wird so oder so in der Rechtssprechung der "normale Einkauf" nicht zwangsläufig unter die Normen der §§107ff BGB gefasst.
Wer also für 3,50 ne Dose RedBull kauft, kauft die. Da kann kein Elternteil etwas gegen machen. Wenn überhaupt könnte man prüfen, ob Björn den Kauf zukünftig ablehnen müsste, wenn er von den Eltern dazu aufgefordert würde.
Meine Vermutung: Aufgrund "Taschengeldparagraphen" und eine wahrscheinlich nur schwer für den Supermarkt zu bewerkstelligende Kontrolle dürfte dieses Ansinnen der Eltern rechtlich nicht durchsetzbar sein.
Ich glaub, ich setz mal meinen Praktikanten darauf an, ob es dazu schon einschlägige Urteile gibt.

John Doe am :

Das ist nicht korrekt.

Der gegenseitige Vertrag ist für den Minderjährigen auch rechtlich nachteilig, da er zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet wird.

Er ist daher schwebend unwirksam, sofern er nicht vom der Taschengeldregelung abgedeckt ist, was bei einer Dose sicherlich der Fall ist.

Bei Artikeln über 10, 20, 50 Euro (nach Alter) sieht dies aber anderes aus.
Hier greif die Taschengeldregelung nicht.

TT am :

Magst du mir grad erläutern, inwiefern deine Ausführungen anders sind als die Klaus bzw. was genau an seiner Darstellung nicht korrekt ist?

aufrechtgehn am :

Ich kann hier beide Sichtweisen verstehen. Björn verkauft ja auch andere süchtig machende Produkte mit teils schlimmeren gesundheitlichen Risiken wie Alkohol oder Zigaretten, alles im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Und der sieht für Energydrinks momentan halt noch keine Altersbeschränkung vor.

Andererseits wissen wir auch, wie wirtschaftshörig - um nicht zu sagen - käuflich unsere Politik in Sachen Verbraucherschutz ist und dass eine in diesem Zusammenhang absolut sinnvolle Altersbeschränkung analog zu den erwähnten Produkten vermutlich nur kommen wird, wenn die CDU nicht mehr (mit) an der Regierung ist. Da kann ich auch die Eltern verstehen, die an die gesellschaftliche Mitverantwortung von Supermarktbetreibern appellieren.

Persönlich glaube ich, die positive (Öffentlichkeits-)Wirkung einer solchen freiwilligen Verkaufsbeschränkung könnte größer sein als die potenziellen Umsatzeinbußen bei den Energy Drinks. Vor allem, wenn man das entsprechend medial bewirbt. Damit könnte man sich beispielsweise als besonders verantwortungsvoller Anbieter von den großen Ketten abheben.

Besonders unglücklich ist es halt, wenn eine solche Regelung schon bestand und nun wieder zurückgenommen wird. Da muss bei den betroffenen Eltern - und bei den Blogleser*innen - der Eindruck entstehen, dass Björn als Inhaber im Gegensatz zur dortigen Marktleitung die persönliche Bereicherung wichtiger ist als die Gesundheit der Kinder. Was ja absolut legitim ist, aber trotzdem schade.

TT am :

> Persönlich glaube ich, die positive (Öffentlichkeits-)Wirkung
> einer solchen freiwilligen Verkaufsbeschränkung könnte größer
> sein als die potenziellen Umsatzeinbußen bei den Energy Drinks.

Ernsthaft? Du glaubst wirklich, irgendwer geht da hin, weil er kein Zuckerwasser an Kinder verkauft?
Der einzige Effekt ist, dass die Kinder woanders hingehen und Energydrinks und Chips und Tittenhefte woanders kaufen.

Santino am :

Björn hat recht:

Was nicht verboten ist, ist nun mal absolut legal.

Und nun fickt Euch.

a12 am :

Fick dich selbst, kleiner Nuttenbengel!

blub am :

Wartet mal noch ein paar Jährchen bis Björn feststellt, dass er seine Tochter nicht zuhause festketten kann.
Erziehung der eigenen Nachkommen ohne jeglichen gesellschaftlichen Einfluss funktioniert nicht mal bei den Amish.

Cliff am :

Wie wäre es mit "Abgabe von Energy-Drinks nur in haushaltsüblichen Mengen"? Das dürfte legal sein und bedeutet im Zweifelsfall: Maximal zwei Drinks pro Person und Einkauf.

Björn, da du eine kleine Tochter hast, verstehe ich dein Besorgnis um die Gesundheit Jugendlicher. Aber das gibt dir als Händler nicht das Recht, einfach "per Hausrecht" gesetzliche Bestimmungen oder eben Nicht-Bestimmungen nach Belieben zu interpretieren.

Jeder ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich, und im Falle von Kindern sind es eben die Eltern. Du kannst nicht Vaterersatz für alle spielen, und ich kann mir gut vorstellen, dass es in einem Markt da eben auch Dispute geben kann, und kannst du dir einen ausgebildeten Mediator / Sozialarbeiter in Vollzeit leisten? Das Kassenpersonal dürfte mit so etwas deutlich überfordert sein.

PaulaPanzer am :

Zitat: "Björn, da du eine kleine Tochter hast, verstehe ich dein Besorgnis um die Gesundheit Jugendlicher. Aber das gibt dir als Händler nicht das Recht, einfach "per Hausrecht" gesetzliche Bestimmungen oder eben Nicht-Bestimmungen nach Belieben zu interpretieren."

Hast Du den Beitrag gelesen? Björn hat das nicht durch das Gesetz gedeckte Verkaufsverbot aufgehoben, als er davon Kenntnis erlangt hat. er hat hier gar keine Bestimmung oder Nichtbestimmung interpretiert. Er sieht ja eben die Verantwortung ganz klar bei den Eltern!

Abgesehen davon darf Björn sehr wohl jederzeit entscheiden, wem er was verkauft und was nicht. Wenn er Kindern keine Energydrinks mehr verkaufen will, dann darf er das!

Sebastian am :

Ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht. Es gilt der Grundsatz, dass, wer der Allgemeinheit ein Angebot macht, nicht willkürlich einzelne davon ausschließen darf.

Es gibt z.B. Urteile dazu, dass ein Laden nicht willkürlich Hausverbote erteilen darf, sondern nur, wenn im Einzelfall ein konkreter Grund (z.B. Verstöße gegen die Hausordnung) vorliegt.

Man könnte sogar darüber nachdenken, ob es sich um eine Diskriminierung aufgrund des Alters handelt, die nach dem AGG unzulässig ist.

In beiden Fällen dürfte die entscheidende Frage sein, ob es einen rechtfertigenden Grund für die Einschränkung des Verkaufs gibt, und diese Frage dürfte nicht leicht zu beantworten sein.

Wenn andererseits Eltern bestimmter Kinder fordern an ihre Kinder keine Energy-Drinks mehr zu verkaufen, dürfte es absolut in Ordnung sein, wenn eben genau diesen Kindern keine Energy-Drinks mehr verkauft werden.

Cliff am :

> Wenn andererseits Eltern bestimmter Kinder fordern an ihre Kinder keine Energy-Drinks mehr zu verkaufen, dürfte es absolut in Ordnung sein, wenn eben genau diesen Kindern keine Energy-Drinks mehr verkauft werden.

@Sebastian, ich habe darüber nachsinniert, und komme zu keinem eindeutigen Schluss. Es dürfte wohl in Ordnung sein, wie du sagst, denen dann keine Energy-Drinks mehr zu verkaufen. Es dürfte aber ebenso in Ordnung sein, wenn du es trotzdem tust, denn es kann nicht angehen, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht, oder hier wohl eher: Erziehungspflichten, an den Einzelhändler delegieren.

Wenn Eltern ihren Kindern nicht vermitteln können, dass Energy-Drinks sch***e schmecken und zu viel Zucker enthalten, dann müssen die Kinder das eben selber rausfinden. Von der lächerlichen Menge an Koffein rede ich gar nicht; die ist ein Witz, davon kann man nicht sterben.

Anekdote am Rande: Als Sozialarbeiter durfte ich mal ein halbes Jahr lang Jugendliche an ihren "sozialen Arbeitsplatz" fahren. Mir kam keiner in den VW-Bus, der einen Energy Drink in der Hand hatte. Ehrlich, morgens um 7 den Duft von Red Bull in der Nase, da streike ich.

Michael am :

Eistee.
Cola.
Enthält alles Koffein.
Wenn ein Kind mehrere Dosen Energy trinkt ist das nicht zu vergleichen. Aber ich denke an die Kids bei uns in der Schule, die in zwei Stunden mal schnell 1,5 Liter Cola verdrücken. Ist etwa der gleiche Koffeingehalt wie in einer Dose Energy. Aber auch die fünf-fache Menge Zucker.
Soll Cola jetzt auch verboten werden?

Immer sind die andren schuld.
Der Supermarkt soll die Kinder miterziehen?
Ohje.

Nicht der Andere am :

Wenn Eltern schon die Kommunikation gesucht haben, die Marktleitung deren Argument verstanden und übernommen hat, muss man doch nicht unbedingt in die seltene Übereistimmung hineingrätschen. Die wirtschaftliche Bedeutung des Energydrinkverkaufs an Jüngere wird ja nicht im Mittelpunkt deiner Entscheidung stehen.

Du hast selber ein heranwachsendes Kind. Was würdest du denn sagen, wenn die zu bei euch privat nächstliegende Verkaufsstelle deinem Kind Enerygdrinks verkaufen oder anlässlich irgendeiner Probieraktion einen gratis überlassen würde? Du würdest mit der Verkaufsstelle sprechen und dich nicht nur auf Nichtverbot und eigene Erziehungsverantworung beschränken. Und ab welchem Alter würdest du die Kommunikation mit den Verkaufenden nicht mehr suchen? Wahrscheinlich doch erst dann, wenn dein Kind eh schon so groß ist, daß man allmählich loslassen muss, um nicht in 100% Frontalkollision hineinzulaufen.

Du erwartest selber - zu Recht - moralisches Verhalten. Du erwartest auch, daß die in einem Zwiespalt Befindlichen sich für das Richtige entscheiden - moralisch, gesellschaftlich, sozial und so weiter.

Nebenbei - was hatte es während der Aushangs jener Verkaufsbeschränkung denn an negativen Reaktionen gegeben seitens anderer Eltern, betroffener Kinder oder unbetroffener Kunden? Dem Mehrverkauf von Energydrinks an Kinder ab nun dürfte ja wohl ein Minderverkauf von allem Anderen an die vor den Kopf gestoßenen Eltern gegenüberstehen.

Wenn du selber eine gesetzliche Verkaufsbeschränkung für richtig oder vertretbar hältst, dann ist es ja geradezu unmoralisch, wenn du bis zu Verabschiedung und Inkrafttreten gegen deine eigene Überzeugung weiterverkaufst.

Der obige Whataboutism mit der Schokolade zieht ja eigentlich auch nicht. Zucker als solches braucht kein Mensch. Andererseits aber kommt's in Hinsicht auf's Gewicht nur darauf an, daß nicht mehr Kalorien dem Körper zugeführt werden, wie dieser verbraucht.

wupme am :

Dann lassen wir die Schokolade weg und ersetzen sie durch Kaffeefertiggetränke, die mehr Koffein beinhalten als Energiedrinks.

Werden die dann auch verboten? Wo ist da Schluss?

Ein Edeka in Mannheim hat übrigens auch mal eine Zeit lang so ein Schild hängen gehabt, mittlerweile ist es dort auch weg.

Erzieht eure Kinder richtig wäre hier das Stichwort, weiterhin.
Warum klappt es denn bei so vielen Kindern? Warum verlangt man da nicht dass jeder andere die Erziehungsaufgabe mit übernimmt?

Klara am :

Von der Probieraktion höre ich zum ersten Mal, wusste nicht, dass die in Findorff statt gefunden hat. Oder fantasierst du etwas hinzu, um dein Argument zu festigen?
Wenn jemand meinen Kind nen Red Bull verkaufen würde, würde ich mit meinem Kind reden. Schließlich ist der Supermarkt nicht dafür verantwortlich, meine Kinder zu erziehen. Wenn ich das nicht selber hin bekomme, kann ich das doch nicht auf die Geschäfte in der Nachbarschaft abwälzen.

Ich will übrigens auch nicht, dass mein Kind Fast Food isst. Kann ich jetzt dafür sorgen, dass McDonalds nur noch Kunden über 16 bedient?

Nicht der Andere am :

Wie könnte man denn "anlässlich irgendeiner Probieraktion" irgendeiner konkreten Verkaufsstelle und insbesondere Findorff zuschreiben? Davon war keine Rede, weder bei mir, noch bei Björn, noch sonstwo.

Wenn man den Verkauf an Kinder unbedingt durchführen muss, ihn keinesfalls mit einer Altersgrenze versehen darf und selbst eine schon einvernehmlich getroffene Lösung per Cheforder kippen muss, dann ist das ja offenbar für Kleine und Kleinste vollkommen okay. Also darf man's auch gratis einem beliebig jungen Kind in die Hand drücken zum Probieren. Immer noch alles im Reinen?

Der Vergleich mit Kaffee zieht auch dieses Mal nicht. Kinder interessieren sich nicht nunmal nicht aktiv für Kaffee. Weder schmeckt er interessant, noch ist die Kaffeewerbung für Kinder und Jugendliche ansprechend.

Schokolade, Chips, Burger und Konsorten sind zwar auch kritisch. Aber da geht's nur um die enthaltenen Kalorien. Und die "Kids bei uns in der Schule, die in zwei Stunden mal schnell 1,5 Liter Cola verdrücken", dürften ja wohl eine ziemliche Ausnahme darstellen. Mal ganz abgesehen davon, daß die Folgen von 150 Gramm Zucker am Stück in jeder Hinsicht schnell auffallen dürften.

TT am :

> selbst eine schon einvernehmlich getroffene Lösung

Schon wieder. Wo steht denn das?

shopbloggerleser am :

https://www.shopblogger.de/blog/archives/12395-Energydrinks-ab...html
Vor ziemlich genau 8 Jahren hieß es noch ab 14 und damals hast du es wohl zugelassen, auch wenn du es doof fandest.

Hagen am :

Das Problem ist ja gerade, dass viele Teilnehmer unseres Wirtschaftssystems frühestens auf gesetzlichen Zwang hin aktiv werden und dadurch erst die medial befeuerte Verbotspolitik entstehen kann.

Dass B. aber eine einvernehmliche Lösung zwischen (mindestens) "Marktleitung" (bzw. seiner Untergebenen) und Eltern zerfährt und damit explizit Kinder/Jugendliche gefährdet, ist schon eine Stufe höher anzusiedeln. Besseres Negativmarketing kann es kaum geben. Mensch, die Dinger müssen aber eine enorme Marge einfahren ...

TT am :

> einvernehmliche Lösung zwischen ... "Marktleitung" ... und Eltern

Das ist jetzt aber frei phantasiert. Davon steht nirgends was.

> explizit Kinder/Jugendliche gefährdet

Ach bitte. Geht es auch eine Nummer kleiner? Er verkauft auch Messer und Klebstoff. Und Spraydosen. Und Chips.

TT am :

Nochwas: Wer sind überhaupt die "Eltern"? Eine repräsentative Menge? Hat in deiner Vorstellung die Marktleitung eine Art Elternversammlung im örtlichen Frischmarkt gemacht um zu diskutieren, was an Kinder verkauft wird und was nicht?
Wie wurde die Beschlussfähigkeit festgestellt? Gilt das etwa nur für die Kinder der anwesenden Eltern oder für alle? Falls "für alle", woher kommt das Mandat?

Heini am :

Das ist der noch kleinere Ableger eines kleinen Quartierlädchens und kein Riesensupermarkt in einer Millionenmetropole. Dort braucht es keine 12.345 Eltern zum Verhandeln ;-)

Im Übrigen tolle "Rückendeckung" für die Marktleitung. Ein Regiemarkt könnte nicht "wertschätzender" reagieren.

FranzFerdinand am :

Das war lediglich das Leherehepaar aus der Nachbarschaft, die schon dafür gesorgt haben, dass es in der KiTa keine Gummibärchen mehr gibt und dass der Kuchen in der Grundschule nur mit Vollkorn-Dinkel-Mehl gebacken wird. Die haben so lange Stress geschoben, bis die Marktleitung nachgegeben hat.
Als Björn nun das Verkaufsverbot wieder aufgehoben hat, sprang die Marktleitung vor Freude durchs Büro, denn gewünscht war das Verbot von ihr gar nicht. Jetzt kann sie die Schuld dafür beim nächsten Besuch der Oberstudienräte auf Björn schieben.

guido am :

Schön, dass du Polemiktroll das vor Ort verfolgt hast :-|

Nicht der Andere am :

Ist doch vollkommen wumpe. Es braucht keinerlei irgendwie festgelegtes Mandat. Eine - unbekannte - Menge Eltern hat sich beschwert und die Marktleitung hat deren Argumente zur Handlungsmaxime erhoben. Anscheinend haben sich andere Eltern auch nicht darüber beschwert und gefordert, daß ihr Kind doch weiterhin Energydrinks kaufen können solle.

Wenn's keine Altersgrenzen geben soll und man einer eventuell mal erfolgenden Regelung keineswegs eigenverantwortlich vorgreifen kann, dann fühlt mal nach, was ihr von dem Kioskbesitzer halten würdet, der euren I-Dötzchen Enerydrinks andreht. Freiheit für die Gesellschaft, Freiheit für alle, aber ihr würdet einzig euch selbst für euer offensichtlich gescheitertes Erziehungswerk kasteien und gegen niemand da draußen ein Minimum eines Grolls hegen? Dann waren für euch die Zeiten ja auch okay, als Kindern ohne weiteres Zigaretten und Alkohol verkauft wurde. War ja schließlich legal und fiel vor Gesetzeserlass oder Ahndung ebenfalls allein auf die Eltern zurück?

Was man da alles an Gesetzen genausogut stornieren könnte, denn vorher war's ja offensichtlich mindestens genau so gut.

Klodeckel am :

Gute Entscheidung. Mehr gibt`s dazu nicht zu sagen!

Klaus am :

Lustig, glaubt hier tatsächlich jemand, dass das Verbot in Björns Laden auch nur ein einziges Kind in dem Zeug fern hält? Es gibt genug andere Verkaufsstellen in der Gegend, die sich über den höheren Umsatz freuen. Und es gibt auch genug Ü16, Tee ihnen das Zeug besorgen, gibt ja auch genug 14jährige, die sich mit Wodka abschießen, obwohl sie das nicht kaufen dürfen.

Abgehalten werden wenn überhaupt diejenigen, die einfach mal probieren wollen oder eh nur hin und wieder so etwas trinken. Und die dürften da weder zur Problemgruppe gehören, noch großartig gesundheitliche Nebenwirkungen haben.

Riesen Geschiss mit Null Wirkung!

Ich vermute übrigens, dass die Eltern, die das durchsetzen wollten, irgendwelche Öko-Helikoptereltern sind, deren Lars-Torben sich ein mal so ne Dose zum probieren geholt hat.

Pepe am :

Wahrscheinlich war es genau so :-D Also ich hab auch ne kleine Tochter und jetzt stellt Euch mal vor sie trinkt ab und an ne Fanta! Oh gott oh gott und dann noch aus der Dose! Ach wenn mir nur jemand im Einzelhandel helfen könnte und ihr die Fanta verbieten könnte! Und dann noch aus der Dose und das kurz vor Klimafreitag!! Dieses Kind entgleitet mir völlig!! Hahahahaha

Meier am :

Offensichtlich ist der Umsatz mit den von Kindern gekauften Energy Drinks höher als der Umsatz mit den nun verärgerten Eltern...

FranzFerdinand am :

Ich frag mal beim Markt um die Ecke an, was ich dort alles verbieten lassen kann. Schließlich kauf ich da wöchentlich für über 100,- € ein, da sollte sich doch was finden lassen!

wupme am :

Offensichtlich ist der Umsatz mit der Bild Zeitung doch höher als der potentiell verlorene Umsatz mit den Bild-Gegnern.

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